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UFSF RV/0344-F/02Unbeachtlichkeit einer Teilungsanordnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2003

…stattgegeben und die Erbschaftssteuer mit € 5.661,95 festgesetzt. Im Vorlageantrag vom 30. Juli 2002 brachte die Berufungsführerin im Wesentlichen vor, dass eine Teilungsanordnung erbschaftssteuerrechtlich unbeachtlich sei. Hinsichtlich der Forderung gegen die MBS brachte die Berufungsführerin vor, dass sich aus dem Realteilungsvertrag vom 19…

UFSK RV/0153-K/06Vorausvermächtnis oder bloße Teilungsanordnung - Besteuerung nach Erbquote oder effektivem Vermögenszugang bei Erbübereinkommen nach Abgabe der Erbserklärungen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2007

…das Ergebnis einer frei unter den Miterben vereinbarten Auseinandersetzung für die Besteuerung des Erwerbes durch Erbanfall ohne Bedeutung wäre, auch die Teilung in Befolgung einer bloßen Teilungsanordnung des Erblassers erbschaftssteuerrechtlich unbeachtlich bleiben müsse. Ein Erwerb durch Erbanfall sei allein der durch Erbfolge eingetretene (dingliche) Vermögenszuwachs…

BFG RV/7105779/2017Erbschaftsteuer - Auslegung einer letztwilligen Anordnung (Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.04.2023

…von Erben gemäß ständiger Rechtsprechung eine Amtsbestätigung nicht auszustellen ist, da es sich hiebei nicht um ein Vorausvermächtnis handelt. Die diesbezügliche Anordnung der Erblasserin ist eine Teilungsanordnung ("Meinen Nachlass vererbe ich wie folgt:"), sohin ein Hineinvermächtnis. Im übrigen liegt auch keine Zustimmung der Miterben zur…

UFSW RV/2478-W/08Auslegung einer letztwilligen Anordnung - Vorausvermächtnis oder Hineinvermächtnis (Teilungsanordnung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2012

…nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh auf den Erbteil anzurechnen (GIU 13,; aA Kralik, ErbR 208; Echer in Schwimann2 Rz 3; Zankl, Erbrecht5,51), so daß bloße Teilungsanordnung vorliegt, Ehrenzweig, FamuErbR 538; JBl 1953, 236, s Rz 4 zu § 550; aA Kralik, ErbR 208…

UFSW RV/2479-W/08Auslegung einer letztwilligen Anordnung - Vorausvermächtnis oder Hineinvermächtnis (Teilungsanordnung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2012

…nicht Vorausvermächtnisse, sondern "Hineinvermächtnisse" (unechte Prälegate), dh auf den Erbteil anzurechnen (GIU 13,; aA Kralik, ErbR 208; Echer in Schwimann2 Rz 3; Zankl, Erbrecht5,51), so daß bloße Teilungsanordnung vorliegt, Ehrenzweig, FamuErbR 538; JBl 1953, 236, s Rz 4 zu § 550; aA Kralik, ErbR 208…

UFSG RV/0304-G/02Abgabe einer Erbserklärung auf Grund eines Testamentes mit Teilungsanordnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2004

…bloße Teilungsanordnungen. Diese stellen sich lediglich als Auflage ("Auftrag") im Sinne des § 709 ABGB dar. Eine Teilungsanordnung hat nur einen schuldrechtlichen Charakter und kann somit die Höhe der Erbteile nicht berühren. Sie begründet keinen dinglichen Anspruch des Miterben hinsichtlich der ihm durch die Teilungsanordnung zugewiesenen…

UFSW RV/3274-W/07Keine Berichtigung eines Erbschaftssteuerbescheides, wenn Vorausvermächtnis wie bloße Teilungsanordnung besteuert wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2010

…in seiner Eigenschaft als Miterben nur im Ausmaß seiner Erbquote. Ein unechtes Vorausvermächtnis (Hineinvermächtnis) wird zur Gänze auf den Anteil des damit begünstigten Erben angerechnet. Seiner Rechtsnatur nach ist es nach herrschender Ansicht eine bloße Teilungsanordnung (vgl. dazu VwGH 22.1.1987, 86/16/0021…

