…die der Mail beigelegte Kopie von drei fortlaufend nummerierten Schecks der österreichischen Lotteriegesellschaft m.b.H. aus dem Jahr 1993 über einen Gesamtbetrag von ATS 18.558.708,00). Die Geldmittel wären sukzessive auf das CH-Konto bei der CH-Bank transferiert und in Wertpapieren…
…veranlagt hatte. Bestätigt wurde der Lotteriegewinn durch eine an das Bundesfinanzgericht übermittelte Kopie von Schecks der österreichischen Lotteriegesellschaft m.b.H. aus dem (Steueramnestie-)Jahr 1993. Zu den CH-Bankverbindungen des am XX.XX.19XX geborenen Bf. über die Streitjahre hinaus war festzustellen, dass die…
…des für das betreffende Jahr bei der Einkommensteuer geltenden höchsten Steuersatzes betragen. (5) ......" Die Bestimmungen des Endbesteuerungsgesetzes stehen im Verfassungsrang. Auch die Medienberichterstattung über die Steueramnestie 1993, das (zuvor ausschnittsweise zitierte) Endbesteuerungsgesetz und den Stand der Bestimmungen der Endbesteuerung (Endbesteuerungsgesetz) im Verfassungsrang war sowohl intensiv…
Offensichtlich wurde der Vorsatz bei der Herbeiführung des Risikowagnisses vor allem dadurch, dass dem Bf. aufgrund der Pensionsbezüge ein weiteres Bankkundenservice, nämlich jenes bei der das Pensionskonto des Bf. führenden Bank zur Verfügung gestanden war, womit der Bf. bei zwei Bankkundenservicestellen eine professionelle Betreuung und…
…Nr. 11/1993 idF BGBl. Nr. 818/1993), führten jedoch im Rahmen der Steueramnestie zu keiner Nachbelastung mit Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Vermögensteuer. 3. Nach § 4 Abs. 5 Endbesteuerungsgesetz (idF BGBl. Nr. 818/1993) war die Steueramnestie für die Jahre vor 1994 dann ausgeschlossen, wenn der…
…keine größeren Aufwendungen gehabt, wodurch er sich daher immer wieder Teile seines Einkommens ersparen habe können. Im Jahr 1989 war von der ab 1. Jänner 1993 geltenden Steueramnestie natürlich noch keine Rede, sodass er damals wie jeder andere Steuerpflichtige auch versucht habe, allfällige Beweise der…
…samt den mit der Verletzung der Offenlegungspflicht im Sinn des § 119 BAO verbundenen abgabenrechtlichen und finanziellen Nachteilen bekannt gewesen sein. Von der Steueramnestie des Endbesteuerungsgesetzes 1993 waren im Übrigen, entgegen der Ansicht des steuerlichen Vertreters der Beschwerdeführer auch ausländische Kapitaleinkünfte umfasst (§ 5 Endbesteuerungsgesetz). - Auch danach…
…Steueramnestie auf Grund der Bestimmungen des Endbesteuerungsgesetzes (hinsichtlich Einkommensteuer 1989 und 1991, Vermögensteuer z. 1.1.1991-1992) Der Bw. weist in seiner Berufung darauf hin, dass die Bestimmungen des Endbesteuerungsgesetzes (BGBl. 11/1993) dem Ansatz der zusätzlichen Kapitaleinkünfte im Jahr 1989 auf Grund der…
…Punkt 5. 2.) nebst dessen Verzinsung Erhebungen im Zuge der Außenprüfung hinsichtlich möglicher Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 lit c Endbesteuerungsgesetz BGBL 11/1993, nicht erfolgten, unterlägen diese nicht erklärten Einkünfte aus Kapitalvermögen der Steueramnestie gem. Abschnitt II (§ 4 Abs. 5…
…dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges…
…bei sonstigem Vermögen und bei Übergang dieses Vermögens von Todes wegen durch den Abzug einer Kapitalertragsteuer, über eine Steueramnestie, über eine Sonderregelung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für das Kalenderjahr 1992 und über eine Amnestie im Bereich des Devisenrechts (Endbesteuerungsgesetz) idF des StrukturanpassungsG 1996 BGBl…
…bei Übergang dieses Vermögens von Todes wegen durch den Abzug einer Kapitalertragsteuer, über eine Steueramnestie, über eine Sonderregelung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für das Kalenderjahr 1992 und über eine Amnestie im Bereich des Devisenrechts (Endbesteuerungsgesetz) in der Fassung des BGBl. 11/1993 lauten: "§ 2…
…von Todes wegen durch den Abzug einer Kapitalertragsteuer, über eine Steueramnestie, über eine Sonderregelung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für das Kalenderjahr 1992 und über eine Amnestie im Bereich des Devisenrechts (Endbesteuerungsgesetz), BGBl 11/1993 idF BGBl 818/1993 und 201/1996 § 1. (1) Es…
…818/1993 und 201/1996, hinweg. Gemäß § 4 Abs. 5 des Endbesteuerungsgesetzes seien für die Jahre vor 1994 Einkünfte und Vermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 lit. c bis f weder bei der Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) und Vermögensteuer noch finanzstrafrechtlich zu berücksichtigen (Steueramnestie…
…A-Bank erfolgt. 1992 und 1993 habe für diese Kapitalerträge die Verpflichtung zur Endbesteuerung und Einbehaltung der Kapitalertragsteuer durch die auszahlende Stelle bestanden. Für diese Jahre sei daher auch die Steueramnestie wirksam geworden. Darüber hinaus seien ihm die Zinsen auch nicht zugeflossen, da der Bankangestellte…
…ATS nicht der Besteuerung unterzogen hat und sich darüber hinaus im Beobachtungszeitraum (1993) bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nicht steuerehrlich verhalten hat (vgl. Tz 28 Punkt 2 lit c), weshalb der Anspruch auf Steueramnestie für die Vorjahre verwirkt wurde. Damit gilt die Abgabenhinterziehung in objektiver…
…Hinsicht keine Rolle spiele, wem die ausgeschütteten Beträge letztlich zugeordnet werden. Diese Beträge würden auch auf Grund des Endbesteuerungsgesetzes 1993 und der damit einhergehenden Steueramnestie auf Gesellschafterebene zu keiner weiteren Besteuerung führen. Es könne auch nicht die Aufgabe der Betriebsprüfung sein, eventuell bestehende zivilrechtliche Regressansprüche…
…1990 - ***36***, Eheschließung mit erster Frau 1991, Tochter ***11*** ***36***, Übersiedlung nach Wien 1993 und Aufnahme einer schriftstellerischen Tätigkeit (Kriminalroman),ab diesem Zeitpunkt keine geregelte Erwerbstätigkeit mehr, 2001 Scheidung von erster Frau, Tochter ***11*** bleibt bei ihrer Mutter, 2005 Verehelichung mit zweiter Frau und Wegzug…
… 27 Abs. 1 EStG 1988 beantragt. Der Bf. ergänzte, die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges Verhalten gezeigt…
…dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges…