…dass "es sehr wohl zur Nichterfassung von Geschäftsfällen im Rechnungswesen gekommen ist. Den Angaben des Bf. zu diesen Schwarzverkäufen kann gefolgt werden, wiewohl eine praktische und vor allem lückenlose Nachvollziehbarkeit ex post aus dieser Buchhaltung nicht möglich ist." Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs…
…der auch im steuerlichen Rechenwerk Eingang gefunden habe, eingekauft und "schwarz" verkauft. Der Erlös aus den "Schwarzverkäufen" habe jedoch keinen Eingang in das steuerliche Rechenwerk gefunden. Am 3. November 1995 habe er von der B AG für die Bierbezugsverpflichtung ein Entgelt von brutto ATS 420…
…Ereignisses gehen wird. Tatsächlich wurde auch ein entsprechender betrieblicher Handlungsablauf eingerichtet, hat die Beschuldigte genau im richtigen Ausmaß Schwarzlieferungen an Spirituosen geordert und deren Schwarzverkauf zumindest vor dem Fiskus geheim halten können, hat die Beschuldigte viele Jahre hinweg unversteuerte Erlöse lukrieren können und konnte aufgrund…
Anders verhält es sich jedoch in Bezug auf die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, für welche grundsätzlich auch die obigen Ausführungen gelten, aber anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, da ja laut Gesetz eine Ersatzfreiheitsstrafe gerade für den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Bescheidbeschwerde vom 28.02.2011 des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***,d1 ***BF1StNr1***, vertreten durch Dr. Hans Bodendorfer Steuerberatungsges.m.b.H., Hegelgasse 8/22, 1010 Wien, gegen die Einkommensteuerbescheide für die…
…Gewerbesteuer 1993 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der vorliegende Berufungsfall steht im Zusammenhang mit den Ergebnissen weitreichender Ermittlungen, die die Abgabenbehörden bei inländischen Brauunternehmen durchgeführt hatten und wobei umfangreiche "Schwarzverkäufe", sogenannte "Letztverbraucherlieferungen" festgestellt worden sind. Der Bw…
…aus finanziellen Nöten keine Abfindungsanmeldung abgegeben zu haben, in der Hoffnung der "Schwarzverkauf hätte ihm finanziell wieder auf die Beine geholfen". In einem weiteren Vorbringen hat der Bf dazu nachvollziehbar ausgeführt, dass mit dem ohne Anmeldung in den Jahren 2006 und 2007 erzeugten Alkohol nicht…
…aus finanziellen Nöten keine Abfindungsanmeldung abgegeben zu haben, in der Hoffnung der "Schwarzverkauf hätte ihm finanziell wieder auf die Beine geholfen". In einem weiteren Vorbringen hat der Bf dazu nachvollziehbar ausgeführt, dass mit dem ohne Anmeldung in den Jahren 2006 und 2007 erzeugten Alkohol nicht…
…aus finanziellen Nöten keine Abfindungsanmeldung abgegeben zu haben, in der Hoffnung der "Schwarzverkauf hätte ihm finanziell wieder auf die Beine geholfen". In einem weiteren Vorbringen hat der Bf dazu nachvollziehbar ausgeführt, dass mit dem ohne Anmeldung in den Jahren 2006 und 2007 erzeugten Alkohol nicht…
…aus finanziellen Nöten keine Abfindungsanmeldung abgegeben zu haben, in der Hoffnung der "Schwarzverkauf hätte ihm finanziell wieder auf die Beine geholfen". In einem weiteren Vorbringen hat der Bf dazu nachvollziehbar ausgeführt, dass mit dem ohne Anmeldung in den Jahren 2006 und 2007 erzeugten Alkohol nicht…