UFSW RV/1625-W/02Keine Börsenumsatzsteuerpflicht für ein Teilerbübereinkommen bei entgeltlicher Zuweisung von G.m.b.H. -Anteilen entgegen der testamentarischen Teilungsanordnung des Erblassers, wenn Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag Folge geleistet werden muss und somit die Freiwilligkeit fehlt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2003

…im wesentlichen damit, dass für den Fall dass Wertpapiere, welche an einzelne Miterben abweichend von einer ausdrücklichen Teilungsanordnung des Erblassers oder mangels einer letztwilligen Anordnung des Erblassers entgegen den gesetzlichen Vorschriften zugewiesen würden, das Geschäft bei Entgeltlichkeit in vollem Umfang steuerpflichtig sei. Dieser Vorgang sei…

UFSS RV/0654-S/07Ist mit dem Kodizill des Erblassers ein Voraus- oder Hineinvermächtnis festgelegt worden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2008

…echtes Vorausvermächtnis) oder ein Hineinvermächtnis vorliegt ist eine Auslegungsfrage (SZ 25/112). Die Lehre ist äußerst uneinheitlich. Vermächtnisse sind im Zweifel nicht Vorausvermächtnisse, sondern Hineinvermächtnisse und auf den Erbteil anzurechnen. Es liegt somit eine bloße Teilungsanordnung vor (Welser in Rummel, ABGB, Kommentar, § 648 RZ 5…

UmgrStR 2002 Rz 1564–15735.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung 5.1.12.1. Allgemeines Rz 1564: Die Realteilung ist ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Verankerung ein tauschartiger Vorgang, der sich ertragsteuerlich von einem rechtsgeschäftlichen Veräußerungsvorgang insofern unterscheidet, als der ausscheidende Mitunternehmer nicht mit Geld und/oder anderen Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft…

UFSW RV/1524-W/06Einfluss einer Erbteilungsanordnung auf den Erwerb durch Erbanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2008

…wurde damit der Tatbestand des Erwerbes durch Erbanfall erfüllt und ist die Erbschaftsteuer für den Bw. grundsätzlich vom Erbanfall (= Hälfteanteil des steuerlich bewerteten Nachlassvermögens) zu bemessen. An dieser Beurteilung ändert auch die von der Erblasserin in ihrer letztwilligen Verfügung getroffene Teilungsanordnung nichts. Vom erbl…

UFSW RV/1833-W/04Einfluss einer Erbteilungsanordung auf den Erwerb durch Erbanfall und die Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2006

…Erbanfall erfüllt und ist die Erbschaftsteuer für den Bw. grundsätzlich vom Erbanfall (= Hälfteanteil des steuerlich bewerteten Nachlassvermögens) zu bemessen. An dieser Beurteilung ändert auch die von der Erblasserin in ihrer letztwilligen Verfügung getroffene Teilungsanordnung nichts. Betrachtet man die von der Erblasserin zu Gunsten des…

UFSI RV/0242-I/05Wertansatz bei testamentarisch verfügter Auflage an die Erben, die im Nachlass befindliche Liegenschaft zu veräußern und den Kaufpreis an die Erben zu verteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2005

…gleichen Teilen erfolgte. Bei der in der letztwilligen Verfügung den Erben überdies erteilten Auflage, die Eigentumswohnung bestmöglich zu veräußern und den Veräußerungserlös zu teilen, handelte es sich um eine bloße Teilungsanordnung und stellt sich damit lediglich als Auflage ("Auftrag") iSd § 709 ABGB dar. Wenn sich…

UFSS RV/0214-S/06Negativer Kommanditanteil bei der Erbschaftssteuerberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2008

