…6.2007], § 16 Anm. 80). Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist nach der Verwaltungspraxis auch dann unzumutbar, wenn die Anfahrtszeit zur Dienststelle oder die Rückfahrtzeit zur Wohnung übergebührlich lange andauert (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit, LStR 2002, Rz 255f). Dies ist der Fall, wenn nachstehende Wegzeiten…
…Zusammenhang mit der Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit sind zunächst die Gesetzesmaterialien heranzuziehen. Die amtlichen Erläuterungen zu § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG (621 BlgNr XVII. GP, 75) führen diesbezüglich aus: „unzumutbar“ sind im Vergleich zu einem Kfz jedenfalls mehr als dreimal so lange Fahrzeiten (unter…
…die Rückfahrt von der Arbeitsstätte zur Wohnung weniger als 2,5 Stunden betragen habe, weshalb keine Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit vorgelegen wäre. Mit dem am 28.04.2014 eingebrachten Vorlageantrag wird neuerlich die Berücksichtigung des großen Pendlerpauschales begehrt. Gleichzeitig wurde eine Bestätigung des Dienstgebers vorgelegt…
…davon auszugehen, dass dem Bw. im Berufungsjahr überwiegend die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf mehr als dem halben Arbeitsweg tatsächlich möglich war. Zur Frage der Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln wegen langer Anfahrtszeit ist Folgendes zu sagen: Geht man davon aus, dass für den Bw. die…
…Bahnhof BL an 6:53 Uhr). Die Prüfung ob Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung vorliegt, erübrigt sich gegenständlich, da die Bw. laut Aktenlage nicht dauernd stark gehbehindert ist und Derartiges auch nicht behauptet hat. Zur Frage, ob gegenständlich von Unmöglichkeit wegen langer Anfahrtszeit auszugehen ist oder nicht…
…Uhr). Eine tatsächliche Unmöglichkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist nicht gegeben und wird auch nicht eingewendet. Strittig ist allerdings, ob eine Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit vorliegt. Der Bw. hat die Strecke von der Wohnung zum Bahnhof W mit 4,5 km angegeben. Da er…
…zu verstehen, deren Benutzung mit dem Kfz nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen für die tägliche Fahrten eines Pendlers sinnvoll ist. Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit ist dann gegeben, wenn folgende Wegzeiten pro einfacher Wegstrecke überschritten werden: unter 20 Kilometer: 1,5 Stunden; ab…
…daher, zumal der Berufungswerber - laut der obgenannten Bestätigung seiner Arbeitgeberin - im Berufungsjahr überwiegend Spät- und Nachtschicht leistete, überwiegend im Berufungsjahr die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf dem gegenständlichen Arbeitsweg tatsächlich möglich. Zur Frage der Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit ist Folgendes zu sagen: Geht man davon aus…
…auszugehen, dass der Bw. in den Berufungsjahren überwiegend die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf mehr als dem halben Arbeitsweg tatsächlich möglich war. Zur Frage der Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln wegen langer Anfahrtszeit ist Folgendes zu sagen: Geht man davon aus, dass für die Bw. die…
…auszugehen, dass der Bw. in den Berufungsjahren überwiegend die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf mehr als dem halben Arbeitsweg tatsächlich möglich war. Zur Frage der Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln wegen langer Anfahrtszeit ist Folgendes zu sagen: Geht man davon aus, dass für die Bw. die…
…auszugehen, dass dem Bw. in den Berufungsjahren überwiegend die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf mehr als dem halben Arbeitsweg tatsächlich möglich war. Zur Frage der Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln wegen langer Anfahrtszeit ist Folgendes zu sagen: Geht man davon aus, dass für den Bw. die…
…auszugehen, dass der Bw. in den Berufungsjahren überwiegend die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf mehr als dem halben Arbeitsweg tatsächlich möglich war. Zur Frage der Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln wegen langer Anfahrtszeit ist Folgendes zu sagen: Geht man davon aus, dass für die Bw. die…
…gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Behindertenpass wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder der Blindheit bzw. wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung (§ 42 Abs. 1 BBG) Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer wegen Behinderung 5.4.2.3 Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit (§ 2…
…Falle der Unzumutbarkeit ist bei Benützung eines KFZ die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Die Wegzeit umfasst bei Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder Anfahrtszeit zur…
…2) Unzumutbarkeit wegen einer dauernden starken Gehbehinderung; (3) Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlichen Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit im Behindertenpass; (4) der Arbeitnehmer leidet unter einer Erkrankung, die auch ein längerfristig deutlich erhöhtes Infektionsrisiko nach sich zieht; (5) Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit ist…
…2 Abs. 2 Z 2 VO). III. Rechtliche Würdigung: Strittig ist: Steht dem Beschwerdeführer wegen langer Anfahrtszeit zur Arbeit bzw. nach Hause das große Pendlerpauschale zu? Der Beschwerdeführer hat nicht behauptet, dass eine Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels aus den Gründen des § 2 Abs. 1…
…ab. Neben der Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit ist eine Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung und eine Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit, z. B. weil gar kein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt, bekannt (vgl. Doralt, Kommentar zur Einkommensteuer, Band I, § 16, Tz. 104 ff). Die Berufungswerberin begründet die Unzumutbarkeit damit, dass…
…die ihr die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar machen könnten, scheiden diese Unzumutbarkeitsgründe aus. Hinsichtlich Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit ist auszuführen, dass nach der für den Berufungszeitraum zunächst maßgebenden Verwaltungspraxis (LStR 2002 RZ 257 a.F.) die Finanzämter die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels als nicht zumutbar…
…zu beurteilen. Die Prüfung, ob Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung vorliegt, erübrigt sich gegenständlich, da der Bw. laut Aktenlage nicht dauernd stark gehbehindert ist und Derartiges auch nicht behauptet hat. Zur Frage, ob gegenständlich von Unmöglichkeit wegen langer Anfahrtszeit auszugehen ist oder nicht, ist Folgendes zu sagen:…
…die ihr die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar machen könnten, scheiden diese Unzumutbarkeitsgründe aus. Hinsichtlich Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit ist auszuführen, dass nach der für den Berufungszeitraum zunächst maßgebenden Verwaltungspraxis (LStR 2002 RZ 257 a.F.) die Finanzämter die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels als nicht zumutbar…