Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…erster Instanz geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Täter günstiger ist. Bei dem nach dieser Bestimmung angestellten Günstigkeitsvergleich sind auch die Strafaufhebungsgründe miteinander zu vergleichen. Die Verjährung zählt zu den Strafaufhebungsgründen (VwGH 19.12.2002, 2002/16/0149). Ist während des Laufes einer Frist…
…entsprechende Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist. Diese ist spätestens am 2. März 2009 abgelaufen. Als Strafaufhebungsgrund hat die Verjährung das Erlöschen der Strafbarkeit zur Folge und bedeutet den Verlust des Strafanspruches durch Zeitablauf. Im Hinblick auf die jedenfalls mit Ablauf des 2. März 2009 eingetretene absolute…
…die Strafbarkeit könne erst zu diesem Zeitpunkt getroffen werden. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde vom 28. Dezember 2006 wird vorgebracht, die Selbstanzeige sei nach ständiger Rechtsansicht ein Strafaufhebungsgrund. Dem Einleitungsbescheid könnten keine Anhaltspunkte entnommen werden, dass die Selbstanzeige nicht vollständig oder rechtzeitig sei…
…eine interne Dienstanweisung für Finanzbeamte nicht geeignet erscheine, den gesetzlichen Anwendungsbereich des in § 29 des FinStrG normierten Strafaufhebungsgrundes über die dort umschriebenen Grenzen hinaus auszudehnen. Überdies beziehe sich der Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 30. Juli 1991, GZ xxxxx, lediglich auf die Betriebsprüfung als…
…zehnjährigen Fristenlauf nicht eingerechnet werden, ist erst mit BGBl. I 2004/57 ab 5. Juni 2004 in Kraft getreten und daher auf den gegenständlichen Fall noch nicht anzuwenden. Eine Verjährung der Strafbarkeit stellt jedoch einen Strafaufhebungsgrund gemäß § 82 Abs. 3 lit. c letzte Alternative FinStrG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart über die Beschwerde des P1, A1, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 22.07.2019 , MA67/196700019896/2019, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Richter*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hochstöger, Nowotny & Wohlmacher Rechtsanwälte OG, Obere Donaustraße 4, 4040 Linz, wegen dem Finanzvergehen der Verzollungsumgehung (grob fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben) gemäß § 36 Abs…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen MM, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 17. November…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Wolfgang Nemec über die Bescheidbeschwerde des Bf., vom 22. März 2014 gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Dresdnerstraße 81-85, vom 25. Februar 2014, MA 67-PA-641541/3/0…
18. € 390,00, falls diese uneinbringlich sei, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 16 Stunden gemäß § 16 Abs. 1 des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBI. für Wien Nr. 20, in der derzeit geltenden Fassung. 19. € 390,00, falls diese uneinbringlich sei, eine Ersatzfreiheitsstrafe von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen I, geb.am, Adresse, wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 idgF über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13.08.2015 gegen das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf., p.A. GmbH, Adresse, vom 19.07.2015, gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 26.06.2015, Zl MA 6/DII/RII-XYZ uA…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Alfred Ferstl und Mag. Petra Kühberger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Wirtschaftstreuhänder, whft. XXX, vertreten durch Dr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Beschwerdeführer, abgekürzt: Bf.) vom 29. August 2022, gegen das Straferkenntnis (Bescheid) der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, MA 67, als Abgabenstrafbehörde vom 24. August…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RA Dr. Fabian Maschke, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, vom 15.07.2020 gegen den Bescheid des Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - BA 32…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 (seit 1. Jänner 2025 Finanzstrafsenat 1025-2) des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen 1. ***Bf1***, geboren 1958, ***Bf1-Adr***, wegen des Finanzvergehens nach § 15 Abs. 1 Z 2 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) 2. Herrn ***Bf2***, geboren…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AW, ehemaliger Geschäftsführer, dzt. arbeitslos, geb. 195X, L, Gstraße, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß §§ 33 Abs. 2 lit…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Vn.Nn. in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, Str.Nr., PLZ Ort, vertreten durch Mag. U.Nn., Rechtsanwalt, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…