…reichte die Umsatzsteuererklärungen für die Zeiträume 2013 und 2014 erstmals am 29.03.2016 ein. Das Finanzamt setzte für die verspätete Abgabe Verspätungszuschläge mit Bescheid vom 14.04.2016 fest. Dagegen wurde Beschwerde vom 18.05.2016 erhoben: die BF sei ihrer Umsatzsteuerpflicht irrtümlich in…
…§ 135 Tz 4 und 10 mwN). Es ist unbestritten, dass die Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2011 bis 2015 nicht spätestens am 30.06. des Folgejahres sondern nach der Aktenlage erst am 24.03.2017 eingereicht worden sind und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. verspätete Umsatzsteuervoranmeldungen für…
…weil sie nicht vorsätzlich handelte. Für die BF spricht, dass sie gleich nach Erkennen der falschen Vorgangsweise von sich aus für die zurückliegenden Jahre Umsatzsteuererklärungen in Österreich eingereicht hat, die offenen Beträge sofort entrichtete und auch sonst ab diesem Zeitpunkt ihren umsatzsteuerlichen Pflichten nachgekommen ist…
…steuerliche Vertretung erstellt wurden. Zudem hat der Spruchsenat übersehen, dass die Bw. durch die Abgabe der Umsatzsteuererklärungen 2000 bis 2002, welche in der Folge zu einer erklärungsgemäßen Festsetzung der Umsatzsteuer für diese Jahre führten, rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstanzeigen hinsichtlich der zu geringen Meldung und Entrichtung…
…weder die Umsatzsteuervoranmeldung eingebracht, noch die Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von S 35.448,00 entrichtet. Als erfahrener Geschäftsmann habe der Bw. seine Verpflichtung zur Abgabe richtiger Umsatzsteuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen gekannt; ebenso habe er gewusst, dass durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen bewirkt…
…selbst und ihren Gatten, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1998 und 2000 sowie einer unrichtigen Körperschaftsteuererklärung für 1998 eine Verkürzung von Umsatzsteuer 1998 in Höhe von € 2.616,22, Umsatzsteuer 2000 in Höhe von…
…ist schuldig, sie hat im Bereich des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach als Abgabepflichtige vorsätzlich 1.) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, begangen durch die Abgabe unrichtiger Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2008 und 2009, in welchen sie die Umsätze in verminderter Höhe erklärt hat, eine Verkürzung…
…er hat als Abgabepflichtiger vorsätzlich 1) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen 2001 und 2002 eine Verkürzung an Umsatzsteuer 2001 in Höhe von € 5.795,04 und Umsatzsteuer 2002 in Höhe von € 7.522,07 zu bewirken…
…nicht entrichtet worden seien. In der am 7. November 2001 eingereichten Umsatzsteuererklärung 1999 werde eine Zahllast in Höhe von S 93,656,00 (€ 6.806,25) ausgewiesen. Dieser Betrag sei in den am 14. Dezember 2001 ergangenen Abgabenbescheid übernommen worden. Der Nachforderungsbetrag sei nicht…
…nämlich die Frage ab, ob der Bw. durch die Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen überhaupt eine Abgabenverkürzung hätte bewirken können, was im gegenständlichen Fall eben nur bei objektiver Zugrundelegung der Umsatzsteuerpflicht aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen möglich gewesen wäre. Im Gegensatz zum Abgabenverfahren, an welches im Finanzstrafverfahren…
…Hinsichtlich der Möglichkeit einer Betriebsstättenbescheinigung siehe Rz 3494. Vorsteuerabzug des ausländischen Leistungsempfängers Siehe die Ausführungen in Rz 2601a zu "Vorsteuerabzug des ausländischen Leistungsempfängers ohne Betriebsstätte in Österreich". Abgabe von Umsatzsteuererklärungen Siehe Rz 2601b. Veranlagung Siehe Rz 2601b. Haftung Siehe Rz 2601a. 19.1.1.2…
…nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an möglich und muss bis spätestens 31.1. dieses Kalenderjahres eingebracht werden." In der Umsatzsteuererklärung der Bw für das Jahr 2000 sind Umsätze iHv 442.693,69 öS ausgewiesen, und davon 56.222,02 öS als steuerfrei gemäß …
…Dieses habe man am 21. September 2003 feierlich eröffnet und seit September 2003 sowohl im Rahmen der hoheitlichen Tätigkeit als auch im Rahmen der Betriebe gewerblicher Art genutzt. c) Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen sei entsprechend der seinerzeitigen - bis zum 31. Dezember 2003 geltenden …
…78 Tz 13b) Umsätze "neuer Betrieb", von "Kärnten" unabhängig betrachtet Die vorgelegten Listen, welche die Grundlage für die Umsatzsteuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen gebildet hätten, seien unvollständig gewesen: So hätten die händisch geführten Listen teilweise mehr Verkäufe ausgewiesen, teilweise seien bei den NOVA- Voranmeldungen mehr Verkäufe deklariert…
…schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht (beispielsweise indem er entgegen der Bestimmung der § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) keine Umsatzsteuererklärung einreicht mit dem Plan, dass infolge Unkenntnis des Fiskus von der Entstehung des Abgabenanspruches eine Festsetzung der Abgaben nicht erfolgen sollte…
…die eindeutig kein Dienstverhältnis abschließen wollten. So wurden vom jeweiligen Auftraggeber keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten, der Bf erklärte als Handelsvertreter Einkünfte aus Gewerbebetrieb und reichte Umsatzsteuererklärungen ein. Ein gewichtiges Indiz für eine selbständige Tätigkeit ist weiters, dass der Bf an seine Auftraggeber Rechnungen mit…
…September 2011 betreffend Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2007 bis 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) erzielte in den Jahren 2007 bis 2010 Umsätze auf Grund der für das Ingenieursbüro erbrachten…
…auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres (§ 134a Abs. 1 BAO). Dies gilt für Einkommensteuerklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Abgabenerklärungen für die Feststellung der Einkünfte und/oder Umsatzsteuererklärungen (§ 134 Abs. 1 BAO) sowie Jahresabgabenerklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Elektrizitätsabgabe, die Erdgasabgabe und die Kohleabgabe. Bloße Arbeitnehmerveranlagungen sind von der Quotenregelung…
…insbesondere: Einkommensteuererklärungen (§ 42 EStG 1988), Steuererklärungen bei Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO (§ 43 EStG 1988), Körperschaftsteuererklärungen (§ 24 Abs. 3 KStG 1988 in Verbindung mit § 42 EStG 1988), Umsatzsteuererklärungen (§ 21 Abs. 1 bzw. Abs. 4 UStG 1994), Grunderwerbsteuererklärungen (§ 10 GrEStG 1987), Anmeldungen gemäß § 13 Abs…
…Finanzamt anzeigt. Haftungsrelevant sind nur Erklärungen, für die eine Verpflichtung zur Einreichung bestand, somit beispielsweise Einkommensteuererklärungen (§ 42 EStG 1988), Körperschaftsteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen (§ 21 Abs. 4 UStG 1994), Grunderwerbsteuererklärungen (§ 10 GrEStG 1987). Die Haftung betrifft daher Lohnsteuer nur dann, wenn der Abgabepflichtige auf Grund eines Bescheides Lohnsteueranmeldungen…