…Qualifizierung der Zahlungen an den Bf. als Anzahlungen aus. Dass der Bf. selber ausgeführt hat, dass dieser seine Leistungen tatsächlich erbracht hatte und nach Leistungserbringung entsprechende Rechnungen gelegt habe, spricht darüber hinaus gegen das Vorliegen von Anzahlungen. 3.1.7. Steuerschuld auf Grund der Rechnung…
…auf Grund der Rechnungslegung geschuldeten Umsatzsteuern betrugen: 2011 € 2.400,00 2012 € 11.040,00 2014 € 15.840,00 Auf Grund vorgenommener Rechnungsberichtigungen lag eine Steuerschuld gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 nicht (mehr) vor und war der Beschwerde des in Ansehung…
…Da für die von der Dt an die Bw. erbrachten strittigen Leistungen in Österreich keine Umsatzsteuer geschuldet wurde, die Dt dennoch österreichische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, ist die Steuerschuld für diese Leistungen gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 auf Grund der Rechnungslegung entstanden. Ein…
…Da für die von der Dt an die Bw. erbrachten strittigen Leistungen in Österreich keine Umsatzsteuer geschuldet wurde, die Dt dennoch österreichische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, ist die Steuerschuld für diese Leistungen gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 auf Grund der Rechnungslegung entstanden. Ein…
…3.2002, 96/13/0148; ebenso OGH 23.7.2008, 13 Os 65/08w). Das FA stützt den fehlenden Leistungsaustausch und damit einhergehend die Steuerschuld des Bf. auf Grund der von ihm gelegten Rechnungen darauf, dass das Entgelt aufschiebend bedingt vereinbart worden sei. Aufschiebende Bedingung
…12 UStG 1994 auf Grund der Rechnung. Die Steuerschuld besteht bis zum Zeitpunkt der Berichtigung der Endrechnung (ex nunc-Wirkung der Rechnungsberichtigung). Keine Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung im Sinne des § 11 Abs. 12 UStG 1994 entsteht, wenn in der Endrechnung die Umsatzsteuer nicht vom Gesamtentgelt…
…zu und nicht auf Grund von einer Anwendbarkeit der Grundsätze der Istbesteuerung zu prüfen. Die Anwendung des § 11 Abs. 12 UStG 1994 kann und darf daher nicht damit begründet werden, dass -ansonsten- § 17 leg. cit. anwendbar und anzuwenden wäre. Vielmehr greifen Rechnungslegung und Istbesteuerung zwanglos…
…Prüfungsergebnisses wurde die Steuerschuld auf Grund von Lieferungen und Leistungen vermindert und durch eine nach § 11 Abs. 14 UStG 1994 ersetzt sowie Vorsteuern aus den oben angeführten Vorleistungen aberkannt. In ihrer Berufung gegen die oa. Bescheide führte die Bw. aus, die Leistungen der Firma B…
…für die die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, das geprüfte Unternehmen, übergeht. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wurde zu Unrecht ausgewiesen und wird daher aufgrund der Rechnung vom Rechnungsaussteller, der Fa. C GmbH, geschuldet. Der bisher in Anspruch genommene Vorsteuerabzug ist nicht anzuerkennen. Tz 4 Mehrwertsteuer…
…die Entstehung der Steuerschuld auf Grund Rechnungslegung das Vorliegen einer Rechnung, die formal die Erfordernisse des § 11 Abs. 1 UStG 1994 erfülle, vorausgesetzt sei. Nicht erforderlich sei hingegen, dass die Rechnungsbestandteile auch inhaltlich korrekt seien, weshalb auch eine Person, die mit der auf der Rechnung…
…wenn der Leistungsempfänger ein ausländischer Unternehmer ist) nicht abziehbar seien, und zwar auch dann nicht, wenn sie auf Grund der Rechnungslegung geschuldet würden. Im Übrigen wurde auf die Begründung des Vorjahresbescheides verwiesen. Danach sei gemäß § 3a Abs. 9 UStG 1994 in Verbindung mit der Verordnung…
…UStG 1994 die Steuer aufgrund von Anzahlungen für Leistungen (siehe Rz 1841 und Rz 1842), § 12 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 die EUSt (siehe Rz 1843 bis Rz 1874e), § 12 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 die Steuer bei Übergang der Steuerschuld (siehe Rz…
…0085, sowie Ruppe/Achatz, UStG5, § 11 Tz 147). Das Entstehen der Steuerschuld auf Grund der Rechnungslegung nach § 11 Abs 14 UStG 1994 ist von der Steuerschuld kraft tatsächlicher Leistungserbringung nach § 1 Abs 1 UStG 1994 zu unterscheiden (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 26…
…aber, wie sich nunmehr aus den Ausführungen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ergeben habe, keine sonstige Leistung, wie in der jeweiligen Provisionsabrechnung genannt, erbracht worden. Es entstünde daher aufgrund dieses Faktums jeweils die Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung im Sinne des § 11 Abs. 14 UStG. Da durch …
…vor der Insolvenzeröffnung. Hätte die Insolvenzschuldnerin die Rechnungen vor Insolvenzeröffnung nicht ausgestellt, dann gäbe es auch die Rechnungsberichtigungen bzw. Gutschriften nicht. Ein Auseinanderklaffen der Steueranspruchsverwirklichungen, die zu unterschiedlichen insolvenzrechtlichen Qualifikationen führe (Steuerschuld auf Grund der Rechnungslegung vor Konkurseröffnung als Insolvenzforderung und Steuergutschrift auf Grund der…
…wurden. Umsatzsteuerbeträge für Lieferungen und sonstige Leistungen, die nicht der österreichischen Umsatzsteuer unterliegen, seien nicht abzugsfähig, und zwar auch dann nicht, wenn sie auf Grund der Rechnungslegung geschuldet würden. In den überreichten Beschwerden wurde ausgeführt, bei den bezogenen Vorleistungen hätte es nicht um sonstige Leistungen…
…Frage gestellte Vorsteuerabzug auf Grund der übergegangenen Steuerschuld steht gesetzlich auch dann zu, wenn keine formgerechte Rechnung für die vom Subunternehmer erbrachte Leistung vorliegt (siehe dazu Umsatsteuer-Kommentar Doralt, 3. Auflage, Rz 19/11). Da aus Sicht des Unabhängigen Finanzsenates zu Gunsten der Beschuldigten und…
…Stellt ein Kleinunternehmer für seine Leistungen Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis aus, so schuldet er die Umsatzsteuer auf Grund der Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994. Dem Kleinunternehmer steht deswegen ein Vorsteuerabzug allerdings nicht zu. Hiefür müsste er auf die Befreiung explizit verzichten (vgl. Ruppe…
…bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (§ 19 Abs. 1 zweiter Unterabsatz UStG 1994) oder 4. im Inland nur Umsätze, die unter eine Sonderregelung gemäß § 25a, Art. 25a UStG 1994 oder eine Regelung gemäß Art. 358 bis 369k der Richtlinie 2006/112/EG in…
…im Registrierungsmitgliedstaat und der Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger im Bestimmungsland, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Lieferung des Erwerbers ordnungsgemäß besteuert wird. Ausgangssachverhalt: Die zuvor beschriebenen Rechtsfolgen können nur eintreten, wenn die in Art. 25 UStG 1994 vorgesehenen Rechnungslegungs- und Melde…