…innerstaatlich im MinBestG umgesetzt worden sind, soll eine Erweiterung dieser BMF-Info um Jurisdiktionen mit einem "anerkannten Side-by-Side-System" sowie einem "anerkannten UPE Regime" erfolgen. **) Diese Steuerhoheitsgebiete wurden anlässlich der Aktualisierung des Central Record der OECD vom 1. Mai 2026 neu in die…
… 2 Z 45 MinBestG) zentral in Österreich eingereichten Mindeststeuerbericht werden gemäß § 73a MinBestG im Wege des automatischen Informationsaustausches den ausländischen zuständigen Behörden jener Steuerhoheitsgebiete übermittelt, mit denen eine aktive Austauschbeziehung besteht. Mit den Ländern der EU ist die Rechtsgrundlage für diesen automatischen Informationsaustausch die RL…
…Ansicht (arg. "keine Zuständigkeit des österr. Fiskus") - keineswegs zur Folge hat, dass deshalb jegliche weitere Abgabenvorschreibung bei Vorliegen der jeweils gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen sowie die diesbezügliche Steuerhoheit Österreichs ausgeschlossen wäre. Abgesehen davon, dass gegenständlich eine Vergebührung der Abfindungsvereinbarung in Deutschland gar nicht vorliegt, besteht jedenfalls auf…
…DBA), für den Fall des Bestandes eines solchen kommt diese nationale Steuerbefreiungsnorm aber nur solange zum Tragen, als die Steuerhoheit nach dem DBA tatsächlich noch bei Österreich liegt (Lexikon Personalrecht & Betriebswichtiges 2007). DBA gehen innerstaatlichem Steuerrecht nämlich als Spezialvorschriften vor und geben Auskunft darüber, ob…
I. DBA-BRD (E) ex 2000 vom 24. August 2000, BGBl III 2002/182 (anzuwenden ab Veranlagung 2003): Art. 15 Abs. 1 DBA-BRD ex 2000 entspricht wortgleich dem Art. 15 Abs. 1 OECD-MA und weist somit das Besteuerungsrecht für Vergütungen aus unselbständiger Arbeit…
…BG, 113 der Beilagen XV. GP). Mit dieser Steuerbefreiung sollten also in die österreichische Steuerhoheit fallende, im Anlagenbausektor tätige Unternehmen durch Entfall von lohnabhängigen Abgaben international wettbewerbsfähig gehalten, mittelbar dadurch auch das inländische Steueraufkommen positiv beeinflusst, und außerdem die Bereitschaft von Arbeitnehmern solcher inländischen Arbeitgeber…
Folgt man dieser Judikaturlinie des EuGH steht damit aber außer Zweifel, dass die den Arbeitnehmerabsetzbetrag regelnde Bestimmung des § 33 Abs. 5 erster Satz iVm. Z 2 EStG 1988 gegen die im Art. 39 EGV manifestierte Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt. Diese Tarifbestimmung des österreichischen Einkommensteuergesetzes macht die Berücksichtigung…
…Damit soll sichergestellt werden, dass der Tätigkeitsstaat sein Besteuerungsrecht auch bei einer unter 183 Tage dauernden Tätigkeit nur dann weiter behält, wenn die gezahlte Vergütung den Gewinn eines seiner Steuerhoheit unterliegenden Unternehmens geschmälert hat (VwGH 22.5.2013, 2009/13/0031). Die Rechtsprechung legt sohin…
3.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 Rz 144: Für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 BAO). Im GebG selbst werden beispielsweise folgende Aufgaben des Finanzamtes Österreich ausdrücklich erwähnt: Aufgaben im Zusammenhang mit der Selbstberechnung (§ 3 GebG…
5. Zuständigkeiten 5.1. Grenzüberschreitender Verkehr (1) Im grenzüberschreitenden Verkehr mit nicht im Inlandin einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeugen ist gemäß §§ 6 Abs. 5 KfzStG 1992 7 Abs. 3 KfzStG 1992 für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer das Zollamt zuständig, das als erstes befasst wird oder…
