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BFG RV/1100380/2020Unterhaltsnachzahlungen - Unterhaltsabsetzbetrag, Familienbonus Plus?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.01.2022

…Änderung der Lohnsteuerrichtlinien durch den Wartungserlass 2019 vom 17. Dezember 2019 aus, dass Unterhaltsnachzahlungen im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen seien. Mit dagegen erhobener Beschwerde vom 14. Juli 2020 beantragte der steuerliche Vertreter im Namen des Bf., sowohl den Unterhaltsabsetzbetrag als auch den halben Familienbonus…

UFSS RV/0372-S/10Sind Unterhaltsnachzahlungen in späteren Jahren für den Anspruch auf Familienbeihilfe relevant?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2010

…führt der Sohn, aus, dass er seitens der Bw keinen Unterhalt erhalte und die Bw auch den Rückstand an Unterhaltsnachzahlungen nicht beglichen habe. Über die Berufung wurde erwogen: A.) Sachverhalt: Aufgrund der von der Bw vorgelegten Gerichtsbeschlüsse ergibt sich, dass der Sohn, spätestens nach dem…

BFG RV/7102805/2022Steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsnachzahlungen im Jahr der Zahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss12.12.2022Teil 1/4

…gerichtlich-exekutionsrechtlicher Schritte nachgekommen, wobei nach der Rechtslage 2020, 2021 und 2022 Unterhaltsnachzahlungen im geleisteten Ausmaß den UAB im Jahr 2020 vermitteln, soweit und solange der Unterhalt für Monate des Jahres 2020 geleistet worden ist (siehe auch die Anmerkungen unten). Der Bf. steht der FABO…

BFG RV/7102805/2022Steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsnachzahlungen im Jahr der Zahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss12.12.2022Teil 3/4

…e EStG 1988 idF AbgÄG 2022 zur Anwendung kommen soll (S 22), leitet das BFG daraus ab, dass "eine Unterhaltsnachzahlung für ein vorangegangenes Jahr in dem Jahr steuerlich zu berücksichtigen ist, für das sie geleistet wurde" (S 23). Wenn es dabei laut BFG darauf ankomme…

BFG RV/7102805/2022Steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsnachzahlungen im Jahr der Zahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss12.12.2022Teil 2/4

…I Nr. 108/2022 eine Berücksichtigung von Unterhaltsnachzahlungen ab August 2022 im beschwerdegegenständlichen Jahr 2020 für die Bemessung der Höhe der Unterhaltsabsetzbeträge nicht mehr zulässig ist. Das Finanzamt teilt daher Ihre Rechtsansicht, dass im Jahr 2020 - dem Kindesvater der halbe Familienbonus Plus für 3 Kinder…

BFG RV/7102805/2022Steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsnachzahlungen im Jahr der Zahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss12.12.2022Teil 4/4

…F. AbgÄG 2022 BGBl. I Nr. 108/2022 Unterhaltsnachzahlungen steuerlich zu berücksichtigen sind, Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht ersichtlich ist und das Finanzamt im weiteren Verfahren gemäß § 278 Abs. 3 BAO an die in diesem Beschluss geäußerte Rechtsanschauung gebunden ist. Beilagen Der für die belangte Behörde…

BFG RV/1100103/2023Familienbonus Plus, UAB, AEAB - Unterhaltsnachzahlung, Antragstellung durch beide Anspruchsberechtigten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.10.2023

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. November 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 21. Oktober 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…

UFSW RV/2040-W/05Nachholung einer in Vorjahren unterlassenen Zehntelabsetzung von Instandsetzungsaufwendungen bei Vermietung und Verpachtung? Kosten für verlorene Unterhaltsprozesse sowie Unterhaltsnachzahlungen für Vorjahre auf Grund eines abschließenden Gerichtsurteils als außergewöhnliche Belastung? Unterhaltsabsetzbeträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, 1. vom 27. Dezember 2002 und 2. vom 21. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Nathalie Kovacs, 1. vom 4. Dezember 2002 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer…

LStR 2002 Rz 797–80411.9.2 Unterhaltsverpflichtung
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.9.2 Unterhaltsverpflichtung Rz 797: Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht für ein Kalenderjahr dann zu, wenn für dieses Kalenderjahr der volle Unterhalt tatsächlich geleistet wurde. Der Zahlungsnachweis hat in allen Fällen durch Vorlage schriftlicher Unterlagen (Einzahlungsbeleg, Empfangsbestätigung) zu erfolgen. Wird das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts…

