…B-VG nicht zulässig, weil das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhing, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, und die Frage der Fälligkeit einer Umsatzsteuernachforderung und des Vorliegens eines groben Verschuldens durch die Rechtsprechung und das Schrifttum ausreichend geklärt ist. Linz, am 25. August 2014
…4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang In diesem Verfahren geht es um eine Umsatzsteuernachforderung kraft Rechnungslegung in Höhe von EUR 6.000,00 auf Grund einer mutmaßlichen Scheinrechnung. Die Beschwerdeführerin bestreitet dies und argumentiert, dass es sich um…
…4. Dezember 1998 mit den Beträgen von S 6,638.410,00 und S 4,070.764,00 (somit insgesamt S 10,709.174,00) rücküberrechnet. Da das vor Fälligkeit der Umsatzsteuernachforderung 1989 in Höhe von S 10,709.173,00 am 22. Februar 1991…
…aus den im Bp-Bericht vom 14.9.2017 zu ABNr. 126011/17 dargestellten Prüfungsfeststellungen resultiertenden Umsatzsteuernachforderungen für die Jahre 2013-2015 seien vom Betriebsprüfer periodengerecht im jeweiligen Jahr als außerbücherliche Gewinnminderung berücksichtigt worden (vgl. die im Zuge der Bp ergangenen Körperschaftsteuerbescheide vom 18.9…
…15. Tag des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonates). Nach Abs. 3 hat eine festgesetzte Vorauszahlung den im Abs. 1 genannten Fälligkeitstag. Kommt es aufgrund der Veranlagung zu einer Umsatzsteuernachforderung, so wird für diese gemäß § 21 Abs. 5 UStG 1994 keine von Abs. 1 und Abs…
…Umsatzsteuernachforderungen seien damit zwangsläufig nicht entrichtete Vorauszahlungen oder verminderte Überschüsse. Für Abgaben wie die Umsatzsteuer tritt die Fälligkeit daher unabhängig von der bescheidmäßigen Geltendmachung zum gesetzlich festgelegten Zeitpunkt ein. Im Fall der Veranlagung zur Umsatzsteuer handelt es sich um eine Festsetzung der Abgabe nach der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Mag. Thomas Heinrich Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Lehmanngasse 7, 1230 Wien, über die Beschwerde vom 18.08.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Waldviertel vom 10…
…Erhöhung der Umsätze (= Differenz zwischen Sachbezügen und fremdüblichen Mieten). Insgesamt ergab sich aufgrund des Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichtes für das Jahr 2006 letztlich eine Umsatzsteuernachforderung in Höhe von 572,20 Euro. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich unstrittig aus der Aktenlage (Veranlagungsakten des Finanzamtes, St.Nr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S-GmbH, vertreten durch MV, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der GS gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 10. März 2006 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…in Höhe von 233,09 € und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 03/09 in Höhe von 42,65 €. Die oben erwähnte Umsatzsteuernachforderung 2007 in Höhe von 3.214,55 € haftete im Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch mit einem Teilbetrag von 2.788,79 € aus…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 9. November 2010 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. November 2010 setzte das Finanzamt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Walter Mette, Kommerzialrat Gottfried Hochhauser und Gerhard Mayerhofer über die Berufung der Bw, vertreten durch P-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S.OEG, vom 28. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20 vom 10. März 2006 betreffend Säumniszuschlag - Steuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Abgabenbehörde erster Instanz hat am 10…
…UStG 1994 bestimmt. Gemäß § 21 Abs. 3 UStG 1994 hat eine festgesetzte Vorauszahlung den im Abs. 1 genannten Fälligkeitstag. Kommt es aufgrund der Veranlagung zu einer Umsatzsteuernachforderung, so wird für diese gemäß Abs. 5 leg. cit. keine von Abs. 1 und Abs. 3 abweichende Fälligkeit…
…1 erster Satz UStG 1994 bestimmt. Gemäß § 21 Abs. 3 UStG 1994 hat eine festgesetzte Vorauszahlung den im Abs. 1 genannten Fälligkeitstag. Kommt es aufgrund der Veranlagung zu einer Umsatzsteuernachforderung, so wird für diese gemäß Abs. 5 leg. cit. keine von Abs. 1 und Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. April 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 10. März 2004 über die Festsetzung erster Säumniszuschläge entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der W-GmbH, vertreten durch M-KEG, vom 12. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck an der Leitha vom 9. Februar 2004 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…vom 14. Jänner 2004 ein Säumniszuschlag im Ausmaß von 2 % der Bemessungsgrundlage (€ 268,40) zur Vorschreibung. In der dagegen erhobenen Berufung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Umsatzsteuernachforderung darauf zurückzuführen sei, dass das Finanzamt die Vorsteuern aus der Vermietung der Liegenschaft in W. nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SANCO Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH, Raaber Bahn-G 12/2/17, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 26.03.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 02.03.2015 gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 22.01.2015 zu St.Nr. 000/0000, mit dem der Beschwerdeführer gemäß §§ 9…