…aus finanziellen Nöten keine Abfindungsanmeldung abgegeben zu haben, in der Hoffnung der "Schwarzverkauf hätte ihm finanziell wieder auf die Beine geholfen". In einem weiteren Vorbringen hat der Bf dazu nachvollziehbar ausgeführt, dass mit dem ohne Anmeldung in den Jahren 2006 und 2007 erzeugten Alkohol nicht…
…aus finanziellen Nöten keine Abfindungsanmeldung abgegeben zu haben, in der Hoffnung der "Schwarzverkauf hätte ihm finanziell wieder auf die Beine geholfen". In einem weiteren Vorbringen hat der Bf dazu nachvollziehbar ausgeführt, dass mit dem ohne Anmeldung in den Jahren 2006 und 2007 erzeugten Alkohol nicht…
…ohne Anmeldung hergestellt zu haben. Dabei gab er auch an, aus finanziellen Nöten keine Abfindungsanmeldung abgegeben zu haben, in der Hoffnung der "Schwarzverkauf hätte ihm finanziell wieder auf die Beine geholfen". Am 22. November 2007 wurde vom Zollamt Salzburg beim Bf. in Anwesenheit des Vertreters…
…wonach nicht aus den Betriebunterlagen ersehbare Aufwände an Zusatzarbeiten inklusive Materialien vorliegen würden, gehe ins Leere: Durch die Betriebsprüfung seien bei der Schätzung der Schwarzverkäufe an B.-Küchen zwei Größen berücksichtigt worden, nämlich als Einsatz der (geschätzte) bloße Einkaufswert der B.-Küche (ohne weitere Materialien…
…der Gesellschaft sei, das Strafverfahren sei eingestellt worden, weil dem Bf. keine Machthaberschaft nachgewiesen worden konnte. Schwarzverkäufe seien nicht vom Bf. ausgeführt worden. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Im Rahmen einer Betriebsprüfung kam es bei der ***1*** GmbH zur Festsetzung verdeckter Ausschüttungen. Die …
…dass er a) zu den jeweiligen Fälligkeitstagen weder die geschuldete Umsatzsteuervorauszahlung entrichtet, noch Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht hat (iHv € 114.638,97); b) umsatzsteuerpflichtige Vorgänge infolge durchgeführter Schwarzverkäufe nicht erfasst hat (Schwarzgeschäfte iHv. € 65.786,67, Geschäftsfall 'Au***** GmbH' iHv € 15.350,00 sowie…
…noch Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht hat (iHv € 114.638,97); b) umsatzsteuerpflichtige Vorgänge infolge durchgeführter Schwarzverkäufe nicht erfasst hat (Schwarzgeschäfte iHv € 265.786,67, Geschäftsfall 'Au***** GmbH' iHv € 15.350,00 sowie Verkauf gepfändeter Fahrzeuge iHv € 2.000,00), c) in unzulässiger Weise…
…UStG erbringen (Versendungsbelege). Letzendlich wurde der Bf. durch die im April 2011 getätigte Aussage des Zeugen K., dass es sich um Schwarzverkäufe in Österreich handle, belastet. Nach Erlassung des Sicherstellungsauftrages eingetretene Umstände können keine Berücksichtigung mehr finden. Daher kann der Umstand, dass eine weitere Artikel…
…und 2003 von nach oben korrigierten Inventurbeständen und von einem (durchschnittlichen) Rohaufschlag im Ausmaß von 50% für nicht im Rechnungswerk enthaltene Warenverkäufe (Schwarzverkäufe) ausgehenden (abgabenbehördlichen) Schätzung die Umsätze um 40% zu erhöhen gewesen und die entsprechenden Gewinnerhöhungen als verdeckte Gewinnausschüttungen beim Geschäftsführer zu werten gewesen…
…erfolgt seien, verwehrt worden, sodass der Antrag auf Einsicht in jene Unterlagen, die für den Umfang und die Art der Zurechnung der von der X. Brauerei getätigten Schwarzverkäufe an die Bw. entscheidend seien, gestellt werde, zumal sich die Beweisaufnahme der Finanzverwaltung darauf beschränkt habe, festzustellen…