…Lebensjahres entstandenen Behinderung dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Besteht demnach keine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene Unterhaltsunfähigkeit steht weder ein Grund- noch ein Erhöhungsbetrag zu (vgl Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG § 8 Rz 24). Das Gesetz stellt dabei auf…
…01 aufgrund der vorgelegten relevanten Befunde möglich. Der(Die) Untersuchte ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Aus medizinischer Sicht und biographischen Daten kann eine Unterhaltsfähigkeit vor dem 21. LJ nicht bestätigt werden. erstellt am 2008-08-25 von SG leitender Arzt…
…Schulbesuch der Tochter mittlerweile wieder fortgesetzt wurde, sondern wird dort vielmehr erneut auf die Hintergründe des Schulabbruches Bezug genommen. Die vorhin erwähnte Stellungnahme der Berufungswerberin auf die ergänzende Begründung der Unterhaltsfähigkeit durch das Bundessozialamt enthält zudem keine Umstände, die auf eine Unschlüssigkeit der diesbezüglichen Bescheinigung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend erhöhte Familienbeihilfe ab 1. Mai 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…
Der Versuch, die Handelsschule in HS-Ort zu besuchen, scheiterte. Auch zwei Lehren bei den Firmen AG1 und AG2 wurden 1984 und 1985 begonnen und wieder abgebrochen (Beilage 1, 1 Rs). Der Bf. wurde schließlich im Heim in ORT untergebracht und absolvierte dort eine Lehre…
…eine Gewährung von Familienbeihilfe nicht schon deshalb erfolgen kann, wenn trotz dreier ausführlich begründeter Gutachten mangels entsprechender Unterlagen nach wie vor Unklarheiten über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Unterhaltsunfähigkeit bestehen. Da der Sachwalter bereits alle relevanten Unterlagen auch aus dem Gerichtsakt vorgelegt hat, ist nicht ersichtlich…
…Besteht also keine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag zu. Besteht eine derartige Unterhaltsunfähigkeit, steht sowohl Grund- als auch Erhöhungsbetrag zu. Ausschlaggebend hierfür ist somit ausschließlich, ob die in § 2 Abs.1 lit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 3. August 2007, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 24. Juli 2007, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe (und des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung) für die Zeit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. Juli 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 7. Juli 2008, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Jänner 2003, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…Stande sein werde, sich den Unterhalt zu verschaffen und dass dieses Außer-Stande-Sein ab 03/2024 vorliegt. Das SMS begründete diese ab 03/2024 vorliegende Unterhaltsunfähigkeit des Bf. mit dem Zeitpunkt der nachweislichen Exazerbation (=deutliche Verschlimmerung der Symptome einer bereits bestehenden, meist chronischen Erkrankung…
…0009). Besteht keine vor dem 21. (bei Berufsausbildung: 25.) Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag zu. Besteht eine derartige Unterhaltsunfähigkeit, steht sowohl Grund- als auch Erhöhungsbetrag zu (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG 2. A…
…Oktober 2007 ein Grad der Behinderung von 50 vH voraussichtlich mehr als 3 Jahre anhaltend festgestellt. Die rückwirkende Einschätzung des Grades der Behinderung erfolgte mit 01. September 2005. Die dauernde Erwerbsunfähigkeit bzw. die dauernde Unterhaltsunfähigkeit wurde nicht bescheinigt. Gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 8 Abs…
…Kind voraussichtlich dauernd außer Stande sein werde, sich den Unterhalt zu verschaffen. Ab wann diese Unterhaltsunfähigkeit vorgelegen hat, hat das BSB/SMS in diesem Gutachten nicht ausgesprochen. Im Gutachten vom 15.03.2019 hat das BSB/SMS dem Kind eine Bipolar affektive Störung, Schizotypische Störung…
…0009). Besteht keine vor dem 21. (bei Berufsausbildung: 25.) Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag zu. Besteht eine derartige Unterhaltsunfähigkeit, steht sowohl Grund- als auch Erhöhungsbetrag zu (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG 2. A…
…Besteht keine vor dem 21. (bei Berufsausbildung: 25.) Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag zu. Besteht eine derartige Unterhaltsunfähigkeit, steht sowohl Grund- als auch Erhöhungsbetrag zu (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG 2.A. 2020 …
…Besteht also keine vor dem 21. (25.) Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag zu. Besteht eine derartige Unterhaltsunfähigkeit, steht sowohl Grund- als auch Erhöhungsbetrag zu. 4. Nach § 8 Abs. 6 FLAG 1967 ist der Grad der…
…Der Erwachsenenvertreter übermittelte am 10.09.2020 ein fachärztliches Gutachten. 10. Am 17.09.2020 forderte das Bundesfinanzgericht beim Finanzamt eine Gutachtensergänzung bezüglich der Frage der Unterhaltsunfähigkeit bzw Erwerbsunfähigkeit an. 11. Am 10.02.2021 übermittelte das Finanzamt ein Gutachten des Sozialministeriumservice vom 02.02…
…Besteht keine vor dem 21. (bei Berufsausbildung: 25.) Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag zu. Besteht eine derartige Unterhaltsunfähigkeit, steht sowohl Grund- als auch Erhöhungsbetrag zu (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke(Hrsg), FLAG 2.A. 2020 …
…Anmerkung bzw. Begründung betreffend die Fähigkeit bzw. voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: Die körperlichen Funktionseinschränkungen führen zu keiner dauerhaften Unterhaltsunfähigkeit. Die leicht-bis mittelgradigen intellektuellen Einschränkungen reichen nicht aus, eine behinderungsbedingte Selbsterhaltungsunfähigkeit zu begründen. Es bestehen keine psychischen Einschränkungen, die die…
…nicht zugestimmt am 2009-10-29 Leitender Arzt: S Das Gutachten wurde durch die leitende Ärztin insofern abgeändert bzw. ergänzt, als diese festhielt, dass zwar das Leiden seit Geburt bestehe, die Unterhaltsunfähigkeit sei aber, da eine langjährige Berufstätigkeit vorliege, erst nach dem 21. bzw. 27…