…Unterhaltsleistung übernommene Bezahlung der Studiengebühren (die im Übrigen der Höhe nach gar nicht beziffert wurden) bei der Tochter X als Unterhaltsberechtigter selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würde. Der Wortlaut des § 34 Abs. 7 EStG 1988 schließt es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aus, Aufwendungen für…
…Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keiner Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. ... Strittig ist, ob die monatlichen Leistungen der Bw. an ihre Tochter…
…entspricht die Bezahlung des Schuldgeldes (dieses umfasst u.a. die Kosten der Ausbildungseinrichtung) für ein Kind einer Unterhaltsleistung. Die Entrichtung der Studiengebühren für die Tochter durch den Berufungswerber war daher - gleichwohl, ob es sich um österreichische oder (wie im gegenständlichen Fall wesentlich höhere) ausländische Gebühren…
…sowie den aktenkundigen Unterlagen. 3. Rechtliche Beurteilung § 34 Abs. 7 Z 1 bis 4 EStG 1988 lautet wie folgt: "Für Unterhaltsleistungen gilt folgendes: 1. Unterhaltsleistungen für ein Kind sind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 3 abgegolten, und zwar auch dann…
…***Tochter*** ist im Jahr 2022 neun Jahre alt, die Regelbedarssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2022 betragen für ein neunjähriges Kind 362,00 Euro. Demnach steht der Unterhaltsabsetzbetrag und der halbe Familienbonus Plus für sieben Monate zu. Berechnung: € 2850,00 : 362 = 7,87…
…dass für die Jahre bis 2010 Zahlungsnachweise für ihre Unterhaltsleistungen an die Tochter nicht vorgelegt werden könnten, und dass zusätzlich zum eigenen Einkommen das Einkommen ihrer im gemeinsamen Haushalt mit ihr lebenden Mutter einschließlich Pflegegeld komme. An Belegen wurden vorgelegt: Die Stromabrechnung für den Zeitraum…
…wird. Einen diesen Ausnahmefällen entsprechenden Sachverhalt hat die Bw jedoch nicht dargelegt. Die Bezahlung des Schulgeldes für die Jahre 2009 bis 2011 durch die Bw war somit als Unterhaltsleistung an die Tochter einzustufen, weshalb die Berufungen aus oben angeführten rechtlichen Erwägungen als unbegründet abzuweisen waren…
…Lehrlingsausbildung erzielt hat. Tatsache ist, dass eine detaillierte Aufstellung der monatlichen Lebenserhaltungskosten für die Tochter seitens der Bf. nicht erbracht wurde. Aus den im Verfahrensgang dargelegten Ausgaben für die Tochter kann keineswegs gesagt werden kann, ob die Unterhaltsleistung der Bf. daher eine überwiegende war. 3…
…Haushalt und arbeite in seinem landwirtschaftlichen Betrieb mit. Im Gegenzug werden von meinem Lebensgefährten sämtliche Lebenshaltungskosten, einschließlich der Unterhaltsleistung für meine Tochter ***1*** übernommen. In Erwartung, dass meine Ausführung betreffend den Sachverhalt und der Vorlage der eingeforderten Nachweise, so wie sie alle Jahre auch beim…
…wie zB die Stiefmutter /VwGH 29.1.03, 99/13/0179); weiters einmalige Unterhaltsleistungen, zB Abgeltungsbeträge iSd § 98 ABGB, das Heiratsgut und die Heiratsausstattung (§§ 1220, 1231 ABGB) sowie Nachzahlungen (VwGH 8.2.07, 2006/15/0108 uneheliche Tochter). Umfasst sind Aufwendungen für Nahrung. Kleidung, Wohnung…
…für den Bezug der Familienbeihilfe für Tochter/C ab: 07/2013 -laufend beim Kindesvater vorlag, war der Antrag des Kindesvater ab: 07/2013- abzuweisen. Gegend den Abweisungsbescheid/Familienbeihilfe vom 19.9.2013 hat der Kindesvater eine Beschwerde eingebracht. Da keine Änderung betreffend einer überwiegenden Unterhaltsleistung…
…der zu ersehen ist, dass der Bw für Tochter T. "die Anerkennung der tatsächlich geleisteten Beträge für Unterhaltsleistungen für den Zeitraum Jänner bis Juni 2009 in Höhe von € 1.093,86 beantrage". Der Berufung beigelegt wurde weiters ein ärztliches Attest des Hausarztes, "wonach beim…
…Die Unterhaltsleistungen an die Tochter XY wurden gem. Rz 866 LStRl als außergewöhnliche Belastungen mit 58 Euro/Monat anerkannt. Der Kinderfreibetrag konnte nicht berücksichtigt werden, da weder der Kinderabsetzbetrag noch der Unterhaltsabsetzbetrag zustehen. Die Begründung im Vorlageantrag 2014: "Da ich Unterhaltsabsetzbetrag für meine Tochter XY…
…Finanzamt mit dem Aufhebungsbescheid vom 23. Februar 2005 Gebrauch, da die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen des Bw. an seine Tochter als außergewöhnliche Belastung nicht vorlagen. Aus den Gesetzesmaterialien zum Abgabenänderungsgesetz 2003 (AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124), ergibt sich, dass die Bestimmung des …
…der Aktenlage geht hervor, dass der Bw zur Unterhaltsleistung verpflichtet ist. Laut dem vorgelegten Schreiben - Bestätigung der Tochter L. K. - ist der Bw seiner Alimentationsverpflichtung in den Jahren 1998 und 1999 nachgekommen. Der Bw zahlt für seine nicht in seinem Haushalt lebende Tochter L. K…
…1988 Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, weder im Wege eines Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen seien. In der dagegen erhobenen Berufung führte der Berufungswerber aus, dass er mit Urteil des Bezirksgerichtes Graz zur Unterhaltszahlung an seine Tochter verurteilt…
…400, zu der er wegen der Krankheit seiner Tochter verpflichtet worden sei, von Seiten des Finanzamtes keine außergewöhnliche Belastung darstellen solle. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 gilt für Unterhaltsleistungen folgendes: … … (entfallen durch das BudBG 2011, BGBl…
…als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wurden. Die Nichtberücksichtigung dieser Kosten wurde von der Vorinstanz wie folgt begründet: "Die Unterhaltsleistungen, Zahlungen für die Einrichtung der Tochter stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. Zahlungen für Unterhaltsberechtigte sind nur dann im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen absetzbar, insoweit die Zahlungen beim…
…7 Z 5 Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Für die volljährige Tochter des Berufungswerbers wird keine Familienbeihilfe…
…könnten Unterhaltsleistungen für ein im Ausland (Kroatien) haushaltszugehöriges Kind grundsätzlich in Form eines Pauschalbetrages in der Höhe von € 50 monatlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn mangels Familienbeihilfenbezugs kein Kinderabsetzbetrag zustehe. Dies sei jedoch nur bis zur Volljährigkeit des Kindes möglich. Die Tochter sei…