RIS AI
104 902 Treffer259 msnur geltende Fassungen
UFSL FSRV/0062-L/04Strafberufung des Amtsbeauftragten wegen zu geringer Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dipl.Tzt. Dr. Leopold Pfeil und Ing. Günter Reitinger als weitere Mitglieder des…

UFSL FSRV/0048-L/04Marktfierant als steuerliches U-Boot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.10.2004Teil 2/2

Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 leg. cit. in der Fassung des SteuerreformG 2005, BGBl. I 2004/57, in Geltung ab 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem…

BFG RV/7300045/20141. Hinterziehung 2. gerichtliches/behördliches Verfahren 3. Verjährung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.01.2017Teil 2/2

Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Der Spruchsenat…

UFSG FSRV/0002-G/04Strafbemessung im Fall einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.05.2004

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Dieter Pail und Dir. Alfred Genschar als weitere Mitglieder des Senates in…

UFSS FSRV/0026-S/05Unterlassene Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Bordellbetreiber.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006Teil 2/2

Voraussetzungen vorzuschreiben (vgl. VwGH 6.12.1965, 925/65; VwGH 5.9.1985, 85/16/0044). Hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und wäre von einer durchschnittlichen wirtschaftlichen Situation der Beschuldigten auszugehen gewesen, wäre also eine Geldstrafe von rund € 6.500,00…

UFSS FSRV/0028-S/10Verkauf von Blankounterschriften durch einen wirtschaftlich gescheiterten und überdies schwer erkrankten ehemaligen Inhaber einer Werbeagentur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 2/2

§ 23 Abs. 4 FinStrG (eingefügt durch BGBl I 2004/57 mit Wirkung ab 5. Juni 2004) ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere…

UFSF FSRV/0014-F/03Steuerhinterziehungen eines pfuschenden Finanzbeamten, welcher - teilweise in Kenntnis der Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen - die Erstellung von Voranmeldungen unterlässt und auch seinem Auftraggeber nichts von dieser abgabenrechtlichen Verpflichtung berichtet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.06.2003Teil 2/2

soziales Umfeld eher nicht in Einklang zu bringen ist und daher eine positive Prognose zu stellen ist. Ebenso spricht zu seinen Gunsten, dass in Hinblick auf die begangenen Abgabenhinterziehungen der deliktische Erfolg nicht ihm, sondern ohne entsprechende Absprache dem Erstbeschuldigten bzw. der Nebenbeteiligten zugekommen ist…

UFSW FSRV/0040-W/05Vorliegen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG? Absolute Verjährung der Strafbarkeit. Vorliegen der Verhandlungsfähigkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2005Teil 2/2

mittlerweile schon lange Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten, als erschwerend hingegen der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum berücksichtigt wurde. Unter Zugrundelegung dieser Strafbemessungserwägung erscheint die aus dem Spruch ersichtliche Geldstrafe tätergerecht und schuldangemessen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. September…

UFSW FSRV/0114-W/04Bemessung der Geld- und der Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.11.2004

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 8 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Leopold Lenitz, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Lovranich sowie die Laienbeisitzer Dagmar Deutsch und Hermann Wagner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache…

UFSL FSRV/0068-L/04Berufung gegen Strafhöhe wegen Schuldspruch hinsichtlich Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004

… 161 Abs. 3 FinStrG, wonach die Rechtsmittelbehörde in den Fällen der ausschließlichen Anfechtung einer Strafentscheidung zu Gunsten des Beschuldigten nicht berechtigt ist, eine von der Erstinstanz bisher offenbar nicht aufgegriffene höhere Abgabenverkürzung erstmals festzustellen, zu Gunsten des bereits dem Erstverfahren zu Grunde gelegten Betrages von…

UFSL FSRV/0005-L/03Strafberufung sowohl des Beschuldigten als auch des Amtsbeauftragten wegen nicht tat- und schuldangemessener Bestrafung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.10.2003

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dir. Wilhelm Kranzl und Dr. Raphael Wimmer als weitere Mitglieder des Senates…

UFSW FSRV/0033-W/03Berufung gegen die Höhe der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.04.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf und die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und KR Andreas Kolar als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Herrn Bw…

UFSS FSRV/0009-S/05Höhe der Geldstrafe; Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)06.04.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Michael Schrattenecker, in der Finanzstrafsache gegen R.F., BH., vertreten durch Dr. Andreas ARNOLD, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 59, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs…

UFSL FSRV/0049-L/04Fehlende Voraussetzung für ein Absehen von einer Bestrafung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dipl.Tzt. Dr. Leopold Pfeil und Ing. Günter Reitinger als weitere Mitglieder des…

UFSK FSRV/0004-K/03Höhe der Geldstrafe, Beachtung ausreichender Generalprävention
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.09.2003

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates in der…

UFSW FSRV/0025-W/08Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.10.2008

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Georg Zarzi sowie die Laienbeisitzer Reinhold Haring und Mag. Christian Schmall als weitere Mitglieder des Senates in…

UFSL FSRV/0123-L/04Schuldhafte Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch die Geschäftsführerin eines Verfugungsunternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.04.2005Teil 2/2

Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 leg.cit. in der Fassung des SteuerreformG 2005, BGBl I 2004/57, in Geltung ab dem 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier betreffend die Abgabenhinterziehungen und die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs…

UFSW FSRV/0067-W/04Wareneinsatz- und Umsatzverkürzungen und damit auch Abgabenhinterziehung in einem Brauerei-KM Fall bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.02.2008Teil 4/4

2.526,00 Aufgrund der teilweisen Verfahrenseinstellung war mit einer Strafneubemessung vorzugehen. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung die Schuld des Täters, wobei Milderungs- und Erschwerungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe zudem die persönlichen Verhältnisse und…

UFSK FSRV/0007-K/12Depressiver und überschuldeter Elektrotechniker, neuerlich Umsatzsteuervorauszahlungen hinterziehend, Strafbemessung; Beachtung des Doppelbestrafungsverbotes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.08.2013Teil 2/2

§ 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hinterzogen, ist anzumerken, dass lediglich eine griffweise Schätzung der Abgabenbehörde vorliegt (woraus sich nach Abzug einer entsprechenden Vorsteuer lediglich eine monatliche Zahllast von € 72,06 ergeben hätte), jedoch kein ausreichender tatsächlicher Nachweis einer unternehmerischen Tätigkeit für Zwecke eines…

UFSI FSRV/0016-I/09Umsatzsteuerhinterziehungen des faktischen Geschäftsführers eines Transportunternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)02.07.2009Teil 2/2

Den Milderungsgründen der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Beschuldigten und dem Umstand, wonach er doch unter einem - im Zweifel zu seinen Gunsten anzunehmenden - Einfluss des K gestanden hat, welcher ihn zu seinem Verhalten angeleitet bzw. ihn in seinem Tatsachenentschluss bestärkt habe, stehen als erschwerend gegenüber die Vielzahl…