16.2.3 Ärzte, Tierärzte, Dentisten, Psychologen, Hebammen usw. Rz 5216: In § 22 Z 1 lit. b EStG 1988 sind als freiberufliche Tätigkeiten die Berufe der Ärzte, Tierärzte und Dentisten genannt. Rz 5217: Weiters sind in lit. c der genannten Gesetzesbestimmung noch folgende Tätigkeiten der…
…nicht entrichtete Umsatzsteuer 2002 wird mit 68,10 € festgesetzt. Der erste Säumniszuschlag für die nicht entrichtete Umsatzsteuer Jänner bis August 2003 wird mit 48,13 € festgesetzt. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Tierarzt und Hufschmied. Diese Tätigkeit führte er in den Streitjahren 2000 bis 2003…
5.5.1.4 Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen (Opting-Out) Rz 1251: Seit 1. Jänner 2000 leisten Berufsangehörige bestimmter Kammern der selbständig Erwerbstätigen (Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Rechtsanwälte, Ziviltechniker, Notare, Apotheker, Patentanwälte) Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen. Die steuerliche Behandlung dieser Beiträge sowie der Leistungen aus der Gruppenkrankenversicherung ist wie…
…1 GSVG zustehenden Wahlmöglichkeit entsprechend leistet. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Kammer vom "opting out" (siehe Rz 1251 ff) Gebrauch gemacht hat; dies ist bei den Wirtschaftstreuhändern, Tierärzten, Rechtsanwälten, Ziviltechnikern, Notaren, Apothekern und Patentanwälten der Fall (zu den Ärzten siehe Rz 1247). Wird von…
…Nr. 75/1871); Österreichische Patentanwaltskammer (§ 31 Patentanwaltsgesetz, BGBl. Nr. 214/1967); Österreichische Rechtsanwaltskammer (§ 22 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868); Tierärztekammern (Bundeskammer bzw. Landeskammern für die einzelnen Bundesländer, § 29 Tierärztegesetz, BGBl. Nr. 16/1975); Wirtschaftskammer (Bundeskammer: §§ 31 bis 42; Länderkammern: §§ 19 bis 30; Fachgruppen: §§ 43 bis…
…BGBl. I Nr. 194/2023, des Erlasses des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) durch das BGBl. I Nr. 186/2023 und der Änderung des Tierärztegesetzes durch das BGBl. I Nr. 186/2023 aktualisiert. Des Weiteren ist das Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) außer Kraft getreten. Bundesministerium für Finanzen, 15. Juli 2025
…Kapitels (vor allem Kapitel 84 oder 90) genauer erfasst sind, und auch nicht durch die Anmerkung zu Abschnitt XVI oder zu diesem Kapitel ausgenommen sind. In die Warenposition 9018 seien nur medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, die die Handhabung durch Ärzte…
Den Feststellungen der Betriebsprüfung ist zu entnehmen, dass der Bw den beschäftigten Tierärzten den gesamten von diesen verursachten Telefonaufwand ersetzt hat (so vergütete der Bw z.B. laut Bl. 631 Arbeitsbogen die im Jahr 1996 bei L und S angefallenen Telefonkosten in Höhe von insgesamt…
Der Bw betont ferner, es sei nicht korrekt, dass er keine Umsatzgrößen von den Tierärzten zu sich jongliert habe. Auch würden sich, entgegen der Meinung der Betriebsprüfung, für die Jahre 1998 und 1999 keine Minusumsätze, sondern sehr niedrige eigene Umsätze von 260.000,00 S…
…die Anwendung, das Bereithalten zur Anwendung und das Lagern von Tierarzneimitteln (einschließlich Reinsubstanzen), wobei hinsichtlich der Einfuhr auf die Regelungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 verwiesen wird. (2) Für die Vollziehung durch die Zollämter von Bedeutung ist das Tierarzneimittelkontrollgesetz insofern, als die verbotene Einfuhr von bestimmten Arzneimitteln…
