…anlässlich einer persönlichen Besprechung habe er dem Sachbearbeiter in dem mit Grunderwerbsteuerbescheid vom 24. September 2004 abgeschlossenen Grunderwerbsteuerverfahren bereits jene im Zuge der abgabenrechtlichen Prüfung als wesentlich angesehenen Tatumstände, nämlich dass Sch. per Inserat Kaufinteressenten für eine Liegenschaft, die in der Folge mit einem Y…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Der Finanzstrafsenat Graz 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den vorsitzenden Richter V., den Richter R1. und die fachkundigen Laienrichter R2. und R3. in der Finanzstrafsache gegen A. wegen der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
…dass in solchen Fällen, in denen die Tatumstände für eine gerichtliche Anfechtung wegen (Geschäfts)Irrtum oder Wegfall der Geschäftsgrundlage gegeben sind und es nachweislich wegen des Vorliegens dieser Gründe zur einvernehmlichen Vertragsaufhebung kommt, eine außergerichtliche Anfechtung ausreicht. Bei der Entscheidung des vorliegenden Berufungsfalles war daher…
weitere GZ: RV/1300011/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Gerald Daniaux und die fachkundigen Laienrichter Wolfgang Baur und Mag. Norbert Metzler in der Finanzstrafsache gegen A, geborene B, geschiedene…
…der Anklageschrift der Angeklagte gemäß § 214 FinStrG freizusprechen. Ein rechtskräftiges Strafurteil eines Strafgerichtes (hier des Landesgerichtes Salzburg vom 3. März 2009) ist für die Finanzstrafbehörden hinsichtlich der Tatumstände, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt, bindend (VwGH 5.9.1985…
Weitere GZ. RV/5300046/2018 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden, Mag.a Gertraud Brenneis als Berichterstatterin und die fachkundigen Laienrichter Mag. Stefan Raab und Mag. Peter Neumann als weitere Mitglieder des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R-1, die Richterin R-2 sowie die fachkundigen Laienrichter R-3 und R-4 in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Standfest & Jaksch Steuerberatung GmbH, Wallnerstraße 4, 1010 Wien, über die Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache GesbR, vertreten durch Braschel & Braunstein Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Krenngasse 12, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 26.01.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 18.12…
…des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt. Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und…
…des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt. Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des J.T., X., vertreten durch Mag. Franz Karl Juracka, Rechtsanwalt, 1090 Wien, Alser Straße 32/15, vom 15. September 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz vom 12. Juni 2006, Zl. 500/08002/3/2005, betreffend…
…des VwGH entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt. Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und…
…erhoben, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Die Beschwerde richte sich gegen die im Einleitungsbescheid festgestellte Qualifikation der Gewerbsmäßigkeit. Es lägen nämlich lediglich 2 Tatbestände in einem Abstand von einem Jahr vor, welche jeder für sich als (einfacher) Schmuggel zu werten seien. Der…
…b) zu § 1 GrEStG dieselbe Meinung, räumen aber selbst ausdrücklich ein, dass "man darüber allerdings auch gegenteiliger Meinung sein kann". Überdies kommen die Kommentatoren bei Vorliegen besonderer Tatumstände zu davon abweichenden Schlussfolgerungen. Werden bei der Einräumung der Option besondere Vereinbarungen getroffen, zB. der Optant leistet…
…Voraus ausgesuchten neuen Käufer zu übertragen. Für das Vorliegen einer derartigen Sachverhaltsannahme finden sich allerdings im Streitfall keine konkreten und schlüssigen Anhaltspunkte, liegen doch keine Tatumstände vor die gesichert aufzeigen würden, dass zwischen der neuen Käuferin und der Bw. eine gesellschaftsrechtliche oder sonstige wirtschaftliche Beziehung…
…und führte dazu im Wesentlichen aus, dass eine bindende Wirkung nur den tatsächlichen Feststellungen beizumessen wäre, auf denen der Spruch des rechtskräftigen Strafurteils beruhe, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung, nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt. Außerhalb gesetzlich angeordneter Tatbestandswirkungen einer…
…des VwGH entfalte ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen ein Schuldspruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetze. Die Bindungswirkung erstrecke sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den…
…iSd § 303 Abs 4 BAO auf Grund einer abgabenbehördlichen Prüfung zulässig sein, dann muss aktenmäßig erkennbar sein, dass dem Finanzamt nachträglich Tatumstände zugänglich gemacht wurden, von denen es nicht schon zuvor Kenntnis gehabt hat (vgl VwGH 16.11.2006, 2006/14/0014 mwN). Nicht die…
…entfaltet jedoch ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt; in diesem Fall erstreckt sich die Bindungswirkung auf die vom Gericht festgestellten und…
…Bundesfinanzgerichtes im Falle rechtskräftiger verurteilender Entscheidungen eines Strafgerichts, einer Finanzstrafbehörde oder des Bundesfinanzgerichts nach einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren an die Tatsachenfeststellungen, auf denen der Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt (Ritz/Koran, BAO7, …