…Gesamtkaufpreis in Höhe von 280.000,00 € für Grund und Boden, Gebäude und Fahrnisse). Der Argumentation der steuerlichen Vertretung, dass das Gebäude zum Veräußerungszeitpunkt als wertlos zu betrachten ist, kann nicht gefolgt werden. Dem Verkehrswert eines Gebäudes ist der objektive Preis und nicht die…
Im Zuge einer Besprechung am 24. September 2014 wurde von beiden Parteien niederschriftlich außer Streit gestellt, dass der Wert des gegenständlichen Gebäudes zum Verkaufszeitpunkt 14. März 2006 55.000,00 € betragen hat und im vorliegenden Schuldnachlass private Verbindlichkeiten in Höhe von 41.000,00…
…Kopie des Aktienbuches, das wie oben zum Verkauf von Anteilen an die GZ AG angeführt, hinsichtlich des Datums nicht dem in den Verträgen angeführten Veräußerungszeitpunkt entspräche. Der Verkauf an die O Privatstiftung sei mit Kaufvertrag (in Kopie) vom 6. Juli 2000 nachgewiesen. Danach habe der…
…Juli 2000 sei wiederum nur die Kopie des Aktienbuches, das hinsichtlich des Datums nicht dem in den Verträgen angeführten Veräußerungszeitpunkt entspreche. 2.1.24) Unter einem ''Letter of Intent'' wird ganz allgemein eine Absichtserklärung bzw. eine Grundsatzvereinbarung verstanden in der das Interesse an Verhandlungen und…
…SPSPA veräußerten, einbringungsgeborenen, Aktien die Spekulationsfrist gemäß § 30 EStG idF vor BudBG 2011 zum Veräußerungszeitpunkt abgelaufen. Der Beschwerde war daher stattzugeben und die Einkommensteuer 2011 mit 44.365,00 Euro - bisher 50.738,00 Euro - festzusetzen (Einkünfte aus Spekulationsgeschäfte, Kz 801, 1.544,27 Euro;…
20.1.2 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten Rz 6104: Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen vor, wenn sie weder zu den betrieblichen Einkünften noch zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören. Zu beachten ist, dass auch bei Erfassung unter diesen Einkunftsarten die Besteuerung zu den besonderen Steuersätzen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr., vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes X.2 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1994 bis 1996 entschieden: Die Berufung betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO…
…Jahres). Die Einkommensversteuerung erfolgt im Kalenderjahr 2001, da der Veräußerungszeitpunkt ins Wirtschaftsjahr 2000/2001 fällt. 19.5.4.14 Veräußerung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung der Mitunternehmerschaft Rz 6002: Hinsichtlich der Beteiligungsquote des veräußernden Mitunternehmers ist ein Übergangsgewinn bzw. -verlust zu ermitteln (VwGH 21.12.1989…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
3.2.2.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag 3.2.2.2.1. Zeitliche Erfassung 3.2.2.2.1.1. Rechtslage für Fondsgeschäftsjahre, die nach dem 30. September 2015 enden Rz 300: Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 lit. b iVm Z…
…dass dem Veräußerer Dividendenzahlungen nach der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums zukommen sollen, und liegt zum Veräußerungszeitpunkt über diese Dividendenzahlungen noch kein Gewinnverteilungsbeschluss vor, steht die vorbehaltene Dividende in offenkundigem Zusammenhang mit dem Verkauf und stellt daher in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einen Teil des Kaufpreises dar (VwGH…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Margit Mayr in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2004 bis 2007 zu Recht…
22.4.4.3 Zuflussbesteuerung Rz 6656: Die Einkünfte nach § 30 EStG 1988 sind nach Maßgabe des Zufließens zu erfassen (zu Raten und Renten siehe Rz 6657) Der Zuflusszeitpunkt ist nach § 19 EStG 1988 zu bestimmen. Der Barkaufpreis gilt in jenem Zeitpunkt als zugeflossen, in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 17. Februar 2014 betreffend Einkommensteuer 2008 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter C in der Beschwerdesache HK, vertreten durch PARTNER - TREUHAND Wirtschaftstreuhand GmbH, Kalvarienberggasse 10a, 4600 Wels, über die Beschwerde vom 31.07.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Grieskirchen Wels vom 01.06.2017…
16.2.2.6 Gewinne aus der Veräußerung oder Beendigung von Auslandsbeteiligungen 16.2.2.6.1 Allgemeines Rz 1214: Nach § 10 Abs. 3 erster Satz 1 KStG 1988 bleiben Gewinne, Veräußerungsgewinne, -verluste und sonstige Wertänderungen aus einer internationalen Schachtelbeteiligung außer Ansatz, sofern keine Option…
…Wirtschaftsgut angesehen werden, sondern handelt es sich jeweils um einzelne Wirtschaftsgüter, die sowohl betreffend die Anschaffungszeitpunkte bzw. Anschaffungskosten und auch betreffend die Veräußerungszeitpunkte/Tauschzeitpunkte bzw. die daraus erzielten Erlöse (Überschüsse/Verluste) jeweils für sich allein zu betrachten sind. Dies entspricht dem Grundsatz, dass jedes Wirtschaftsgut…
4.4.3 Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung 4.4.3.1 Zufluss-Abfluss-Prinzip Rz 663: Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht im Zeitpunkt des Entstehens, sondern im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw. Verausgabung erfasst (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Soweit daher der Geldfluss eine…
6.3 Gewinnverwirklichung 6.3.1 Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung Rz 2153: Aus § 6 EStG 1988 ergibt sich, dass nur verwirklichte Gewinne der Besteuerung unterliegen. Die Gewinnverwirklichung tritt grundsätzlich bei der Veräußerung oder dem sonstigen Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen ein. Gewinnrealisierung tritt ein, wenn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…