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112 Treffer434 msnur geltende Fassungen
UFSL FSRV/0051-L/04Strafaufschub länger als sechs Monate wegen beruflicher Unabkömmlichkeit und weiterer gerichtlicher Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.05.2004

…welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Die vom Gesetz geforderten triftigen Gründe für den Strafaufschub seien dargetan und nachgewiesen worden. Der Aufschub dürfe das unbedingt notwendige Maß nicht überschreiten, es sei jedoch nicht vorgesehen, dass er generell nicht mehr als sechs Monate betragen solle…

UFSW FSRV/0014-W/03Strafaufschub wegen Pflegebedürftigkeit der Mutter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)10.04.2003

…schuldlosen Familie gefährdet würde oder wenn der Aufschub zur Ordnung von Familienangelegenheiten dringend geboten ist. Der Aufschub darf das unbedingt notwendige Maß nicht überschreiten; er soll in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen. Die Bewilligung kann an die Leistung einer Sicherheit geknüpft werden…

BFG RV/7500858/2015Kein Strafaufschub, wenn keine wichtigen Gründe iSd § 54 a Abs. 1 VStG vorliegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.05.2016

…von mindestens sechs Monaten zu bewilligen, wenn er während der letzten sechs Monate schon ununterbrochen sechs Wochen wegen einer von einer Verwaltungsbehörde verhängten Strafe in Haft war. Dem Zweck des § 54 a Abs. 3 zufolge soll der Strafvollzug grundsätzlich nicht länger als sechs Wochen dauern…

BFG RV/7500489/2021Aufschub des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafen in Parkometerabgabeangelegenheiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2021

…Strafvollzug grundsätzlich nicht länger als sechs Wochen dauern soll und dass nach Ablauf dieser Zeit dem Bestraften jedenfalls ein Aufschub oder eine Unterbrechung des Strafvollzuges (für die Dauer von mindestens sechs Monaten) zu bewilligen ist, weil vermieden werden soll, dass über längere Zeiträume angesammelte Freiheitsstrafen…

BFG RV/7500947/2017Parkometerabgabe; Antrag um Aufschub des Vollzuges rechtskräftig verhängter Ersatzfreiheitsstrafen wegen wirtschaftlicher Existenzgefährdung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.02.2018

…3 VStG zufolge soll der Strafvollzug grundsätzlich nicht länger als sechs Wochen dauern. Nach Ablauf dieser Zeit ist dem Bestraften jedenfalls ein Aufschub oder eine Unterbrechung des Strafvollzuges zu gewähren, weil vermieden werden soll, dass über längere Zeiträume angesammelte Freiheitsstrafen mit Haft in unangemessener Dauer…

UFSG FSRV/0021-G/11Antrag auf Strafaufschub im Zusammenhang mit Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)28.02.2012

…der Geldstrafe abgewendet werden. Da der Strafaufschub nach § 177 Abs. 1 FinStrG in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen soll, seit der ersten Antragstellung des Bf. (Eingabe vom 10. November 2010) aber bereits sechszehn Monate vergangen sind und weder nach der Aktenlage noch…

UFSG FSRV/0004-G/07Strafaufschub wegen Arbeitssuche, Behördenwegen und Pflegebedürftigkeit der Mutter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)05.04.2007

…der Unterhalt seiner schuldlosen Familie gefährdet würde oder wenn der Aufschub zur Ordnung von Familienangelegenheiten dringend geboten ist. Der Aufschub darf das unbedingt notwendige Maß nicht überschreiten; er soll in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen. ... Dem Bf. ist seit Oktober 2005 bekannt…

UFSW FSRV/0108-W/06Aufforderung zum Strafantritt, nicht eingehaltene Ratenverpflichtung, trifftige Gründe für einen Strafaufschub
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.08.2006

…schuldlosen Familie gefährdet würde oder wenn der Aufschub zur Ordnung von Familienangelegenheiten dringend geboten ist. Der Aufschub darf das unbedingt notwendige Maß nicht überschreiten; er soll in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen. Die Bewilligung kann an die Leistung einer Sicherheit geknüpft werden; …

UFSL FSRV/0109-L/06Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung eines Strafaufschubes hinsichtlich Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)23.08.2007

…würde oder wenn der Aufschub zur Ordnung von Familienangelegenheiten dringend geboten ist. Der Aufschub darf dabei das unbedingt notwendige Ausmaß nicht überschreiten, er soll in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen. Die Bewilligung kann an die Leistung einer Sicherheit geknüpft werden. § 88 Abs…

UFSG FSRV/0013-G/11Erbringung gemeinnütziger Leistungen an Stelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.07.2011

…schuldlosen Familie gefährdet würde oder wenn der Aufschub zur Ordnung von Familienangelegenheiten dringend geboten ist. Der Aufschub darf das unbedingt notwendige Maß nicht überschreiten; er soll in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen. Die Bewilligung kann an die Leistung einer Sicherheit geknüpft werden; …

UFSL FSRV/0108-L/10Gewährung eines Strafaufschubes aus triftigen Gründen und aufschiebende Wirkung eines entsprechenden Antrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.07.2011

