… - zunächst mit dem in vollem Umfange anfechtbaren Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und in weiterer Folge mit dem - ebenfalls wieder mit Berufung anfechtbaren ! - Jahresveranlagungsbescheid betreffend Umsatzsteuer (im gegenständlichen Fall wohl zunächst für 2006) abgeschlossen werden. Die berufungsgegenständliche Aufforderung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen diente…
…97 öS aus (ESt-Akt Bl 2/1999). Der Bw wurde vom Finanzamt Z mit Bescheiden vom 23. März 2001 zur Umsatzsteuer 1999 mit einem Abgabenbetrag (="wird ... festgesetzt mit") von 83.116 öS (umgerechnet 6.040,28 €) und zur Einkommensteuer 1999 mit einem…
…VwGH). Für Zwecke der Einbringung von Beschwerden gilt nach § 253 BAO, dass eine Bescheidbeschwerde gegen den Festsetzungsbescheid auch als gegen den anschließenden Umsatzsteuer-Jahresveranlagungsbescheid gerichtet gilt. Die gegen den Festsetzungsbescheid erhobenen Einwendungen wurden im Verfahren über den Jahresbescheid berücksichtigt. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision…
…Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung vorliegen würde. Betreffend die Umsatzsteuer 2008 sei eine Gutschrift von € 331,65 abgezogen worden. Weiters sei festgestellt worden, dass die Umsatzsteuerzahllast für 2005 € 5.174,13 betragen habe. Die [Umsatzsteuer-] Jahresveranlagung 2007 habe eine Zahllast von € 5.995,11…
…2 lit. a FinStrG begangen. Begründend wurde dazu im Wesentlichen ausgeführt, die Nachforderungen aus den Umsatzsteuer-Jahresveranlagungen 2006 und 2007 seien nicht bzw. nur teilweise den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet worden. Hinsichtlich März 2009 sei eine unrichtige Voranmeldung eingereicht und keine entsprechende Vorauszahlung geleistet worden. Da…
…§ 136, 157 FinStrG). Die strafrelevant verkürzte Umsatzsteuer für 11/2003 beläuft sich auf € 634,50. Die Nachforderung aus der Umsatzsteuer-Jahresveranlagung für 2003 laut Umsatzsteuerbescheid vom 1. Juli 2005 (€ 1.424,81) basiert auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO wegen Nichtabgabe…
…angefochtenen Festsetzungsbescheide nicht mehr im Rechtsbestand seien, da die Umsatzsteuer für das Jahr 1997 (Jahresveranlagung) mit Bescheid vom 26. April 1999 erklärungsgemäß festgesetzt wurde. Mit Bescheid vom 20. Oktober 1999 (KöSt Akt 97/Bl.12) wurde das Verfahren hinsichtlich Umsatzsteuer für das Jahr 1997 gem. …
…aufgebaut. Bei der erklärungsgemäßen Umsatzsteuer-Jahresveranlagung 2011 sei es zu einer Abgabennachforderung in Höhe von € 80.205,43 (die Vorschreibung habe € 117.883,09 bei einem Vorsoll von € 0,00 betragen) gekommen. Zur Bezahlung dieses Betrages sei eine Nachfrist bis 29. Oktober…
…2. Mai 2005. Die Vorinstanz hat bei der Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages für diesen Zeitraum die sich aus der Umsatzsteuer-Jahresveranlagung für 2005 ergebende Gutschrift von € 7.406,88 in Abzug gebracht. Zu diesem Tatvorwurf gab der Beschuldigte in der mündlichen Berufungsverhandlung vom 13…
…zunächst gemäß § 276 Abs 3 BAO die Berufung gegen die Umsatzsteuerfestsetzungen 9/2001 und 10/2001 als unerledigt offengehalten zu haben, welche sodann als gegen den Umsatzsteuer(jahresveranlagungs)bescheides 2001 vom 14. August 2003 gerichtet gälte. - Der Wiedereinsetzungsantrag vom 26. September 2003 wurde am 29…