…unbeweglichen Vermögens bestimmte. Eine Vermögenszuwendung der Gesellschaftsanteile an der H-KG in Form eines Legates ist dem Testament nicht zu entnehmen. Die Zuweisung der einzelnen Liegenschaften an die beiden Erben stellt eine Teilungsanordnung dar, die für die Erhebung der Erbschaftssteuer unbeachtlich ist (vgl. VwGH v…

UFSS RV/0213-S/06Ein negativer Kommanditanteil ist bei der Berechnung der Erbschaftssteuer mit Null zu bewerten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2008

…unbeweglichen Vermögens bestimmte. Eine Vermögenszuwendung der Gesellschaftsanteile an der J-KG in Form eines Legates ist dem Testament nicht zu entnehmen. Die Zuweisung der einzelnen Liegenschaften an die beiden Erben stellt eine Teilungsanordnung dar, die für die Erhebung der Erbschaftssteuer unbeachtlich ist (vgl. VwGH v…

UFSW RV/2744-W/02Feststellungsbescheide gegenüber einer nicht vorhandenen Verlassenschaft - abgeleitete Bescheide. Anrechnung tschechischer Abzugsteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen? Endbesteuerung inländischer Kapitalerträge bei beschränkt Steuerpflichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

…und die Kinder C.O. und T.O. . Nach der Teilungsanordnung des Testamentes sollte die Ehefrau U.O. von den Gesellschaftsbeteiligungen so viele Anteile erhalten, dass sie an jeder Gesellschaft zusammen mit den Anteilen, die sie selbst zum Zeitpunkt des Ablebens des Ing.H.O…

UFSW RV/2746-W/02Feststellungsbescheide gegenüber einer nicht vorhandenen Verlassenschaft - abgeleitete Bescheide.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

…und die Kinder C.O. und T.O. . Nach der Teilungsanordnung des Testamentes sollte die Ehefrau U.O. von den Gesellschaftsbeteiligungen so viele Anteile erhalten, dass sie an jeder Gesellschaft zusammen mit den Anteilen, die sie selbst zum Zeitpunkt des Ablebens des Ing.H.O…

BFG RV/7100579/20121. Abgrenzung Vorausvermächtnis - Hineinvermächtnis für Zwecke der Erbschaftssteuer 2. (keine) Steuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG für im Betriebsvermögen einer KG befindliche endbesteuerte Sparbücher
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.04.2018Teil 1/2

…in seiner Eigenschaft als Miterben nur im Ausmaß seiner Erbquote. Ein unechtes Vorausvermächtnis (Hineinvermächtnis) wird zur Gänze auf den Anteil des damit begünstigten Erben angerechnet. Seiner Rechtsnatur nach ist es nach herrschender Ansicht eine bloße Teilungsanordnung (vgl. dazu VwGH 22.1.1987, 86/16/0021…

UFSL RV/1125-L/10Die Annahme eines Vermächtnisses kann auch konkludent erfolgen. Die letztwillige Abdeckung des Pflichtteiles durch Vermächtnis bindet den Pflichtteilsberechtigten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2013

…die Bw als aus der Auflage Begünstigte die dem Bruder auferlegte Leistung der Versorgungsrente durchsetzen kann. Das vorliegende Testament der Erblasserin stellt somit im Ergebnis vor allem eine Teilungsanordnung dar, indem die Erblasserin ihren Kindern und gleichteiligen Erben hinsichtlich des wesentlichen Nachlassvermögens Legate ausgesetzt hat…

UFSI RV/0181-I/12Bemessungsgrundlage bei einem Erwerb durch Erbanfall, wenn die Erblasserin durch Kodizill die Liegenschaften Vermächtnisnehmern vermacht hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2013

…implizit seine Rechtsansicht stützt und begründet) miteinander eine Vereinbarung unter Lebenden über die Aufteilung des ihnen quotenmäßig zugefallenen Nachlassvermögens geschlossen, sondern in Wahrheit lag eine die gesetzlichen Erben hinsichtlich der Grundstücke bindende Teilungsanordnung der Erblasserin vor, der durch die getroffene Vereinbarung letztlich entsprochen wurde (vgl…