BFG RV/7106139/2016Vorschreibung der Abgabe zur Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld bei der Kindesmutter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.04.2018Teil 2/5

…Seite 5, leistete der Kindesvater im Februar 2010 zusätzliche Unterhaltsnachzahlungen für Jänner 2010 von 257,47 Euro und für Februar 2010 in Höhe von 270,14 Euro. Diese Zahlungen scheinen in der von Ihnen vorgelegten Liste mit Zahlungen des Kindesvaters für Unterhalt nicht auf (vermutlich…

UFSL RV/0620-L/09Zurückweisung eines "Zweitantrages" auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung wegen "entschiedener Sache"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2012

…25.01.2008 ein Bescheid ergangen und die Rechtsmittelfrist hiefür bereits abgelaufen sei. Auf Grund des Zu- und Abflussprinzips sei bei Unterhaltsnachzahlungen eine nachträgliche Berücksichtigung des UAB für Vorjahre nur dann möglich, wenn die Nachzahlung bis zur Rechtskraft des Veranlagungsbescheides geleistet und geltend gemacht worden…

UFSL RV/0701-L/07Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Musiker und Nachzahlung von Unterhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2009Teil 1/2

…das am xxxx geboren wurde. Als außergewöhnliche Belastung beantragte der Bw eine Unterhaltsnachzahlung für dieses Kind für die Jahre 2002, 2003 und 2004 in Höhe von 10.302,00 €. Mit Vorhalt vom 23.05.2006 (Seiten 11,12 im Veranlagungsakt im Jahr 2005) verlangte…

UFSL RV/0701-L/07Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Musiker und Nachzahlung von Unterhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2009Teil 2/2

… 34 Abs. 7 EStG ergibt sich, dass das Gesetz eine darüber hinausgehende Berücksichtigung von Vergleichszahlungen oder von nachgezahlten Unterhaltsleistungen nicht vorsieht. Ebenso wenig sind die mit der Unterhaltsnachzahlung verbundenen Prozesskosten abzugsfähig. Die Zwangsläufigkeit von Prozesskosten ist zu verneinen. Nicht abzugsfähig sind Kosten betreffend die Feststellung…

2025-1.070.626Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.070.62602.01.2026

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe |…

LStR 2002 Rz 795–79611.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988) 11.9.1 Voraussetzungen Rz 795: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein monatlicher Unterhaltsabsetzbetrag zu, wenn sich das Kind in einem…

BFG RV/5100659/2022Familienbonus Plus bei Grenzgänger (mit Lebensmittelpunkt in OÖ. und aufrechter Ehe und 2 mj. Kinder in Deutschland bei Kindesmutter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.03.2026Teil 2/2

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wurde der Kinderfreibetrag gem § 106a EStG aF und die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gem § 34 Abs 9 EStG aF durch den Familienbonus Plus gem § 33 Abs 3a EStG, einen gänzlich neuen Absetzbetrag, ersetzt. Zur Zeit seiner Einführung betrug der Familienbonus…

LStR 2002 Rz 865–86712.6 Unterhalt (§ 34 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

12.6 Unterhalt (§ 34 Abs. 7 EStG 1988) 12.6.1 Nicht abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen Rz 865: Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an den (geschiedenen) Ehegatten (VwGH 23.3.1999, 98/14/0133), an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner (VwGH 18.3…

UFSL RV/0906-L/06Nachzahlung an Unterhalt als außergewöhnliche Belastung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2008

…Gesetzgeber im § 34 Abs. 7 EStG 1988 gewählte Umschreibung würde nicht nur laufende Unterhaltsleistungen, sondern auch einmalige, aus dem Familienrecht entspringende, Leistungen, wie Abgeltungsbeträge und Unterhaltsnachzahlungen, ausschließen. Sonstige Unterhaltsleistungen, die beim Unterhaltsberechtigten selbst keine außergewöhnliche Belastung darstellen würden, seien nach § 34 EStG1988 berücksichtigungsunfähig. Auf Grund…

EAS 2645Steuerliche Behandlung eines deutschen "schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0528-IV/4/200516.08.2005

Erhält die in Österreich ansässige geschiedene Gattin von ihrem in Deutschland ansässigen und gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten ehemaligen Ehegatten einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 4.000 Euro, dann unterliegen diese wiederkehrenden Bezüge keiner österreichischen Einkommensbesteuerung. Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine…

UFSG RV/0022-G/08Unterhaltsverpflichtung der Eltern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2009

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn DI G in XY, vom 11. Juli 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. Juni 2007 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 1. Februar 2003 bis 31. Dezember 2004…