15.4.5.12 Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Stiftungsvorstände Rz 981: Die Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH kann auch in steuerrechtlicher Hinsicht auf Grund eines Dienstvertrages, aber auch auf Grund eines so genannten freien Dienstvertrages, eines Werkvertrages oder eines bloßen Auftrages erfolgen (VwGH 15.7.1998, 97…
Einkünfte eines Stiftungsvorstandes stellen im Regelfall Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit gem. § 22 Z. 2 EStG dar (LSt-RL 1999, RZ 982); sie fallen damit aus österreichischer Sicht unter Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland. Bezieht daher ein in Deutschland ansässiges Mitglied des Vorstandes einer…
…833,33 fest. Zur Begründung führte es aus, dass der Bw. als Stiftungsvorstand Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehe und somit Unternehmer iSd. UStG 1994 sei. Die Entgelte aus dieser Tätigkeit seien umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. (3) In der gegen den Umsatzsteuerbescheid am 8. Jänner 2010 eingebrachten…
…hiezu auch EStR 2000 Rz 5417, Stichwort "Abschlussagent" und "Handelsvertreter". 15.4.5.43 Vorstandsmitglieder Rz 1017a: Siehe Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Stiftungsvorstände, Rz 981 ff. 15.4.5.44 Vorträge, Kurse Rz 1017b: Siehe "Unterrichtende Tätigkeit", Rz 1012 ff. 15.4.5.45 Zeitschriftenwerber Rz 1018…
…BM für Finanzen teilt die in der Literatur (Prodinger, Ecolex 1996, 565) vertretene Auffassung, dass Einkünfte eines Stiftungsvorstandes im Regelfall Einkünfte aus selbständiger Arbeit darstellen, deren Subsumtion unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (Verwaltung fremden Vermögens; § 22 Z 2 EStG 1988) zu erfolgen hat…
…Februar 2007 errichtet. Die Erwerbergesellschaft selbst (***F GmbH***) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2. März 2007 errichtet. Stifter der ***G Privatstiftung*** sind ***Y*** und die ***Y Privatstiftung***. Stiftungsvorstände sind ***Y***, ***X*** (Funktion gelöscht mit Firmenbucheintragung vom 28. Oktober 2008; stattdessen vertritt die Ehefrau des Stifters ***U…
Wird ein in Vorarlberg ansässiger Steuerpflichtiger in den Vorstand einer liechtensteinischen Stiftung aufgenommen und übt er seine neue Funktion als Grenzgänger aus, dann unterliegen seine Vorstandsbezüge gemäß Art. 15 Abs. 4 DBA-Liechtenstein in Österreich der Besteuerung. Dies auch dann, wenn die privatrechtlich organisierte…
Dass im Beschwerdefall - wie in freier Beweiswürdigung festgestellt - die betreffenden Stifter und selbstständig vertretungsbefugten Stiftungsvorstände der am Transaktionsvorgang maßgebend als Gesellschafterinnen beteiligten eigentümerlosen Privatstiftungen, sowohl auf Erwerber- als auch auf Verkäuferseite, wiederkehrend zusammengewirkt haben und ihren Einfluss mittelbar nach Maßgabe der vorbehaltenen Rechte durch die…
…eine (einfache) Mehrheit und damit Beschlussfassung möglich ist. Für das Bundesfinanzgericht ergibt sich in der Gesamtbetrachtung im Beschwerdefall jedenfalls eine enge wechselseitige Personenverflechtung zwischen den jeweils (einzelvertretungsbefugten) Stiftungsvorständen ***Y*** und ***Z*** sowohl auf der auf Käufer- als auch Verkäuferseite der beteiligten Privatstiftungen. Die steuerliche Vertretung…
…eine (einfache) Mehrheit und damit Beschlussfassung möglich ist. Für das Bundesfinanzgericht ergibt sich in der Gesamtbetrachtung im Beschwerdefall jedenfalls eine enge wechselseitige Personenverflechtung zwischen den jeweils (einzelvertretungsbefugten) Stiftungsvorständen ***Y*** und ***Z*** sowohl auf der auf Käufer- als auch Verkäuferseite der beteiligten Privatstiftungen. Die steuerliche Vertretung…
