…sei. Damit wendet die Bf eine sachliche Unrichtigkeit der Steuerschuld ein. Dem ist zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.11.1993, 90/13/0084) bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der…
…werden. Nach herrschender Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 8.3.1994, 91/14/0079) stellt der Unbilligkeitstatbestand des § 236 BAO nicht auf die Vorschreibung, sondern auf die Einhebung ab. Auf die Behauptung der Unbilligkeit im Sinne von inhaltlicher Unrichtigkeit eines Abgabenbescheides kann daher ein Nachsichtsansuchen nicht…
…zu entgegnen, dass dem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid (Umsatzsteuerbescheid 2005 vom 4. Mai 2010) vorangegangen ist, sodass es der Behörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.2.1999, 98/13/0144) im Verfahren über die Heranziehung des Bf zur Haftung daher verwehrt ist, die Richtigkeit…
…gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheides zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung…
…a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. Wurde ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt, so dürfen Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der davon nach Maßgabe des § 212a Abs. 1, 2 lit…
…1010 Wien, Rudolfsplatz 12, vom 12. Jänner 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Dezember 2003, StNr betreffend Säumniszuschlag - Steuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 4. Juni 2003 hat die…
…der Veranlagung des Jahres 2001 zu berücksichtigen sei. Was den Bescheid über die Anspruchverzinsung anbelange, werde um Anpassung an den abzuändernden Einkommensteuerbescheid ersucht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung…
…Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung zu beseitigen und unterlassene Rechtsbehelfe, insbesondere Berufungen, nachzuholen. Der Unbilligkeitstatbestand des § 236 BAO stellt nicht auf die Festsetzung, sondern auf die Einhebung einer Abgabe ab. Auf die Behauptung der Unbilligkeit im Sinn von inhaltlicher Unrichtigkeit eines Abgabenbescheides kann daher ein Nachsichtsansuchen grundsätzlich…
…Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Gemäß § 254 BAO wird durch die Einbringung einer Bescheidbeschwerde die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten. Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages tritt unabhängig von der sachlichen Richtigkeit des Abgabenbescheides…
…gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheides zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung…
…rechtzeitig die Vorlage des Rechtsmittels an den Unabhängigen Finanzsenat beantragt, und zwar mit dem Begehren, die Anspruchszinsen an die verminderte Abgabenschuld anzupassen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung…
…Zinsenbescheid (Gutschriftszinsen) oder gemäß § 205 Abs. 6 BAO mit einem auf Grund eines diesbezüglichen Antrages abgeänderten Erstbescheid Rechnung getragen. Das Berufungsvorbringen bezieht sich ausschließlich auf den Inhalt des Abgabenbescheides betreffend Einkommensteuer 2003-2005, wobei die Anerkennung einer Bereitschaftsordination begehrt wird. Dieser Einwand war nicht geeignet…
…Zinsenbescheid (Gutschriftszinsen) oder gemäß § 205 Abs. 6 BAO mit einem auf Grund eines diesbezüglichen Antrages abgeänderten Erstbescheid Rechnung getragen. Das Berufungsvorbringen bezieht sich ausschließlich auf den Inhalt des Abgabenbescheides betreffend Einkommensteuer 2003-2005, wobei die Anerkennung einer Bereitschaftsordination begehrt wird. Dieser Einwand war nicht geeignet…
…Unrichtigkeit der gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheide betreffend Kapitalertragsteuer (Haftungs- und Abgabenbescheide) ein und beantragt die Aufhebung des gegenständlichen Bescheides über die Festsetzung von Säumniszuschlägen. Über die Berufungen wurde erwogen: 1.) Anspruchzinsen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden…
…alles geltend machen, was aus seiner Sicht die Unrichtigkeit des Bescheides bewirkt hat. Die Unrichtigkeit des Abgabenbescheides kann auf die Verletzung von Verfahrensvorschriften, auf unterlassene Erklärungen des Abgabepflichtigen und damit auf einer unvollständigen Sachverhaltsermittlung oder auf die inhaltliche Rechtswidrigkeit des Bescheides zurückzuführen sein. Im Ergebnis…
…alles geltend machen, was aus seiner Sicht die Unrichtigkeit des Bescheides bewirkt hat. Die Unrichtigkeit des Abgabenbescheides kann auf die Verletzung von Verfahrensvorschriften, auf unterlassene Erklärungen des Abgabepflichtigen und damit auf einer unvollständigen Sachverhaltsermittlung oder auf die inhaltliche Rechtswidrigkeit des Bescheides zurückzuführen sein. Im Ergebnis…
…dieser Ansicht in seiner Kernaussage zuzustimmen. Eine Berufung gegen den Bescheid über die Anspruchszinsen kann sich nicht auf die inhaltliche Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides stützen (Ritz, aaO, § 205 Tz 34). Festsetzungen von Anspruchszinsen erfolgen auf der Basis von rechtswirksam erlassenen Abgabenbescheiden. Werden solche Bescheide bekämpft und…
…von 2005 bis 2007 beträfen, wohingegen die verfahrensgegenständliche Einfuhr erst im Jahr 2009 erfolgt sei. Dieser Mitteilung sei auch keine konkrete sachliche Unrichtigkeit des den Gegenstand des dortigen Verfahrens bildenden Präferenznachweises zu entnehmen und die Bf. sei darin nicht genannt. Nach dem Vorbringen der Bf…
…in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt habe. Die Verbringung des gegenständlichen Fahrzeuges in das Gemeinschaftsgebiet wäre vielmehr von D.K. durchgeführt und bewerkstelligt worden. Abschließend werden die Anträge gestellt, der Unabhängige Finanzsenat möge den Abgabenbescheid sowie die Berufungsvorentscheidung ersatzlos aufheben und das Verfahren einstellen; in eventu die…
…sich auf die inhaltliche Unrichtigkeit des Abgabenbescheides, und es sei nicht Zweck des Instituts der Nachsicht, einen Abgabenbescheid auf seine Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Es sei zwar korrekt, dass im Laufe des vorangegangenen Verfahrens auch die Rechtswidrigkeit des Inhaltes des Abgabenbescheides geltend gemacht worden sei…