…Einbringung der Abgabe zu begegnen. Diesbezüglich enthält der § 172 Abs.2 FinStrG die Einschränkung, dass ein Sicherstellungsauftrag erst nach Einleitung des Finanzstrafverfahrens (§ 82 Abs.3 und § 83 Abs.3 FinStrG) erlassen werden darf. Dies bedeutet, dass die Sicherstellung, die ja der Sicherung der Einbringlichkeit der…
…Einbringung der Abgabe zu begegnen. Diesbezüglich enthält der § 172 Abs.2 FinStrG die Einschränkung, dass ein Sicherstellungsauftrag erst nach Einleitung des Finanzstrafverfahrens (§ 82 Abs.3 und § 83 Abs.3 FinStrG) erlassen werden darf. Dies bedeutet, dass die Sicherstellung, die ja der Sicherung der Einbringlichkeit der…
…sicherzustellen. Da der Grundgedanke des § 212 BAO im unbedingten Vorrang der Sicherung der Einbringlichkeit eines Abgaben (Straf)rückstandes gegenüber der allenfalls durch die Verweigerung der Verschiebung des Zahlungstermins eintretenden Beschwernis des Schuldner (Bestraften) liegt, kann auch die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, da eine der im Gesetz…
…eine der genannten Voraussetzungen , so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Behörde hat diesfalls den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Der Grundgedanke des Gefährdungstatbestandes, der die Bewilligung einer Zahlungserleichterung zwingend ausschließt, liegt im unbedingten Vorrang der Sicherung der Einbringlichkeit eines Abgabenrückstandes gegenüber der allenfalls…
…dass der Sicherung der Einbringlichkeit eines Rückstandes gegenüber der allenfalls durch die Versagung der Verschiebung des Zahlungszeitpunktes für den Schuldner eintretenden Beschwernis Vorrang zukommen soll. Dieser Vorrang wird aber erst dadurch begründet, dass ein entsprechendes öffentliches Interesse an der Einbringung der betreffenden Abgabe besteht (vgl…
…wird. Der Grundgedanke der Bestimmung des § 212 BAO liegt im unbedingten Vorrang der Sicherung der Einbringlichkeit eines Abgaben- (Straf-)rückstandes gegenüber der allenfalls durch die Verweigerung der Verschiebung des Zahlungstermins eintretenden Beschwernis des Schuldners. § 212 BAO verbietet Zahlungserleichterungen, wenn die Einbringlichkeit der Abgaben durch den…
…Sicherung der Einbringlichkeit eines Abgaben- (Straf-)rückstandes gegenüber der allenfalls durch die Verweigerung der Verschiebung des Zahlungstermins eintretenden Beschwernis des Schuldners. Die wirtschaftliche Notlage als Begründung für einen Antrag auf Zahlungserleichterungen kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringlichkeit…
…Entrichtung der Strafe gegeben ist. Für die Gewährung einer Zahlungserleichterung ist aber weiters zu prüfen, ob durch den mit einer Zahlungserleichterung erwirkten Aufschub die Einbringlichkeit der Strafe nicht gefährdet ist. Der Grundgedanke der Bestimmung des § 212 BAO liegt im unbedingten Vorrang der Sicherung der Einbringlichkeit…
…Einbringlichkeit der "Abgabenschuld"(Strafschuld) sei nach Annahme durch seine Gläubiger (voraussichtlich im Frühjahr 2004) sehr wohl gegeben, da er ab diesem Zeitpunkt von seinen Schulden befreit und für Exekutionen zugängig sei. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) obliegt die Einhebung, Sicherung…
… 232 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Sicherstellungsauftrag vom 18. August 2010 ordnete das Finanzamt zur Sicherung der im Betriebsprüfungsverfahren festgestellten voraussichtlichen Nachforderungen an nachstehenden Abgaben im Gesamtbetrag von insgesamt € 114.750,00 die Sicherstellung…