…1968, I R 56/67). Über diese Abgrenzung der Steuerhoheit durch Zuteilung der Steuergüter gehen die durch die DBAs bewirkten Einschränkungen der nationalen Steuerrechte grundsätzlich nicht hinaus (VfGH 11.3.1965, B 210,211/1964). Daher greifen Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich auch nicht in verfahrensrechtliche Fragen ein…
…sicherzustellen, dass ein Fahrzeug nur ein einem der Vertragsstaaten eines solchen Abkommens eine indirekte Besteuerung unterliegt. (Rz 40.) Die Zulassung erscheint in dieser Hinsicht als natürliche Folge der Ausübung dieser Steuerhoheit. Sie erleichtert die Kontrollen sowohl für den Zulassungsstaat als auch für die anderen Mitgliedstaaten…
…entrichtende Ertragsteuer" bezeichnet. Hierzu führt die OECD aus: "Die zu entrichtenden Ertragsteuern (laufendes Jahr) entsprechen dem Betrag der zu entrichtenden laufenden Steueraufwendungen auf zu versteuernde Gewinne oder Verluste des Berichtswirtschaftsjahrs aller Konzernunternehmen, die im betrachteten Steuerhoheitsgebiet steuerlich ansässig sind, unabhängig davon, ob die Steuern entrichtet…
…der eine Harmonisierungsermächtigung enthält, die sich allerdings auf das Funktionieren des Binnenmarktes beschränkt. Die Steuerhoheit bei den (indirekten und direkten) Steuern liegt also nach wie vor grundsätzlich bei den MS. Diese dürfen aber dabei ihre Möglichkeiten als Gesetzgeber nur insoweit nutzen, als dies nicht im…
…13/0137). Selbst eine allfällige Doppelbesteuerung wäre keine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV, sondern nur Folge des Grundsatzes, dass Mitgliedstaaten aus ihrer Steuerhoheit eine Besteuerungsbefugnis erwächst (vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts 19.1.2017, C-591/15, The Gibraltar Betting and Gaming Association…
… 57ff GSpG betreffend die Glücksspielabgabe Ausfluss der Steuerhoheit Österreichs und nicht des Glücksspielmonopols sind (RV/7100866/2015 und RV/2100056/2016)." In den vom FA elektronisch vorgelegten Aktenteilen befindet sich neben den bisher gennannten Schriftsätzen und Entscheidungen des FA noch der Beschluss des VfGH 24…
…beachtenden Bestimmungslandprinzips kein Zuordnungswahlrecht zum Privatvermögen. Durch die Steuerbefreiung der ig. Lieferung und der Besteuerung des ig. Erwerbs wird eine klare Abgrenzung der Steuerhoheit der betroffenen Mitgliedstaaten gewährleistet (vgl. EuGH 6.4.2006, C-245/04 EMAG Handel Eder OHG). Das Bestimmungslandprinzip als Grundlage des…
…Glücksspielabgabe. Die Vorschriften der §§ 57 ff GSpG betreffend die Glücksspielabgaben sind Ausfluss der Steuerhoheit Österreichs und nicht des Glücksspielmonopols (vgl. ua BFG 10.10.2016, RV/7100866/2015 mit weiteren Judikaturhinweisen). Zu den Vorwürfen der Unionsrechtswidrigkeit des Glücksspielmonopols wird weiters auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes…
…weshalb Wohnsitzüberlegungen nicht anzustellen seien. Hinsichtlich der Einkommensteuer erklärte der Bf., dass die slowakische Einkommenstangente von € 34.657,83 nicht der österreichischen Steuerhoheit unterliege, weil laut Meldebestätigungen der Aufenthalt des Bf. mit 138 Tagen jedenfalls unter der relevanten Grenze von 182 Tagen liege. Über…
…ob die Republik Österreich Verlassenschaftsabgaben von einem Nachlass einheben kann, sind vielmehr ausschließlich die im § 6 ErbStG enthaltenen inländischen Vorschriften über die Steuerhoheit maßgebend (VwGH 29.10.1952, Slg. 653/F). Nach einer Meldeauskunft des Zentralen Melderegisters und den Angaben in der Todesfallsaufnahme war die…