…dies gilt sinngemäß auch für die Verlustbegrenzungen gemäß § 4b und § 4c EStG 1988. Bei einem Verlust ist ein Spendenabzug als Betriebsausgabe zur Gänze ausgeschlossen (es könnte aber ein Werbeaufwand im Zusammenhang mit der Hilfeleistung in Katastrophenfällen iSd § 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 vorliegen)…
7.10 Spendenbegünstigung (§ 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) Rz 565: Ausgaben zur Leistung von Zuwendungen an Einrichtungen im Sinne des § 4a EStG 1988 sind insoweit als Sonderausgaben abzugsfähig, als sie nicht aus dem Betriebsvermögen erfolgen (zur automatischen Datenübermittlung siehe Rz 571 und Abschnitt…
1.2.7 Spendenbegünstigung (§ 4a EStG 1988) Rz 234: Zur Spendenbegünstigung nach § 4a EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 13301305 ff bis 1349. Randzahlen 235 bis 252: entfallenderzeit frei
…4 EStG 1988,positive Rz 6178a). Die Spende Saldo der von Kryptowährungen stellt somit Todes wegen übertragenen Aktiva und Passiva eine Sachspende dar (zur Ermittlung des gemeinen Werts Zuwendung im Sinne des § 4a EStG 1988 siehe darstelltRz 6178o). Rz 1307b: Wird eine Nutzungsmöglichkeit aus dem…
5.5.4c5.5.4b Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen (§ 4b EStG 1988) 5.5.4c5.5.4b.1 Zuwendung zur ertragsbringenden Vermögensausstattung Rz 1349d1350: Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind Zuwendungen zur ertragsbringenden Vermögensausstattung einer privatrechtlichen Stiftung oder…
…7. Spendenbegünstigte Einrichtungen Rz 105: Für Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt Österreich zuständig (…
…dieser Diskriminierungsverbote nicht mit Sicherheit festzustellen. In dem mit Deutschland in Verhandlung stehenden Erbschafts- und Schenkungssteuervertrag wird allerdings aller Voraussicht nach eine Sonderbestimmung aufgenommen werden, die - bei entsprechend reziproker Rechtslage - eine Steuerfreiheit der grenzüberschreitend zu leistenden Spenden eröffnet. 24. April 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…dass derartige Spendenzahlungen bei Leistung an vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG steuerfrei wären. Das Bundesministerium für Finanzen ist aber bereit, zur Herbeiführung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung die an vergleichbare deutsche Einrichtungen fließenden Spenden von der…
…bloß als fördernde Mitglieder anzusehen sind, weil ihnen aus der Mitgliedschaft keine weiteren Rechte (insbesondere Stimmrechte) gegenüber der Organisation erwachsen, stellen keine Mitgliedsbeiträge im Sinne des § 4a EStG 1988 dar. Derartige Beiträge fördernder Mitglieder sind daher als Spenden anzusehen. Bundesministerium für Finanzen, 29. Oktober 2010
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe In den Einkommensteuererklärungen 2014 bis 2017 machte der Beschwerdeführer (Bf.) Topf-Sonderausgaben für Versicherungen und Spenden geltend, des Weiteren Aufwendungen für außergewöhnliche Belastung aus einer eigenen Behinderung. In den Einkommensteuerbescheiden 2014 bis 2017 wurden die…
…Da der Bf Alleinverdiener sei, sei dieser Betrag bei ihm abzuziehen. Weiters fehle auch die Anrechnung von Spenden in Höhe von 232,00 €; Kopien lägen bei. Der Beschwerde wurden zwölf Zahlungsanweisungen zu je 289,12 € für die Weiterversicherung der Ehegattin des Bf sowie…
…ergebender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin hat im Jahr 2015 entsprechend der von ihr vorgelegten Bestätigungen € 336,09 und € 485,23 an Kinderbetreuungskosten getragen. Darüber hinaus hat sie nach den vorgelegten Bestätigungen Spenden an den Verein B in Höhe von € 120,00 bzw…
…ein Leistungsaustausch zwischen dem Verein und der Körperschaft vorliegt, kann eine betriebliche Veranlassung der Zuwendungen angenommen werden. Der Begriff "Werbung" ist als "Leistungs- oder Produktinformation“ zu verstehen (EStR Rz 4822). Dies kann man von einer Spende, die keinen Zusammenhang zur ärztlichen Tätigkeit des Bf. aufweist…
…Jahr 2004 hat der Bw., wie bereits vorstehend ausgeführt, keine Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Fotograf erzielt. | Erklärte Werbungskosten | € 6.718,38 | Spenden | € - 123,85 | 40% Privatanteil Drucker, etc | € - 439,54 | Kamera, Blitzgerät | €…
…4 Z 5 lit. d und e des österreichischen EStG 1988 aufgenommen wurde, war die in Rede stehende Spende weder als Betriebsausgabe noch als Sonderausgabe zu berücksichtigen. Im Erkenntnis vom 23.10.1997, 96/15/0234 hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass bei Anwendung des Progressionsvorbehalts…
…2 Abs. 3 UStG 1994 führt. Strittig ist die Frage, ob einmalige Zuschüsse in Spendenform zur Errichtung dieser Aufbahrungshalle umsatzsteuerpflichtiges Entgelt darstellen. Anlässlich einer die Streitjahre betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer sinngemäß unter Tz.: 17 des Betriebsprüfungsberichtes vom 2. Mai 2001 die Feststellung, dass…
…Leistung von Zuwendungen im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 absetzbar, soweit diese nicht aus dem Betriebsvermögen erfolgen. Die für die Spendenbegünstigung in Betracht kommenden Zuwendungsempfänger sind im § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 erschöpfend aufgezählt. Gem. …
…Sachverhalt gründet sich auf den Inhalt der Verwaltungsakten und das Vorbringen des BW und ist von den Parteien nicht bestritten. Strittig ist im gegenständlichen Fall die rechtliche Beurteilung der oben dargestellten Trinkgelder und Spenden als Betriebsausgaben. Bei der Geltendmachung von Betriebsausgaben kann die Abgabenbehörde nach …
Spendencharakter von Charity-Veranstaltungen Im Zuge von Charity-Veranstaltungen wird oft eine Versteigerung von Gegenständen durchgeführt, die von einer anderen Person, häufig von Prominenten, zur Verfügung gestellt werden. Es stellt sich im Zusammenhang mit solchen Versteigerungen die Frage, ob bzw. in welcher Höhe der Erwerber…
…Gabriele Antonie Hecht, Gardegasse 2 Tür 7, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 24. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. November 2024 betreffend Spendenbegünstigung gemäß § 4a EStG 1988, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…