16.2.2.6 Gewinne aus der Veräußerung oder Beendigung von Auslandsbeteiligungen 16.2.2.6.1 Allgemeines Rz 1214: Nach § 10 Abs. 3 erster Satz 1 KStG 1988 bleiben Gewinne, Veräußerungsgewinne, -verluste und sonstige Wertänderungen aus einer internationalen Schachtelbeteiligung außer Ansatz, sofern keine Option…
…der Bedingung beseitigt nicht die ursprüngliche Anschaffung/Veräußerung. Es liegt vielmehr ein neuerlicher Anschaffungs-/Veräußerungsvorgang vor. Ist bei nach dem 31.5.2013 unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossenen Verträgen der Bedingungseintritt hinreichend wahrscheinlich (zB Genehmigung durch die Grundverkehrskommission), wird der Tatbestand ebenfalls bereits mit Vertragsabschluss…
…die Meinung, dass die vom Finanzamt verfügte Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zulässig gewesen sei, weil dem Finanzamt die Veräußerungsvorgänge der drei in Streit stehenden Liegenschaften in D, O und W im Jahr 2001, bereits im Dezember 2001 bekannt gewesen seien und daher keine neuen Tatsachen…
4.7. Geschäftsveräußerung im Ganzen Rz 676: Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, wobei übernommene Schulden ebenfalls zum Entgelt zählen. Es handelt sich zwar bei der Geschäftsveräußerung um eine einheitliche Lieferung, bei der Berechnung der USt ist aber eine Aufteilung der Bemessungsgrundlage vorzunehmen, als ob der Unternehmer…
…der Liegenschaft besteht, dann stellt dieser Vorgang aus der Sicht des österreichischen Steuerrechtes einen Veräußerungsvorgang dar, wobei der hierbei erzielte Gewinn (10) der österreichischen Besteuerung unterliegt. Auf der rechtlichen Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens kommt damit aus österreichischer Sicht nicht Artikel 10 DBA-Israel (Dividenden), sondern Artikel…
…der Beteiligungen anlässlich der Wohnsitzverlegung ergeben, kann dies wohl die Wirkung einer Doppelbesteuerung nach sich ziehen. Dies könnte etwa dadurch eintreten, dass man auf deutscher Seite aus (nach dem Zuzug stattfindenden) Veräußerungsvorgängen innerhalb jener Kapitalgesellschaft, deren Anteile der Zuziehende hält, ein Rückschluss auf den Wert…
…ohne irgendeine betriebliche Tätigkeit zu entfalten - lediglich veräußert (VwGH 4.6.2003, 98/13/0238). Rz 5568: Veräußert ein Erbe einen (Teil-)Betrieb, so ist ihm der Veräußerungsvorgang zuzurechnen, und zwar auch dann, wenn der Erbe außer der Veräußerung keine sonstige betriebliche Tätigkeit entfaltet hat…
19.5.4 Ermittlung des Veräußerungsgewinnes Rz 5973: Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Anteiles am Betriebsvermögen übersteigt. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes iZm Grundstücken im Gesellschaftsvermögen siehe Rz 5659 ff. Auch wenn alle Mitunternehmer ihre Anteile…
19.5.4.13 Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Veräußerungsgewinnes Rz 6000: Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteiles ist einkommensteuerrechtlich dann realisiert, wenn die Verfügungsgewalt übertragen wird (Verfügungsgeschäft). Einem im Vorjahr erfolgten Vertragsabschluss (Verpflichtungsgeschäft) kommt keine Bedeutung zu. IdR wird der Zeitpunkt der Realisierung von der getroffenen Vereinbarung…
