…nach ihren eigenen glaubwürdigen Aussagen gemeinsam mit den Ende April ausbezahlten April -Bezügen aus eigenen Mitteln als Selbstträger Familienbeihilfen sowie allfällige Mutter - Kind - Pass - Boni für ihre Empfänger von Dienstbezügen und Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus. Die für die ausbezahlten Löhne und Gehälter für Mai 2008…
…nach ihren eigenen glaubwürdigen Aussagen gemeinsam mit den Ende April ausbezahlten April -Bezügen aus eigenen Mitteln als Selbstträger Familienbeihilfen sowie allfällige Mutter - Kind - Pass - Boni für ihre Empfänger von Dienstbezügen und Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus. Die für die ausbezahlten Löhne und Gehälter für Mai 2008…
…nach ihren eigenen glaubwürdigen Aussagen gemeinsam mit den Ende April ausbezahlten April -Bezügen aus eigenen Mitteln als Selbstträger Familienbeihilfen sowie allfällige Mutter - Kind - Pass - Boni für ihre Empfänger von Dienstbezügen und Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus. Ebenfalls unstrittig ist die Höhe des vom FA errechneten Betrages…
…nach ihren eigenen glaubwürdigen Aussagen gemeinsam mit den Ende April ausbezahlten April -Bezügen aus eigenen Mitteln als Selbstträger Familienbeihilfen sowie allfällige Mutter - Kind - Pass - Boni für ihre Empfänger von Dienstbezügen und Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus. Die für die ausbezahlten Löhne und Gehälter für Mai 2008…
…Familienbeihilfe von € 11.350,70 und die zusätzliche Vorschreibung des DB für den Kalendermonat Mai 2008 eine nicht gerechtfertigte Doppelbelastung entstanden sei. Für Mai 2008 bis Dezember 2008 sei insgesamt achtmal DB entrichtet worden, die Familiebeihilfe aus der Selbstträgerschaft sei fünfmal entrichtet worden. Gemäß …
…Familienbeihilfe von € 22.456,10 und die zusätzliche Vorschreibung des DB für den Kalendermonat Mai 2008 eine nicht gerechtfertigte Doppelbelastung entstanden sei. Für Mai 2008 bis Dezember 2008 sei insgesamt achtmal DB entrichtet worden, die Familienbeihilfe aus der Selbstträgerschaft sei fünfmal entrichtet worden. Gemäß …
…nach ihren eigenen glaubwürdigen Aussagen gemeinsam mit den Ende April ausbezahlten April -Bezügen aus eigenen Mitteln als Selbstträger Familienbeihilfen sowie allfällige Mutter - Kind - Pass - Boni für ihre Empfänger von Dienstbezügen und Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus. Die für die ausbezahlten Löhne und Gehälter für Mai 2008…
…eine doppelte Belastung dar und verletze das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz. Diese sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber jenen Arbeitgebern, die nicht Selbstträger seien, könne aus Sicht des Gesetzgebers nicht gewollt sein und sei aufgrund der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes verfassungswidrig. Das Finanzamt wies mit…
…Generationen und Konsumentenschutz der Auffassung war, dass die der GmbH zugewiesenen Beamten nicht unter die so genannte Selbstträgerschaft fielen. Die Entrichtung erfolgte gemeinsam mit den übrigen Dienstgeberbeiträgen der Bundesbediensteten in einer Summe. Mit Schreiben vom 7.7.2004 beantragte der Bf die Ausstellung eines "rechtsmittelfähigen…
…von ihren Arbeitnehmern für deren Kind(er) bezogen wurden, zu zahlen hatte. Strittig ist nunmehr die Frage, ob die Berufungswerberin im Zusammenhang mit dem Wegfall der Selbstträgerschaft verpflichtet war, bereits auf Basis der im Kalendermonat Mai 2008 ausbezahlten Arbeitslöhne den mit 16. Juni 2008 fälligen (…
