…In der Begründung verwies das Finanzamt, dass die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschritten werden darf. Mit Eingabe vom 30. März 2010 brachte der Berufungswerber das Rechtsmittel der Berufung ein…
…1 StudFG die Anspruchsdauer des folgenden Abschnittes nur dann um ein Semester, wenn ein Studierender den vorhergehenden Abschnitt in der "vorgesehenen Studiendauer" (ohne Toleranzsemester) abgeschlossen hat." Der Sohn des Berufungswerbers hat den ersten Studienabschnitt unbestritten in der "vorgesehenen Studienzeit" (ohne Toleranzsemester), sogar ein Semester früher…
…im Wesentlichen auf den Gesetzestext (§ 2 Abs. 1 lit.b FLAG 1967), wonach ein nachgewiesenes Auslandsstudium während des im Inland betriebenen Studiums die vorgesehene Studienzeit verlängere, eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenstudium gäbe es nicht. Zusätzlich verwies der Bw. auf die finanzielle Belastung durch den…
…des Bw. die vorgesehene Studienzeit inklusive des Toleranzsemesters für den ersten Abschnitt mit September 2004 geendet hätte und folglich ab Oktober 2004 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestanden habe. Gegen diesen Rückforderungsbescheid richtet sich die beim Finanzamt am 19.12.2006 fristgerecht eingebrachte Berufung. Zusammengefasst führt…
…1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen. Das Gesetz anerkenne auch Studienbehinderungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb der Universität als Grund für die Verlängerung der Studienzeit. Aussicht auf Gewährung eines weiteren Semesters Familienbeihilfe bestehe nur, wenn für jede einzelne noch fehlende Prüfung durch eine Bestätigung belegt werde…
…305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Unter "vorgesehene Studienzeit" (i.S. des § 2 Abs.1 lit. b…
…der Studienkommission der Universität Wien nur Prüfungen im Ausmaß von 6 Semesterwochenstunden (anstatt 16) angerechnet worden sind. Es liegt daher in der Studienzeitüberschreitung ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis vor, das eine Verlängerung von einem Semester Studiendauer und damit verbunden die Verlängerung der Familienbeihilfe rechtfertigen würde. …
…1 lit. b vierter und fünfter Satz FLAG 1967 lauten: "Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester." 2. Sachverhalt Sachverhaltsmäßig steht fest…
…Der am xx.xx.xxxx geborene Sohn der Bf, S, begann im Wintersemester 2012/13 das Studium der Rechtswissenschaften. Die vorgesehene Studienzeit zur Absolvierung des ersten Abschnitt dieses Studiums umfasst zwei Semester. Im Zeitraum 1. Oktober 2013 bis 30. Juni 2014 leistete er seinen Zivildienst…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr…
…2003 hatte er das Diplomstudium Soziologie inskribiert. Ab Oktober 2003 bis April 2007 betrieb er das Bakkalaureatstudium Soziologie. Weiters wurde eine Studienbestätigung vorgelegt, dass KB im Wintersemester 2006 als ordentlicher Hörer zur Fortsetzung des Bakkalaureatstudiums Soziologie gemeldet sei. Ein Nachweis über im Zuge dieses Studiums…
…da bis zu diesem Zeitpunkt der erste Studienabschnitt im Zweitfach "Pädagogik" noch nicht abgeschlossen worden war und die vorgesehene Studienzeit in diesem Fach bereits um mehr als ein Semester überschritten war. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber im Wesentlichen aus: In…
…abgewiesen. Das Finanzamt führte hiezu aus, dass eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen ist, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird. Da der Sohn S. den ersten Studienabschnitt in der Studienrichtung Volkswirtschaft bereits im Februar 2001 beenden hätte sollen…
…Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17…
…1996, ab 1.10.2018 die Zuerkennung der Familienbeihilfe (FB) beantragt, weil "keine Unterbrechung des Studiums" vorliege. Aus den beigebrachten Unterlagen, Studienzeitbestätigung und Zeugnis über die zweite Diplomprüfung, geht hervor: Die Tochter betreibt seit dem Wintersemester (WS) 2014/15 das Diplomstudium der Rechtswissenschaften, Kz UC101…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die…
…Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Gemäß § 2…
…liegt gemäß § 3 Abs. 1 lit 1 StudFG auch bei ordentlichen Studierenden an österreichischen Universitäten vor, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird. Meine Tochter, gewöhnlicher Aufenthalt in Wien, wurde am 23.3.1989 geboren, weshalb das 24…
…Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17…
…zwar den zweiten Abschnitt des Studiums erst im Jänner 2009 abgeschlossen, aber bereits im zweiten Abschnitt Prüfungen aus dem dritten Abschnitt vorgezogen und daher bei Gesamtbetrachtung das Studium innerhalb der vorgesehenen Studienzeit abgeschlossen habe. Im übrigen habe er an einem Austauschprogramm teilgenommen und ein Erasmus…