…Mai 2010 bringt der Berufungswerber vor, dass die Arbeiten notwendig geworden seien, da die bestehende Stützmauer in einem so schlechten Zustand gewesen wäre, zum Teil bereits eingestürzt und in der Folge sei der Hang ins Rutschen gekommen. Die Gemeinde A als Baubehörde habe einen baupolizeilichen…
…In der Beilage erörterte er, dass eine Stützmauer auf seinem Wohngrundstück geneigt und gemäß der Baupolizei am Umfallen gewesen sei. Zum Beweis legte er zwei Bauauftragsbescheide der MA 37 (vom 2.5.1997 und vom 10.6.1997) sowie die Androhung der Ersatzvornahme von der…
…bereits eingetretenen Katastrophenschadens absetzbar. Aufwendungen zwecks Abwehr künftiger Katastrophen (wie zB die Errrichtung einer Stützmauer) sind nicht absetzbar und konnten daher steuerlich nicht berücksichtigt werden." Die dagegen eingebrachte Beschwerde hat die bevollmächtigte Vertreterin des Beschwerdeführers (Bf.) im Wesentlichen folgendermaßen begründet: Der Bf. habe bei der…
…Finanzamtes Folge. Im Zuge der Vorhaltsbeantwortung wies der Bw. darauf hin, dass die Beseitigung der Katastrophenfolge eine Stützmauer beträfe und er für die Sanierungskosten derselben weder von der Gemeinde W. noch von seiner Haushaltsversicherung eine Schadensersatzleistung erhalten habe. Mit gleichem Schreiben beantragte der Bw. des…
…Vertragsnummer x2, geleisteten Rückzahlungen von 9.360 S und 8.181,58 S nicht in Zusammenhang mit der Errichtung der Stützmauer stehen. Dieses Darlehen sei zur Wohnraumschaffung genutzt worden und die Rückzahlungen seien immer als Sonderausgaben geltend gemacht worden. Die Zahlungen an die Bausparkasse Wüstenrot…
…EStG nicht auf vorbeugende Maßnahmen um Katastrophenschäden zu vermeiden beziehen würde. Absetzbar seien nur Kosten der Beseitigung eines eingetretenen Katastrophenschadens. Aufwendungen zwecks Abwehr künftiger Katastrophen (wie z.B. die Errichtung einer Stützmauer, VwGH 10.11.1987, 85/14/0128) seien nicht absetzbar. Auch Doralt (EStG…
…Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass Präventivmaßnahmen wie die Errichtung einer Stützmauer oder einer Steinschlichtung keine gesetzlich gedeckte Beseitigung von Katastrophenschäden darstelle und es dadurch auch zu einer Vermögensumschichtung gekommen sei. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung eingelegt und ausgeführt, dass die Planung der Maßnahme…
…3.2004 unverändert, es wurde im Zuge des Lokalaugenscheines festgestellt, daß das freigewordene Erdreich bestehend aus tonigen und mergeligen Boden sehr stark durchfeuchtet ist. Die Stützmauer besteht bzw. bestand aus Bruchsteinmauerwerk in Trockenschlichtungsbauweise. Die sichtbare Oberfläche ist teilweise an den Fugen patschokiert. Die Höhe der…
…der Vermietung einer Eigentumswohnung. Gegen den erklärungsgemäß erlassenen Einkommensteuerbescheid für 2004 erhob er Berufung und machte darin eine außergewöhnliche Belastung geltend und zwar beantragte er die Berücksichtigung von rd. 2/3 der Kosten aus der Sanierung einer eingestürzten Stützmauer in W. /NÖ. In seinem Veranlagungsakt…
…Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Katastrophenschaden als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Das Finanzamt wies das Begehren der Beschwerdeführerin mit dem angefochtenen Bescheid ab und führte begründend aus, dass die erstmalige Errichtung einer Stützmauer bzw. Hangsicherung mit Wurfsteinen nicht als außergewöhnliche Belastung (Katastrophenschaden) berücksichtigt werden könne…