…schuldlosen Familie gefährdet würde oder wenn der Aufschub zur Ordnung von Familienangelegenheiten dringend geboten ist. Der Aufschub darf dabei das unbedingt notwendige Maß nicht überschreiten; er soll in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen. Gemäß Abs. 2 leg.cit. kommt Anträgen iSd Abs…

BFG RV/2300004/2018Verspäteter Antrag auf Erbringung gemeinnütziger Leistungen, Anträge auf Bewilligung einer Zahlungserleichterung und Aufschub des Strafantrittes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.07.2018

…schuldlosen Familie gefährdet würde oder wenn der Aufschub zur Ordnung von Familienangelegenheiten dringend geboten ist. Der Aufschub darf das unbedingt notwendige Maß nicht überschreiten; er soll in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen. Die Bewilligung kann an die Leistung einer Sicherheit geknüpft werden; …

BFG RV/7300055/2023Widerruf des Strafaufschubes, gemeinnützige Leistungen nicht vereinbarungsgemäß erbracht, sonstiger Bescheid nach dem FinStrG, Formvorschriften für Bescheide nach der BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.08.2023

…für die Erbringung der gemeinnützigen Leistungen darf nicht länger bemessen werden, als der Verurteilte bei wöchentlich zehn Arbeitsstunden benötigen würde. § 202 Abs. 1 letzter Satz sowie Abs. 3 bis 5 StPO gilt sinngemäß. Die Erbringung gemeinnütziger Leistungen bei Freiheitsstrafen, die neun Monate oder länger dauern…

BFG RV/2300006/20151. Zuständigkeit Einzelrichter 2. Antrag auf "Aufschub der Finanzstrafsache zum Zweck der Absolvierung sozialer Leistungen" 3. Antrag an BFG, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.08.2015

…für die Erbringung der gemeinnützigen Leistungen darf nicht länger bemessen werden, als der Verurteilte bei wöchentlich zehn Arbeitsstunden benötigen würde. § 202 Abs. 1 letzter Satz sowie Abs. 3 bis 5 StPO gilt sinngemäß. Die Erbringung gemeinnütziger Leistungen bei Freiheitsstrafen, die neun Monate oder länger dauern…

BFG RV/2300010/2026Gemeinnützige Leistungen, Verlängerung der Leistungsfrist aus gesundheitlichen Gründen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.09.2026

…für die Erbringung der gemeinnützigen Leistungen darf nicht länger bemessen werden, als der Verurteilte bei wöchentlich zehn Arbeitsstunden benötigen würde. § 202 Abs 1 letzter Satz sowie Abs 3 bis 5 StPO gilt sinngemäß. Die Erbringung gemeinnütziger Leistungen bei Freiheitsstrafen, die neun Monate oder länger dauern…

BFG RV/5300012/2024Widerruf des Strafaufschubes, gemeinnützige Leistungen nicht vereinbarungsgemäß erbracht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.06.2024

…dass die als triftig anerkannten Angelegenheiten des Bestraften von diesem in der zugemessenen Zeit tatsächlich erledigt werden können. Der Strafaufschub dürfe das unbedingt notwendige Maß nicht überschreiten (VwGH 28.9.2004, 2004/14/0077). Er solle in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen…

UFSW FSRV/0145-W/06Strafaufschub wegen Verschlechterung des Gesundheitszustandes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.01.2007

…schuldlosen Familie gefährdet würde oder wenn der Aufschub zur Ordnung von Familienangelegenheiten dringend geboten ist. Der Aufschub darf das unbedingt notwendige Maß nicht überschreiten; er soll in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen. Die Bewilligung kann an die Leistung einer Sicherheit geknüpft werden…

UFSW FSRV/0127-W/10Strafaufschub, zahlreiche Operationen und Reha-Aufenthalte, Amtsarzt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)02.11.2010

…schuldlosen Familie gefährdet würde oder wenn der Aufschub zur Ordnung von Familienangelegenheiten dringend geboten ist. Der Aufschub darf das unbedingt notwendige Maß nicht überschreiten; er soll in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen. Die Bewilligung kann an die Leistung einer Sicherheit geknüpft werden; …

UFSL FSRV/0025-L/04Liegt ein triftiger Grund im Sinne des § 177 Abs.1 FinStrG nicht vor, ist der Antrag auf Strafaufschub schon aus Rechtsgründen abzuweisen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)14.04.2004

…Bestraften oder der Unterhalt seiner schuldlosen Familie gefährdet würde oder wenn der Aufschub zur Ordnung der Familienangelegenheiten dringend geboten ist. Der Aufschub darf das unbedingt notwendige Maß nicht überschreiten; er soll in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen. Nach Abs. 2 leg. cit…

UFSW FSRV/0023-W/13Strafaufschub bis zum Abschluss des nachgewiesenen Ausbildungsjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)13.08.2013

…Maß nicht überschreiten; er soll in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen (VwGH 22.2.2007, 2005/14/0022). Zunächst ist festzuhalten, dass die Finanzstrafbehörde erster Instanz schon im Bescheid vom 20. September 2012, mit dem ein Strafaufschub bis 30. Juni 2013 gewährt…