… 232 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Sicherstellungsauftrag vom 18. August 2010 ordnete das Finanzamt zur Sicherung der im Betriebsprüfungsverfahren festgestellten voraussichtlichen Nachforderungen an nachstehenden Abgaben im Gesamtbetrag von insgesamt € 126.750,00 die Sicherstellung…
…Malversationen vorlägen, sondern schlicht und einfach aus Eigeninteresse hinsichtlich der Einbringlichkeit ihrer Forderungen. Was die am 27. September 2007 zugestellte Pfändung betreffend M. betreffe, gelte das oben Gesagte sinngemäß. Generell wäre festzuhalten, dass keinerlei Beweisergebnisse vorliegen würden (der Bw. vorgehalten oder zugänglich gemacht worden wären)…
…in der Beschwerde angeführten Teilzahlungsbetrag aufbringen. Dass bei derartigen Umständen (neuerliches Zahlungsziel ca. dreieinhalb Jahre, keine hinreichende Sicherung der regelmäßigen Teilzahlungen schon infolge der derzeitigen in absehbarer Zeit wohl keine einschneidende Veränderung erfahrenden finanziellen und persönlichen Lage des Antragstellers) eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Geldstrafe…
…dass durch eine wenn auch bloß teilweise Geltendmachung des Abgabenanspruches Insolvenzgefahr drohen würde, werde die Tatsache der Gefährdung der Einbringlichkeit erhärtet. Die Sicherung der Einbringlichkeit werde auch nicht dadurch gefördert, dass "Symbolzahlungen" von höchstens € 100,00 "angeboten" würden, zumal auch noch auf die Vorschreibung…
…April 2009 ordnete das Finanzamt zur Sicherung der im Betriebsprüfungsverfahren festgestellten voraussichtlichen Nachforderungen an | Lohnsteuer 08/2008 | € 294,29 | Dienstgeberbeitrag 08/2008 | € 90,00 | Lohnsteuer 09/2008 | € 21.100,59 | Dienstgeberbeitrag 09/2008 | €…
…etwas einzustehen, womit ihn nichts verbindet, hier also auch für Umstände, die außerhalb seiner Interessen- und Einflusssphäre liegen." Das Fazit ganz am Ende laute: "Die Sicherung der Hereinbringung von Steuern ist gewiss ein wichtiges Anliegen, doch berechtigt dies nicht, Personen mit Haftungen zu belasten, die…
…Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung Ziel des Sicherungsverfahrens ist, dem Abgabengläubiger bereits zu einem Zeitpunkt, in dem sein Anspruch zwar dem Grunde nach feststeht, er aber noch nicht realisierbar ist, wegen Drohung der Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit ein Pfandrecht zu verschaffen. Sicherstellungsaufträge setzen…
…ohne Erfolg. 3) Die oben zitierte Bestimmung wird insbesondere im letzten Satz des 1. Absatzes auf Seite 2 des Bescheids noch dahingehend erläutert, dass die Gefährdung der Einbringlichkeit schlechthin nicht der Bewilligung einer Aussetzung entgegensteht. 4) Auf Seite 2 des angefochtenen Bescheides, 2. und 3…
…die Republik Österreich zur Einziehung unzulässig ist. Die Pfändung einer Geldforderung zur Sicherung von Abgaben setzt gemäß § 78 Abs. 1 leg. cit. einen nach den Grundsätzen des § 232 BAO erlassenen Sicherstellungsauftrages voraus. Der Sicherstellungsauftrag ist somit Titel für das finanzbehördliche (und auch das gerichtliche) Sicherungsverfahren…
…der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern ist der Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen (vgl. VwGH vom 17. Dezember 1996, 96/14/0037). Der Grundgedanke des Gefährdungstatbestandes, der die Bewilligung einer Zahlungserleichterung zwingend ausschließt, liegt im unbedingten Vorrang der Sicherung der Einbringlichkeit…