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GK-09001. Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

1. Steuergegenstand (1) Gemäß § 1 Z. 2 KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden. (2) Die Steuerpflicht dauert dabei vom Tag des Grenzeintrittes bis zum Tag des Grenzaustrittes (§ 4…

EnAbgR Rz 72–752.2 Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

2.2 Steuergegenstand 2.2.1 Definition des Steuergegenstandes Rz 72: Die Definition des Erdgases erfolgt im § 2 ErdgasAbgG der Kombinierten Nomenklatur (KN), Erdgas im Sinne der Bestimmung der Unterposition 2711 21 00 der KN wird besteuert. Rz 73: Verflüssigtes Erdgas (LNG, liquefied natural gas…

EnAbgR Rz 130–1323.2 Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

3.2 Steuergegenstand 3.2.1 Definition des Steuergegenstandes Rz 130: Die Definition des Steuergegenstandes erfolgt im § 2 KohleAbgG gemäß der EU-einheitlichen Kombinierten Nomenklatur (KN), wobei als der Besteuerung unterliegende Kohle Waren folgender Positionen der KN in Betracht kommen: 2701 der KN: Steinkohle; Steinkohlenbriketts…

VS-11100. Steuergegenstand der Mineralölsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

0. Steuergegenstand der Mineralölsteuer 0.1. Allgemeines Der Mineralölsteuer unterliegen 0.1.1. Mineralöl Mineralöl, das im Steuergebiet hergestellt oder in das Steuergebiet eingebracht (also aus einem Drittland eingeführt oder aus einem anderen Mitgliedstaat verbracht) wird, sowie 0.1.2. Kraftstoffe und Heizstoffe Kraftstoffe und…

VS-1110Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

  Die Arbeitsrichtlinie VS-1110 (Arbeitsrichtlinie Mineralölsteuer - Steuergegenstand) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…

VS-11101. Mineralöl
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…11 00) | (2711 11 00) | (Erdgas verflüssigt; nicht Steuergegenstand) | Z 5 | 2711 12 | 2711 12 | Propan | Z 5 | 2711 13 | 2711 13 | Butane | Z 5 | 2711 14 | 2711 14 | Ethylen, Propylen…

VS-11101.1.1.5. "Ölabfälle"
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.1.1.5. "Ölabfälle" Neu eingeführt wurden die Unterpositionen 2710 91 00 und 2710 99 00 "Ölabfälle". Diese Unterpositionen enthalten nunmehr Waren mit bestimmten Eigenschaften aus verschiedenen mineralölsteuerpflichtigen Unterpositionen. Bei mehreren der Positionen, aus denen Waren in die neuen Unterpositionen übergeführt wurden, handelt es…

VS-11101.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…auch nicht die Zollbehörden zuständig sind, wird im gegebenen Rahmen nicht näher auf diese Erdgasabgabe eingegangen. Durch die Herausnahme von Erdgas aus dem Steuergegenstand der Mineralölsteuer und die gesonderte Behandlung von Flüssiggas kommt den (sonstigen) gasförmigen Kohlenwasserstoffen nach § 2 Abs. 1 Z 5 MinStG 1995…

VS-11101.3. Mineralöle "mit" und "ohne eigenen Steuersatz"
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.3. Mineralöle "mit" und "ohne eigenen Steuersatz" Wenn auch der Steuergegenstand der Mineralölsteuer weit und schwer überschaubar ist, sollte sich der Anwender stets vor Augen halten, dass grundsätzlich nur die Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen steuerlich relevant ist. Dementsprechend unterliegen jene Mineralöle, die…

VS-11101.4. Mineralöl "im engeren Sinn" und "sonstige Mineralöle"
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.4. Mineralöl "im engeren Sinn" und "sonstige Mineralöle" Wie bereits ausgeführt finden gemäß § 2 Abs. 8 MinStG 1995 idF des VStÄG 1996 die Mineralöl betreffenden Bestimmungen nur mehr auf bestimmte Mineralöle Anwendung, nämlich solche, bei denen eine steuerrelevante Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen…

VS-11101.5. Multinationale Vereinbarung betreffend vereinfachte Kontrollmaßnahmen für bestimmte Mineralöle
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.5. Multinationale Vereinbarung betreffend vereinfachte Kontrollmaßnahmen für bestimmte Mineralöle 1.5.1. Unterzeichnerstaaten und Anwendungsbereich 1.5.1.1. Beteiligte Staaten Auf der Grundlage von § 2 Absatz 10 MinStG 1995 wurde mit Deutschland, dem Königreich der Niederlande, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich Belgien sowie…

VS-11102. Kraftstoffe und Heizstoffe
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

2. Kraftstoffe und Heizstoffe 2.1. Allgemeines 2.1.1. Kraftstoffe, Heizstoffe Neben Mineralölen unterliegen alle sonstigen Waren (ausgenommen Erdgas), die als Treibstoffe verwendet werden (Kraftstoffe), und sonstige kohlenwasserstoffhältige Waren, die zum Verheizen verwendet werden (Heizstoffe), der Mineralölbesteuerung. 2.1.2. Zweck der Kraft/Heizstoffbesteuerung…

VS-11102.2. Kraftstoffe (einschließlich biogene Stoffe)
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…ist auf eine KN-Änderung zurückzuführen, nach der Methylester aus pflanzlichen Fetten und Ölen nicht mehr in die Position 3823 (sondern - wie erst nachträglich entschieden wurde - in die Position 3824) einzureihen sind. Steuerlich relevant (Steuergegenstand) sind biogene Stoffe nur, wenn sie als Treibstoff verwendet werden…