22.4.4.4 Fiktiver Veräußerungserlös Rz 6658: In folgenden Fällen ist der Veräußerungsvorgang gedanklich in zwei Veräußerungen aufzusplitten und für einen der Vorgänge ein fiktiver Veräußerungserlös anzusetzen. Ein solcher fiktiver Veräußerungserlös kann sein: Der Teilwert im Einlagezeitpunkt bei eingelegten Grundstücken (§ 4 Abs. 3a Z…
19.5.4.7 Behandlung des Sonderbetriebsvermögens Rz 5984: Die Veräußerungsgewinnermittlung erstreckt sich auch auf das Sonderbetriebsvermögen. Wird im Zuge einer Anteilsveräußerung Sonderbetriebsvermögen in das Privatvermögen überführt, ist dieser Vorgang als Entnahme (idR mit Ansatz des gemeinen Wertes) zu beurteilen. Wird ein Teil des Gesellschaftsanteiles…
1.1.1.11.5. Umwandlungen 1.1.1.11.5.1. Formwechselnde Umwandlung Rz 49: Bei der formwechselnden Umwandlung kommt es lediglich zu einer Änderung der Rechtsform. Die Identität der Gesellschaft und ihres Unternehmens bleibt erhalten. Es kommt zu keiner Vermögensübertragung. Ein Leistungsaustausch findet…
18.1.4.2 Veräußerung eines Teilbetriebes 18.1.4.2.1 Allgemeines Rz 5578: Die Veräußerung eines Teilbetriebes liegt nur vor, wenn sämtliche wesentlichen Grundlagen in einem einzigen einheitlichen Vorgang an einen einzigen Erwerber entgeltlich übertragen werden. Die wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes müssen dem…
18.4 Umgründungen außerhalb des UmgrStG (§ 24 Abs. 7 EStG 1988) Rz 5718: Gemäß § 24 Abs. 7 erster Satz EStG 1988 ist ein Veräußerungsgewinn nicht zu ermitteln, soweit das UmgrStG eine Buchwertfortführung vorsieht. Zu einem Veräußerungsgewinn kommt es anlässlich einer Umgründung nur dann, wenn die…
18.2.8 Methoden der Ermittlung Rz 5690: Der Veräußerungsgewinn kann auf Grund der so genannten Brutto- oder Nettomethode ermittelt werden. Die Nettomethode, bei der der Veräußerungsgewinn über das Buchkapitalkonto ermittelt wird, entspricht der gesetzlichen Bestimmung im § 24 Abs. 2 EStG 1988. Bei der Bruttomethode…
…die Lage versetzt das Superädifikat zu erwerben. Den Käufern werde daher ein wirtschaftlicher Vorteil eingeräumt. Der Verzicht sei keine Veräußerung eines Vermögensgegenstandes oder die einem Veräußerungsvorgang gleichzuhaltende Vermögensumschichtung. Der Verzicht sei ein entgeltlicher Vorgang und daher unter den Tatbestand des § 29 Z 3 EStG zu…
16.2.2.6.2 Liquidation Rz 1224: In den Fällen der Nichtoption bleiben Wertänderungen aus internationalen Schachtelbeteiligungen grundsätzlich außer Ansatz (§ 10 Abs. 3 Satz 1 KStG 1988). Erfolgt aber ein tatsächlicher und endgültiger Vermögensverlust durch Untergang (Liquidation oder Insolvenz) der internationalen Schachtelbeteiligung, soll dieser…
18.1.4.3 Veräußerung von Mitunternehmeranteilen Siehe Rz 5964 ff.
…Unternehmer und Eigentümer des E-Werkes sein, wobei er den Veräußerungsgewinn mit seinen (nach außen nicht in Erscheinung tretenden und daher "stillen") Partnern teilen muss. Vollends unverständlich ist die Aussage, dass bei einem Veräußerungsvorgang, bei dem die "Gesellschaftsanteile" verkauft werden, kein österreichisches Besteuerungsrecht bestehen soll.…
103.8. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs Rz 3776: Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in dem Gebiet jenes Mitgliedstaates bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. Das gilt auch, wenn der Gegenstand nach Ausführung der Lieferung im Auftrag des Abnehmers im…