…Büro für technisches Zeichnen dem gewerblichen Bereich zugeordnet wird (EStR 2000 Rz 5215) ist auf die daraus erzielten Einkünfte Artikel 7 des Abkommens und demzufolge nicht das Befreiungs-, sondern das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung anzuwenden. Der Umstand, dass die Auftraggeber des Zeichenbüros unter…
…Seite ist http: www. xxxxxxx.at. Im Firmenbuch ist das Büro unter FN 000000i als Firma im "Geschäftszweig "Zivilingenieur für Bauwesen, Technisches Zeichenbüro"" registriert. In abgabenrechtlichen Belangen wird der Bf. von der Steuerberatungskanzlei Intercura Treuhand- und Revisionsgesellschaft m.b.H. vertreten. Die E-Mail-Adresse…
…und den Gegenstand des Berufungsverfahrens lediglich die vom Amtsbeauftragten mittels Berufung angefochtene Strafausmessung durch den Spruchsenat bildet. RS, der vom April 1998 bis November 2000 neben seiner Angestelltentätigkeit im Amtsbereich des Finanzamtes Gmunden ein technisches Zeichenbüro betrieb und daraus Einkünfte iSd. § 23 EStG 1988 bezog…
…von der belangten Behörde nicht anerkannt wurde. Gegen die Fremdüblichkeit spreche, dass zu den monatlichen Stundenaufzeichnungen immer dieselben Tätigkeiten pauschal beschrieben werden, nämlich Betreuung und Wartung EDV-Anlagen und technisches Equipment, Vorschreiben von Flipcharts, Erfassen von Ergebnissen und sonstige Hilfestellung bei Workshops, Betreuung der Homepages…
…Entgelt für eine "technische Beratung" im Zusammenhang mit der Planung des österreichischen Projektes zu werten sind und diesfalls inländische Steuerpflicht auslösen, die gemäß § 99 Abs. 1 Z. 5 EStG im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Allerdings sind sowohl der Inhaber des slowakischen Zeichenbüros wie auch der slowakische…
…Entgelt für eine "technische Beratung" im Zusammenhang mit der Planung des österreichischen Projektes zu werten sind und diesfalls inländische Steuerpflicht auslösen, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Allerdings sind sowohl der Inhaber des slowakischen Zeichenbüros wie auch der…
…Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Am 23.5.2006 gab der Bw. dem Finanzamt bekannt, dass er unter der Adresse 1220 Wien,...ein Zeichenbüro betreibe. Die Tätigkeit sei am 18.5.2006 begonnen worden. Der voraussichtliche Jahresumsatz wurde nicht bekannt gegeben, auch wurde nicht erklärt…
…Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG 1988) des Zeichenbüros des Berufungswerbers (kurz Bw.) wurde für den Zeitraum 2005 bis 2006 einer Betriebsprüfung unterzogen. Im Zuge der Außenprüfung wurden im Jahr 2006 die Betriebsausgaben für Fremdleistungen (Planungsarbeiten für ein Bauprojekt in Wien X-Gasse) an die Fa…
…Die Tätigkeiten wurden dabei in der laufenden Verrechnung als Werkverträge abgerechnet. Herr DI ***O*** verfügt seit 02. April 2008 über die Berechtigung zum freien Gewerbe "Zeichenbüro unter Ausschluss jeder Tätigkeit, die dem Baumeistergewerbe oder einem technischen Büro Vorbehalten ist gemäß § 5 Abs. 2 GewO 1994"…
…die Rechnung der Reymont Computer vor. 3) Ausgestaltung der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit Die Kontakthäufigkeit bzw Qualität von Anweisungen hat sich von solchen mit selbständigen Zeichenbüros nicht unterschieden. Eine gelegentliche Überprüfung des Planungsfortschrittes ist auch bei Vergabe an selbständige Zulieferbetriebe gang und gäbe bzw sogar dringend erforderlich…
…19. November 2009 übermittelte der steuerliche Vertreter der Bw eine schriftliche Stellungnahme von DI NF, worin dieser ausführt: Laufend erhält unser Architekturbüro von verschiedensten Firmen, technischen Büros, Baumeistern, Architektenkollegen, Zeichenbüros und diversen anderen Unternehmungen Anfragen hinsichtlich der Vergabe von Leistungen. Meist telefonisch, per E-Mail…
…Eine Schablone sei nicht deshalb fehlerhaft, weil das Papier reiße, sondern wenn sie technisch falsch sei - dieses Haftungs- und Gewährleistungsrisiko gehe nicht auf den Papierlieferanten über. Auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars sei kein Hinweis auf eine unselbstständig ausgeübte Erwerbstätigkeit, sondern deute im Gegenteil auf eine…
Wirkt eine portugiesische Ziviltechniker-Kapitalgesellschaft in einem die Jahresfrist des Artikels 5 des DBA-Portugal überschreitenden Ausmaß an einer inländischen Bauausführung mit, dann wird hiedurch alleine noch keine inländische Betriebstätte begründet; denn Planungs- und Überwachungstätigkeiten, die nicht vom bauausführenden Unternehmen selbst erbracht werden, wirken nicht…
…Schmiedeesse, Betoneisenschneider, Baustellenkompressor, Plotter Drucker, Lizenz für ein Zeichenprogramm, LKW 3-Seiten-Kipperplateau, uvm. Die auf die ***Bf1*** zugelassenen 3 Lastkraftwagen waren zuvor auf die Firma *** H GmbH & Co KG*** zugelassen. Die angemeldeten Arbeiter (6) der ***Bf1*** waren alle vorher bei der *** H GmbH & Co…
…Fachschule um die in den §§ 58 und 59 des Schulorganisationsgesetzes definierten gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen sowie der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen handle. Es müsse sich dabei um eine öffentliche Schule oder um eine Privatschule, die zur Führung einer gesetzlich geregelten Schulartbezeichnung berechtigt ist, handeln…
Schließt der Inhaber eines inländischen technischen Büros mit einer deutschen GmbH& CO KG eine Vereinbarung ab, derzufolge er für die Dauer von 1. September 1998 bis voraussichtlich Ende 1999 an einem Investitionsprojekt dieses deutschen Unternehmens mitwirkt und ist hiebei die Frage zu entscheiden, ob der…
Erhält ein in Deutschland ansässiger Bauingenieur (Ziviltechniker) von österreichischen Baufirmen Aufträge mit dem Inhalt, Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen festzustellen und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen, so liegt hierbei eine Mitwirkung an den Bauausführungen vor. Mit…
…zur Verfügung stellt (VwGH 21.12.1993, 90/14/0103). Hievon muss die sachliche und technische Weisungsbefugnis unterschieden werden, die etwa im Rahmen eines Werkvertrages ausgeübt wird und sich lediglich auf den Erfolg einer bestimmten Leistung bezieht (VwGH 20.1.2016, Ra 2015/15/0064…