VS-11102.3. Heizstoffe
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

2.3. Heizstoffe 2.3.1. Heizstoffe Heizstoffe im Sinne des MinStG 1995 sind alle nicht als Mineralöle genannten Kohlenwasserstoffe, die zum Verheizen dienen, mit Ausnahme von Erdgas, Kohle, Petrolkoks, Torf und vergleichbaren festen Kohlenwasserstoffen (§ 2 Abs. 3 MinStG 1995). Auch hier stimmen die österreichische…

BFG RV/7200007/2023Tabak- und nikotinfreier Wasserpfeifenersatztabak als Steuergegenstand iSd TabStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2024Teil 1/2

…Da die gegenständlichen Waren nicht mittels Verbrennungsprozess, sondern mittels Verdampfen konsumiert werden, seien sie kein Steuergegenstand, da das Tabaksteuergesetz zwischen Rauchen einerseits und Konsum ohne Abbrand des Produktes durch Erhitzen und Verdampfen unterscheidet. Die Definition in Artikel 2 Nummer 13 der Richtlinie 2014/40/EU…

BFG RV/7200007/2023Tabak- und nikotinfreier Wasserpfeifenersatztabak als Steuergegenstand iSd TabStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2024Teil 2/2

Von der Aufnahme der weiteren Beweisanträge wie die 1. Einholung eines chemischen Gutachtens, aus dem sich ergibt, dass der Zellstoff in den Produkten "Cloud One" und "Shisha Radio Active" durch das Erhitzen nicht degradiert wird und somit zur wiederholten Verwendung zur Verfügung steht; 2 die…

UFSW RV/0036-W/021.) Das Kartenspiel Pan Nine (Baccara Variante, ähnlich Lucky 9) unterliegt infolge seiner Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr 2.) Spezieller Steuergegenstand des § 33 TP 17 GebG sind "Glücksverträge und zwar Glücksspiele". Die Betrachtung setzt am Verpflichtungsgeschäft, "Anbieten", "Organisieren" an ("von vorne"). Die Rechtsfolge, das Entstehen der Gebührenschuld wurde vom Gesetzgeber in den Erfüllungsbereich, nämlich bei Fälligkeit des Spielgewinnes, gelegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007Teil 4/4

2. Die Rechtsfolge, die an den Steuergegenstand geknüpft ist, ist das Entstehen der Steuerschuld. Das Entstehen der Steuerschuld muss nicht der Betrachtung "von vorne" folgen (Unterzeichnung/Aushändigung der Urkunde, Fälligkeit des Spielgewinnes). "wenn die Gewinste in Geld bestehen, vom Gewinst 25%." Gemäß § 16 GebG entsteht…

UFSW RV/0036-W/021.) Das Kartenspiel Pan Nine (Baccara Variante, ähnlich Lucky 9) unterliegt infolge seiner Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr 2.) Spezieller Steuergegenstand des § 33 TP 17 GebG sind "Glücksverträge und zwar Glücksspiele". Die Betrachtung setzt am Verpflichtungsgeschäft, "Anbieten", "Organisieren" an ("von vorne"). Die Rechtsfolge, das Entstehen der Gebührenschuld wurde vom Gesetzgeber in den Erfüllungsbereich, nämlich bei Fälligkeit des Spielgewinnes, gelegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007Teil 1/4

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.., vertreten durch die erbl. Witwe B, gegen den Bescheid gemäß § 210 BAO des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. Oktober 1995, StNr. XXX, betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…

UFSW RV/0036-W/021.) Das Kartenspiel Pan Nine (Baccara Variante, ähnlich Lucky 9) unterliegt infolge seiner Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr 2.) Spezieller Steuergegenstand des § 33 TP 17 GebG sind "Glücksverträge und zwar Glücksspiele". Die Betrachtung setzt am Verpflichtungsgeschäft, "Anbieten", "Organisieren" an ("von vorne"). Die Rechtsfolge, das Entstehen der Gebührenschuld wurde vom Gesetzgeber in den Erfüllungsbereich, nämlich bei Fälligkeit des Spielgewinnes, gelegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007Teil 2/4

Das entspricht der Kernaussage im Kurzlehrbuch "Österreichisches Strafrecht, Besonderer Teil I §§ 75 bis 168a StGB, sechste Auflage, RZ 1 zu § 168 StGB, von Christian Bertl und Klaus Schweighofer: "Glücksspiele sind so gut wie alle Kartenspiele, weil auch gute Spieler mit "schlechten" Karten nicht gewinnen können…

UFSW RV/0036-W/021.) Das Kartenspiel Pan Nine (Baccara Variante, ähnlich Lucky 9) unterliegt infolge seiner Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr 2.) Spezieller Steuergegenstand des § 33 TP 17 GebG sind "Glücksverträge und zwar Glücksspiele". Die Betrachtung setzt am Verpflichtungsgeschäft, "Anbieten", "Organisieren" an ("von vorne"). Die Rechtsfolge, das Entstehen der Gebührenschuld wurde vom Gesetzgeber in den Erfüllungsbereich, nämlich bei Fälligkeit des Spielgewinnes, gelegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007Teil 3/4

…Das Steuerschuldverhältnis, 21,22ff). Der Steuergegenstand umschreibt den Sachverhalt, den der Gesetzgeber besteuern wollte. Die Vorschriften über das Entstehen der Steuerschuld sind die Rechtsfolge, wenn der konkrete Sachverhalt syllogistisch dem Steuergegenstand zugeordnet werden kann: 1. Der Steuergegenstand der Rechtsgebühren betrachtet die Ereignisse, Gegebenheiten "von vorne…