…ausbezahlten Familienbeihilfe von € 536,40 und die zusätzliche Vorschreibung des DB für den Kalendermonat Mai 2008 eine nicht gerechtfertigte Doppelbelastung entstanden sei. Für Mai 2008 bis Dezember 2008 sei insgesamt achtmal DB entrichtet worden, die Familiebeihilfe aus der Selbstträgerschaft sei fünfmal entrichtet worden. Gemäß …
…2000 im Ruhestand. Laut vorliegendem Meldezettel hat er am 7.12.2000 seinen Wohnsitz nach Polen verlegt. Am 21.2.1994 erstellte das zu diesem Zeitpunkt zuständige Wohnsitzfinanzamt eine "Bescheinigung zur Vorlage an den bezugs(pensions)auszahlenden Selbstträger" in der festgestellt wurde, dass die Familienbeihilfe…
…FLAG 1967 insofern geändert worden sei, als gem. § 55 FLAG 1967 die ehemaligen Selbstträger erstmals für den Kalendermonat Mai 2008 Dienstgeberbeiträge (DB) für die ausbezahlten Arbeitslöhne zu entrichten hätte. Da gem § 55 (11) lit c. FLAG 1967 die Bestimmungen des § 42 und 46 FLAG 1967…
…dem Finanzamt angewiesen worden, ab 1.1.2004 keine Familienbeihilfe mehr auszubezahlen. Die Original-Selbstträgerbescheinigung sei befristet mit September 2004 und verbleibe in der Personalabteilung für Beamte, wo die Familienbeihilfe ab 1.10.2003 weiter ausbezahlt werde. Mit Rückforderungsbescheid vom 22. Jänner 2004 verpflichtete das…
…der KÖR-A mitgeteilt worden, dass eine Überprüfung der Auszahlung der Familienbeihilfen bei den Finanzämtern ergeben habe, dass diese Familienbeihilfe trotz Selbsträgerschaft der KÖR-A irrtümlich ausbezahlt hätten und deshalb Refundierungsforderungen zu erwarten wären. 3. Unzulässigkeit der Festsetzung von Ersatzansprüchen überhaupt, weil die Wohnsitzfinanzämter den…
…sich aus der Bestimmung des Art. II § 4 Abs. 4 BGBl. Nr. 246/1993, die einen wechselseitigen Ersatzanspruch zwischen den Selbstträgern und dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe vorsieht, in verständiger Würdigung im Zusammenhalt mit § 4 Abs. 1 leg. cit., ergebe, dass ein Ersatzanspruch der dort genannten…
…dargestellt, ist aber nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates aus der in den Verwaltungsakten enthaltenen Mail vom 9.12.2004 nicht eine Aufforderung zur Übermittlung von Daten für die Überprüfung der Auszahlungsverpflichtung von Familienbeihilfe durch die KÖR-A als Selbstträger für das Jahr 1999 erkennbar. Die…
…Lohnsteuer | 1998 - 2002 | 2.110,20 | Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbehilfen | 1998 - 2002 | 957,17 Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist eine Gemeinde. Ihre Einwohnerzahl übersteigt 2.000, weshalb sie grundsätzlich als Selbstträger im Sinne des § 42 Abs. 1 FLAG 1967 gilt…
…zuzustellen. Die Rückzahlung der Beihilfe erfolgt an den Selbstträger. Der Kinderabsetzbetrag teilt bei Rückforderungen ebenfalls das Schicksal der Familienbeihilfe. Im Falle einer Rückforderung der Familienbeihilfe ist daher der Kinderabsetzbetrag mit der Beihilfe rückzufordernAbschnitt 11.7.3.2 und an den SelbstträgerRandzahl 792c: entfallen zurückzuzahlen. Der…
…bis März 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) - Frau MD - erhielt vom Finanzamt 21/22 mit Datum 30. Juni 2004 eine "Bescheinigung zur Vorlage an den bezugs(pensions)auszahlenden Selbstträger", der zu entnehmen ist…