…eine (einfache) Mehrheit und damit Beschlussfassung möglich ist. Für das Bundesfinanzgericht ergibt sich in der Gesamtbetrachtung im Beschwerdefall jedenfalls eine enge wechselseitige Personenverflechtung zwischen den jeweils (einzelvertretungsbefugten) Stiftungsvorständen ***Y*** und ***Z*** sowohl auf der auf Käufer- als auch Verkäuferseite der beteiligten Privatstiftungen. Die steuerliche Vertretung…
… 35 PSG regelt erschöpfend, wann eine Privatstiftung aufgelöst wird: mit Ablauf der in der Stiftungserklärung festgesetzten Dauer mit Konkurseröffnung mit Abweisung der Konkurseröffnung mangels Vermögens mit einstimmigem Auflösungsbeschluss des Stiftungsvorstandes, wobei der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluss fassen muss, wenn ihm ein zulässiger Widerruf des Stifters…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1***, als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes, über die Säumnisbeschwerde vom 31.07.2020, eingelangt am 04.08.2020, in der eine Verletzung der Entscheidungspflicht durch das ***FA*** betreffend Löschung von…
…Haftung nach § 9 BAO erfordert allerdings eine schuldhafte Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten. Deshalb hat sich die Behörde mit den Einwänden des zur Abgabenhaftung herangezogenen ehemaligen Mitgliedes des Stiftungsvorstandes zu befassen, dass ihn kein Verschulden getroffen habe (VwGH 13.9.2006, 2003/13/0131…
Darüber hinaus sei erwähnt, dass dem Vorstand als drittes Mitglied FW angehört. Die Beteiligungsveräußerung bedurfte eines einstimmigen Beschlusses des Stiftungsvorstandes, und FW steht in keinem weiteren Naheverhältnis zu den an der Veräußerung beteiligten Personen. Zu den Ausführungen im Einzelnen: Für die langwierigen und umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen…
…künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Das Einverständnis, nur formell als Stiftungsvorstand zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines Vertreters dar (vgl. VwGH 22.1.2004, 2003/14/0097)…
…2010 in das Firmenbuch eingetragen. 1.2. Mit Telefax vom 11./16.6.2010 setzte Rechtsanwalt Dr. A., der als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes zur selbständigen Vertretung der Bw. nach außen bestimmt ist, den steuerlichen Vertreter der Bw. von der Errichtung der Privatstiftung in Kenntnis und…
… 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. Beispiel 2: Der Stiftungsvorstand stellt für die Verwaltung des der Privatstiftung vom Stifter gewidmeten Forstgutes einen Begünstigten an und zahlt ihm einen unangemessen hohen Lohn. Die Begünstigung entspricht nach Art…
…Einkünfte nach Z 2 zweiter Teilstrich (Kapitalgesellschaften) oder nach § 25 EStG 1988 vorliegen (VwGH 30.1.2001, 95/14/0043, siehe auch Rz 6604). Stiftungsvorstände, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden, erzielen mit ihren Vergütungen Einkünfte gemäß § 22 Z 2 erster Teilstrich. Zur Beurteilung der…
…somit nicht mehr als Geschäftsführer der Muttergesellschaft der Zielgesellschaft ***C GmbH*** involviert. Gesellschafter und Verkäufer waren nunmehr die jeweils von ***Z*** und ***Y*** errichteten Stiftungen, die ***Y Privatstiftung*** und die ***Z Privatstiftung*** (deren einzelvertretungsbefugte Stiftungsvorstände sie sind). Hinzuweisen ist auch, dass ***Z*** und ***Y*** bis…