…des Säumniszuschlags nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der Bescheide über die Jahresumsatzsteuer bzw. eines Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheides nicht an (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Es wurde weder vorgebracht noch ist es den Verwaltungsakten zu entnehmen, dass eine formelle…
…prüfen.“ Der VwGH ging in dieser Entscheidung davon aus, dass diese Zusammenfassung in einem Bescheid rein verrechnungstechnisch sei. Diese Entscheidungen sind allerdings zum Dienstgeberbeitrag ergangen. Für den Dienstgeberbeitrag ist anders als bei der Umsatzsteuer keine Jahresveranlagung vorgesehen. Sie können daher nicht als Grundlage für die…
…von € 7.801,00 geltend gemacht worden seien. Die strafbestimmenden Wertbeträge setzten sich wie folgt zusammen: Umsatzsteuer 1999 und 2000: Differenzbetrag zwischen Vorsoll und Ergebnis laut Jahresveranlagung. Umsatzsteuer 2001-2003: Ergebnisse der abgabenbehördlichen Prüfung und vorgenommene Festsetzungen Lohnabhängige Abgaben: Ergebnisse der abgabenbehördlichen Prüfung Das…
…die Umsatzsteuer einzunehmen, trotz bescheidmäßiger Festsetzung (für 01-05/2006 Schätzung wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen) grundsätzlich geeignet, ein Verschulden des Bw. an der Nichtentrichtung auszuschließen. Obwohl weder gegen den Festsetzungsbescheid an Umsatzsteuer 01-05/2006 vom 30. August 2006 noch gegen den Jahresveranlagungsbescheid Umsatzsteuer 2006…
…Säumniszuschlag herabzusetzen oder aufzuheben (§ 217 Abs. 8 BAO). Die Einwendungen der Bf. betreffend die Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenbescheide infolge der bisher nicht veranlagten Umsatzsteuer 2010 gehen daher ins Leere. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären, eine Rechtswidrigkeit des gegenständlichen Säumniszuschlages…
…Februar 2007 betreffend Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und folgender Abrechnungsbescheid erlassen: Es wird festgestellt, dass am 5. Dezember 2006 die Verbuchung der Umsatzsteuerjahresveranlagung 2005 erfolgt ist. Gemäß § 200 Abs. 1 BAO wurde ein vorläufiger Bescheid erlassen. Eine Änderung des Kontos auf…
…November 2009 u.a. die Bescheide betreffend die Festsetzung von Umsatzsteuer für Jänner bis Juli 2009 erlassen. An deren Stelle trat am 18. Dezember 2015 ein Umsatzsteuerjahresbescheid 2009. Kommt es nach zu einer Festsetzung von Umsatzsteuer zu einer Jahresveranlagung zur Umsatzsteuer, so wird der Festsetzungsbescheid…
…Außenprüfung bzw. Nachschau hinsichtlich Umsatzsteuer 2004 zuständig gewesenen Prüfers ist dem für die Jahresveranlagung der Umsatzsteuer 2004 zuständig gewesenen Innendienstorgan zuzurechnen. Diese bereits bei der organisatorischen Trennung zwischen Innendienst und Außendienst in den Finanzämtern vertretene Auffassung ist seit der letzten Organisationsreform der Finanzämter, wonach Außendienst…
…der Jahresveranlagung zur Umsatzsteuer 2014 erfolgen soll. Der steuerliche Vertreter der Bf erklärte im Schreiben vom 17.12.2015 sein Einverständnis zu dieser Vorgansweise. Auf die tatsächliche Durchführung der Vorsteuerkorrektur wird das Finanzamt zu achten haben. 4.5. Zur ersatzlosen Aufhebung der angefochtenen Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheide…
…1- 12/2014, 1- 12/2015 und 1-12/2016 als auch die Beschwerden gegen die Umsatzsteuer-Jahresbescheide 2012 - 2018 anhängig. Kommt es nach zu einer Festsetzung von Umsatzsteuer zu einer Jahresveranlagung zur Umsatzsteuer, so wird der Festsetzungsbescheid mit der Veranlagung außer Kraft gesetzt (vgl…