…Die eigentlichen Anträge habe ich bereits online abgeschickt. Wir wohnen auf einem Hang und die zum südlichen Nachbarn errichtete Stützmauer kam an einer Stelle ins Rutschen und war bereits auf dem Nachbargrund. Wir mussten den Schaden auf Verlangen unserer Nachbarn im Sommer 2011 unverzüglich beseitigen…
…derart desolater Zustand der Gebäude anders nicht erklärbar wäre. Wenn nunmehr an der Stelle dieser "Ruinen" eine Stützmauer zur Absicherung gegenüber den Nachbargebäuden errichtet werden musste, habe dies mit dem desolaten Zustand der Liegenschaft und nichts mit witterungsbedingten Umständen bzw. einem außergewöhnlichen Schadensereignis zu tun…
…einer Gutschrift von 100 €, festsetzte mit der Begründung: „RZ 838 LStR: Absetzbar sind nur Kosten der Beseitigung eines eingetretenen Katastrophenschadens. Aufwendungen zwecks Abwehr künftiger Katastrophen (wie zB die Errichtung einer Stützmauer) sind nicht absetzbar (VwGH 10.11.1987, 85/14/0128) . (BFG-Akt Bl…
… [Grafik] Weiters wurden die Kosten für die Steinschlichtung der Stützmauer wie folgt berechnet: [Grafik] Umgelegt auf den Quadratmeter Grundstücksfläche errechnet sich aus den beiden Kostenblöcken ein Wert von 55,60 €/m2 Grundstücksfläche. Ableitung Wertsteigerung Grundstückspreis: In der Stellungnahme Seite 2/9 wird…
…den Abzug im Wesentlichen mit der Begründung, dass der Abzug von Katastrophenschäden nach der Rechtsprechung des VwGH für Aufwendungen iZH mit einer Hangsicherung (inkl. Errichtung einer Stützmauer) nicht möglich sei, da diese Aufwendungen nicht der Beseitigung eines Schadens, sondern der Verhinderung einer zukünftigen Beschädigung des…
…die Hangrutschung habe das von der Landwirtschaft getrennte Wohngebäude betroffen. Im Sommer 2009 habe sich ein Riss im Gelände unterhalb der betonierten Stützmauer des Wohnhauses und des davor liegenden Parkplatzes gebildet. Nach starken Regenfällen habe sich dieser vergrößert und schließlich sei die Böschung auf einer…
…Im Zuge der Errichtung des verfahrensgegenständlichen Gebäudes wurde bis auf 2 Stützmauern das gesamte Gebäude entfernt. Zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes lagen folgende Eigentumsverhältnisse vor: Mit Kaufvertrag vom 20.07.1970 (441/71) verkauft Frau XY die Liegenschaft ***3*** an: Bf: 1/4 der…
…gilt auch dann, wenn aus öffentlichen Mitteln (insbesondere aus dem Katastrophenfonds) "Zuschüsse" dafür bezahlt werden. Absetzbar sind nur Kosten der Beseitigung eines eingetretenen Katastrophenschadens. Aufwendungen zwecks Abwehr künftiger Katastrophen (wie zB die Errichtung einer Stützmauer) sind nicht absetzbar (VwGH 10.11.1987, 85/14/0128).
…Bodenplatte zu dienen, (siehe Seite 20 des Gutachtens). Die alte Krainerwand musste zugunsten der neu gewonnen Bau- Lager- und Verkehrsflächen weichen. Ein weiterer Punkt ist dass die neue Mauer einen gänzlich anderen Verlauf hat als die alte Stützmauer. Aus dem Gutachten ist ersichtlich, dass die…
…Teil 1 | 24/25 | 3.2 Projektänderungen | 25-29 | 3.3 Zusatzprojekte | 29/30 | 3.4 HNr 111 Benützungsbewilligung 7/2008 | 30 | 4. Carport/Stützmauer | 31-33 | 5. Fliesen XY | 35-38 | 6…