…100/40441/2003, 100/40441/2 bis 7/2003, betreffend Eingangsabgaben (Vorschreibung eines für aus der Ukraine stammenden Stahldrahtseilen gem. Art.201 Abs.1 lit.a) und Abs.3 Zollkodex entstandenen und gem. Art.220 Abs.1 Zollkodex nachträglich buchmäßig erfassten Antidumpingzolls) und Nebenansprüche (Abgabenerhöhung…
…den Transportweg von SI, Ukraine, bis zu ihr nach Österreich) der Ursprung der in Rede stehenden, von ihr eingeführten Waren (Stahldrahtseile) in der Ukraine außer Streit gestellt und somit als richtig anerkannt, ausdrücklich werde in diesem Zusammenhang allerdings festgehalten, dass ihr Vorbringen, soweit es die…
…23. April 2004, Zln. 100/40441/2003-80 bis 94, betreffend Eingangsabgaben (Vorschreibung eines für Stahldrahtseile ukrainischen Ursprungs gem.Art.201 Abs.1 lit.a) und Abs.3 Zollkodex entstandenen und gem. Art. 220 Abs.1 Zollkodex nachträglich buchmäßig erfassten Antidumpingzolls) und Nebenansprüche (Abgabenerhöhung gem. …
…23, 24 Zollkodex) der in Rede stehenden Waren ausdrücklich außer Streit gestellt hat, folgende rechtsrelevante Sachlage: Im Zeitraum vom 16.8.2001 bis 11.4.2002 wurden zunächst mittels Eisenbahnwaggon die von der Fa. Ä erzeugten Rollen Stahldrahtseile vom genannten Herstellungsbetrieb, einem in Khartsyzsk, Ukraine…
Am 21.12.2001 und 26.12.2001 wurden mittels Eisenbahnwaggon (Nr.24253874 bzw. 26243592) 66 Rollen bzw. 57 Rollen Stahldrahtseile im Bruttogewicht von 41.327 bzw. 41.212 kg von der Fa. S, einem in Khartsyzsk, Ukraine, ansässigen Stahldraht- und Seilwerk (Erzeugungsbetrieb), zur Fa…
…220 Abs. 1 ZK). Die Lage der Beschwerdeführerin entspricht daher jener aller übrigen Wirtschaftsbeteiligten, die Stahldrahtseile wie die verfahrensgegenständlichen mit Ursprung in der Ukraine eingeführt haben. Auch bei von anderen Wirtschaftsbeteiligten getätigten Einfuhren von, von der Verordnung (EG) Nr. 1796/1999 erfassten Kabeln und Seilen…
…220 Abs. 1 ZK). Die Lage der Beschwerdeführerin entspricht daher jener aller übrigen Wirtschaftsbeteiligten, die Stahldrahtseile wie die verfahrensgegenständlichen mit Ursprung in der Ukraine eingeführt haben. Auch bei von anderen Wirtschaftsbeteiligten getätigten Einfuhren von, von der Verordnung (EG) Nr. 1796/1999 erfassten Kabeln und Seilen…
…108 Abs.1 ZollR-DG, iSd Art.221 Abs.1 Zollkodex), betreffend die für mit Zollanmeldung zu WE-Nr.226/000/810142/10/2 am 10.1.2002 in den zollrechtlich freien Verkehr überführten Stahldrahtseile gem. Art.201 Abs.1 Zollkodex iVm § 2 Abs.1…
…Abgabenerhöhung nach § 108 Abs.1 ZollR-DG, iSd Art.221 Abs.1 Zollkodex), betreffend die für mit Zollanmeldung zu WE- Nr.225/000/800107/17/1 am 8.1.2001 in den zollrechtlich freien Verkehr überführten Stahldrahtseile gem. Art. 201 Abs.1 lit. a und…
…des Antidumpingzolls, dessen Erstattung im gegenständlichen Verfahren begehrt wird, in der am 24. Jänner 2013 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung den Ursprung der Stahldrahtseile in der Ukraine außer Streit und stellte fest, es sei richtig, dass sich aus den Unterlagen der Ursprung in der Ukraine ergebe. Auch…
…des Antidumpingzolls, dessen Erstattung im gegenständlichen Verfahren begehrt wird, in der am 24. Jänner 2013 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung den Ursprung der Stahldrahtseile in der Ukraine außer Streit und stellte fest, es sei richtig, dass sich aus den Unterlagen der Ursprung in der Ukraine ergebe. Auch…
…eine Teilmenge, nämlich 57 Trommeln Stahldrahtseile (insgesamt 70.580 Meter mit Durchmesser von 5 bis16 mm) im Bruttogewicht von 20.408 kg (18.530 kg netto) -mittels LKW (unter Inanspruchnahme des Carnet-TIR-Verfahrens) -aus Bulgarien aus- und in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt, wo…