…Anspruch genommenen Urlaubstage vor und wäre der Urlaub gemeinsam mit dem Ehegatten verbraucht worden. Neben der Tätigkeit als Angestellte im Betrieb der Tierarztpraxis hat die Ehegattin des Beschwerdeführers auch noch als Einzelunternehmerin eine Landwirtschaft (Pferdezucht bzw. Pferde zucht) betrieben und konnten keine Angaben gemacht werden…
…näher aus. Entscheidend ist auch nicht, ob die Abrechnungen richtig waren, sondern dass dem Bw damit von den Tierärzten der schon langjährig geübten Praxis entsprechend mitgeteilt wurde, was sie dem Bw schuldeten. In Bezug auf I gibt der Bw in der Berufung konkret an, dass…
…vernichtet hat, kann seine Darstellung für diesen Zeitraum nicht nachvollzogen werden. Jedenfalls bestätigen die für das Jahr 1999, dem einzigen Jahr mit einer durchgängigen Aufzeichnung der von den Tierärzten erzielten Einnahmen, feststellbaren Umsatzzahlen, wie die in Anlage 1 der Stellungnahme der Prüferin vom 4. Jänner…
…Partei keinerlei Begründung gebracht wurde, wodurch eine derartige Steigerung erfolgen würde, kann die Prognose nicht nachvollzogen werden. Die vorgelegte Planungsrechnung ist auch in anderen Punkten nicht schlüssig (so etwa sinken die Aufwendungen für Tierärzte, Instandhaltungen und geringwertige Wirtschaftsgüter), was die Annahme, dass die Planungsrechnung unschlüssig…
…1.2.), ist die Einfuhr (Abschnitt 1.2.) bzw. das Verbringen (Abschnitt 1.3.) von Arzneiwaren (siehe Abschnitt 1.1.1.), Blutprodukten (siehe Abschnitt 1.1.2.) und Produkten natürlicher Heilvorkommen (Abschnitt 1.1.3.) - mit Ausnahme von Tierarzneimitteln (siehe Abs. 1 bzw. Abs. 2) …
…Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen (zB Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer(n), pharmazeutische Gehaltskasse, Tierärztekammer) Kirchen und Religionsgesellschaften, an die verpflichtende Beiträge zu leisten sind (siehe dazu Rz 12027) ForschungseinrichtungenÖsterreichische Universitäten, Kunsthochschulen, Privathochschulen, Fachhochschulen…
…ausweist (2.400,00 - 6% Mietausfall + Wertsicherung 2 x 2%), scheinen nämlich in der Einkommensteuererklärung 2019 nur 1.100,00 € auf, was nur 11 Monatsmieten des Tierarztes entspricht, der mit von Bf vorgelegtem Schreiben vom 24. September 2019 nachweislich zum Jahresende 2019 gekündigt hat…
…2.2.2. Abs. 4) sind nur hausapothekenführende Tierärzte berechtigt. 2.2.1. Einfuhrbescheinigung für Arzneiwaren (1) Die vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ausgestellte Einfuhrbescheinigung bildet bei der Abfertigung von Arzneiwaren (Abschnitt 1.1.1.) zu den im Abschnitt 1.2. genannten Zollverfahrensarten eine…
…177/1909 idF BGBl. I Nr. 71/2003 bestellte Tierärzte). Eine bloß gutachterliche Tätigkeit ist jedenfalls als unternehmerisch anzusehen. Rz 312: Hinsichtlich folgender Untersuchungen handeln Tierärzte nicht als Funktionäre einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 2 Abs. 5 Z 1 UStG 1994 in Verbindung mit…
…zur Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit durch einen Heilmasseur enthält § 46 MMHmG. sonstige Leistungen von Gemeinschaften dieser Berufsgruppen an ihre Mitglieder (Praxisgemeinschaften). Unter die ärztlichen Umsätze fällt nicht die Tätigkeit der Tierärzte. Diese Umsätze unterliegen dem Normalsteuersatz. Die Steuerbefreiung für ärztliche und arztähnliche Leistungen ist von…