Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W, vom 26. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 10. Juni 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für Oktober 2008 bis Mai 2009 entschieden: Die Berufung wird als…
…auf Grund der Höhe des Rückforderungsbetrages befürchte die Bw. für sich und ihre unterhaltspflichtigen Kinder eine nahezu existenzielle Gefährdung. Mit Bescheid vom 20. Januar 2003 wurde das Nachsichtsersuchen mit der Begründung abgewiesen, eine tatbestandsmäßige Unbilligkeit sei nicht gegeben. Gegenständlich liege lediglich eine Auswirkung der allgemeinen…
…sachliche Richtigkeit der Rückforderung sei durch die o.a. UFS-Entscheidung bestätigt worden. Durch eine Nachsicht würde Familienbeihilfe zu Unrecht zuerkannt werden. Dies sei durch § 236 BAO nicht gedeckt, der als sachliche Unbilligkeit eine besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschriften im Auge habe, die der Gesetzgeber…
…vom 11. Juli 2007 beantragte der Berufungswerber (Bw.), auf Grund der sachlichen Unbilligkeit zum Schutz des Vertrauens in die Rechtsauslegung des vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten Erlasses (Durchführungsrichtlinie zum FLAG) die Einhebung der Rückforderung der Familienbeihilfen sowie der Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum 1. Jänner 2005…
…ab. In der dagegen am 12. Februar 2009 eingebrachten Berufung brachte die Bw. vor, dass entgegen den Ausführungen in der Bescheidbegründung eine persönliche Unbilligkeit gegeben wäre. Weiters werde ausgeführt, dass es unter höchsten Anstrengungen gelungen wäre, den Abgabenrückstand (ohne die Rückforderung der Investitionszuwachsprämie für die…
…Die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe stellt somit nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ein vom Gesetzgeber durchaus beabsichtigtes Ergebnis dar, welches nicht eine Unbilligkeit nach der Lage des Falles zu begründen vermag, selbst wenn der unrechtmäßige Bezug der Familienbeihilfe ausschließlich durch ein Versehen eines Bediensteten…
…Monate) bezogen und sei die Rückforderung erst im Jahr 1998 erfolgt. Die Verfahrensweise des Finanzamtes, welche sich aus den vorgeschilderten Umständen ergebe, widerspreche bereits den allgemeinen Rechtsgrundsätzen (z.B. Rechtssicherheit). Im Übrigen sei wegen dieser Umstände zudem jedenfalls die Unbilligkeit der Rückzahlungsverpflichtung anzunehmen. Darüber hinaus…
…2012) 1. Akteninhalt: Mit Bescheid vom 23. September 2013 forderte das Finanzamt von der Beihilfenbezieherin die Familienbeihilfe (FB) und die Kinderabsetzbeträge (KB), welche ihr für ihre Tochter A für die Monate Juli bis September 2013 ausbezahlt wurden, zurück. Begründet wurde die Rückforderung mit den §§ 26…
…die Bw. auf die Unbilligkeit der Rückforderung beruft, ist sie daher darauf hinzuweisen, dass eine Billigkeitsmaßnahme iSd § 236 BAO nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist (vgl. Verwaltungsgerichtshof a.a.O.). Der Berufung konnte daher keine Folge gegeben werden. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 25…
…subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist somit lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat. Ob und gegebenenfalls wie der Bezieher die erhaltenen Beträge verwendet hat, ist unerheblich. Soweit sich die Bw. auf die Unbilligkeit der Rückforderung beruft, ist sie darauf hinzuweisen, dass eine…
…beurteilen. Über eine Nachsicht ist nicht im gegenständlichen Beschwerdeverfahren gegen den Rückforderungsbescheid zu befinden, das Nachsichtsverfahren ist ein eigenes Verwaltungsverfahren. Im gegenständlichen Fall liegt kein solcher Bescheid vor, weswegen darüber nicht abgesprochen werden konnte/musste. Soweit sich der Bf. auf die Unbilligkeit der Rückforderung beruft…
…vom 20. November 2006, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Kinder, jeweils für den Zeitraum vom 1. Jänner 2001 bis 30. September 2004, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
…Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe geführt haben, ebenso wie deren gutgläubigen Verbrauch im Anwendungsbereich des § 26 Abs. 1 FLAG 1967 grundsätzlich als unmaßgeblich erachtet hat. Die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe stellt somit ein vom Gesetzgeber beabsichtigtes Ergebnis dar, welches nicht eine Unbilligkeit nach der…
…für S. erhalten habe. Dadurch ergebe sich, dass der Rückforderungsbetrag iHv Euro 261,18 unschlüssig sei und der Rückforderungsanspruch nicht zustehe. Die belangte Behörde habe zu dem die Bestimmungen zur Nachsicht und Unbilligkeit § 24 Abs 4 FLAG und § 236 BAO außer Acht gelassen. Die Rückzahlung…
…2007, 2006/13/0174). Hieraus erhellt, dass es sich bei der Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe um die allgemeine Auswirkung einer generellen Norm handelt, die keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung begründet, weil es nicht zu einem vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigten Ergebnis gekommen ist. Vielmehr…
…Rückforderung der Familienbeihilfe/Kinderabsetzbetrag) die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner Familie gefährdet oder die Abstattung mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten (so insb einer Vermögensverschleuderung) verbunden wäre (zB VwGH 29.4.2010, 2006/15/0278). Auf Basis des oben festgestellten Sachverhalts ist das Vorliegen einer persönlich bedingten Unbilligkeit…
…gegebenen Unbilligkeit der Einhebung nach Lage des Falles steht der Bf. die Möglichkeit eines entsprechend begründeten Nachsichtsantrages gemäß § 236 BAO offen. Es steht der Bf. frei, allenfalls beim Finanzamt einen Antrag auf Nachsicht gemäß § 236 BAO einzubringen. Ein Nachsichtsverfahren ist ein von der Rückforderung getrenntes…
…bei der Kindesmutter und der damit verbundenen Erschwerung der Einbringung (eines Teiles) des Rückforderungsbetrages bei dieser in den Hintergrund. Es trifft zu, dass die Geltendmachung des Abgabenanspruches erst im letzten Jahr der (verlängerten) Verjährungsfrist erfolgt ist. Eine im Rahmen der Ermessensübung zu berücksichtigende Unbilligkeit der…
…13/0174, und vom 27. August 2008, 2006/15/0080). Soweit sich der Beschwerdeführer auf die Unbilligkeit der Rückforderung beruft, ist er darauf hinzuweisen, dass eine Billigkeitsmaßnahme im Sinne des § 236 BAO nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist.“ Daraus ist für den gegenständlichen Fall abzuleiten, dass…
…in der Lage, die Rückzahlung zu tätigen. Es wird daher beantragt, den angefochtenen Bescheid ersatzlos zu beheben, in eventu zu beheben und die betreffenden Beträge vom Sohn der Bf. zurückzufordern, in eventu von der Rückforderung wegen Unbilligkeit abzusehen. Weiters beantragt die Berufungswerberin Aussetzung/Hemmung der…