…Vorlageantrag gewertet und der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Die Bw. führte darin aus, dass in den Monaten Juli und August für alle Kinder immer Schulferien seien und sie keinesfalls einverstanden sei, eine "Rückzahlung zu machen". Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs…
…da sich ihr Sohn in diesen beiden Monaten lediglich in den Schulferien befunden hätte. Dass eine begrenzte Unterbrechung einer Berufsausbildung - sei es durch Erkrankung, Urlaub oder Schulferien - für einen Beihilfenanspruch nicht schädlich wäre finde auch in der Rechtsprechung des VwGH (82/14/0148 und 90…
…Die Bw. meint, dass der Monat August als Teil der Schulferien noch zum Schuljahr 2007/2008 gehöre und damit die Berufsausbildung in diesem Monat noch nicht beendet gewesen sein; für dieses Monat bestehe daher ein Anspruch auf FB und KAB, die Rückforderung sei insoweit nicht…
…dies sei seit 26.5.2006 festgestanden. In der Zeit Juli und August seien eben Schulferien gewesen. Ein zeitlich lückenloser Umstieg von der HAK zur Pflegeschule sei ihm enfach nicht möglich gewesen. Wie seit drei Jahren habe sich die Berufungswerberin für ihren Sohn auch für…
…Die Bw. ist im Unrecht, wenn sie vermeint, dass in den Schulferien quasi automatisch Familienbeihilfe zusteht. Dies ist nur dann der Fall, wenn vor und nach den Schulferien durchgehend Berufsausbildung vorliegt, wie etwa im Rahmen der Schulausbildung zwischen den einzelnen Schulstufen, nicht aber, wenn eine…
…Oktober 1994. Da der Sohn J. diese Tätigkeit bis 15. Oktober 1994 ausgeübt habe, wurde diese Tätigkeit nicht ausschließlich während der Schulferien ausgeübt. Es seien daher die Einkünfte vom 4. Juli bis 15. Oktober 1994 für den Anspruch auf Familienbeihilfe zu berücksichtigen. Die Einkünfte seien…
…als einkommensteuerfrei erklärten Bezüge, lit. b) Entschädigungen aus einem anerkannten Lehrverhältnis, lit. c) Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse, lit. d) Bezüge, die ein in Schulausbildung befindliches Kind aus einer ausschließlich während der Schulferien ausgeübten Beschäftigung bezieht. Die Richtsätze gem. § 5 Abs. 2 lit. c des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes…
…beihilfenschädlichen Einkünfte in diesem Zeitraum bezogen worden sind. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat mein Sohn in einem Ausmaß von 70,0 % der gestellten Honorarnoten ausschließlich in den Ferien bezogen und Einkünfte, aus während der Schulferien ausgeübten Beschäftigungen, haben gemäß § 5 Abs 1 Satz 3 lit…
…übersteigen. Gemäß § 5 Abs.1 lit d FLAG 1967 bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Kindes Bezüge außer Betracht, die ein in Schulausbildung befindliches Kind ausschließlich aus einer während der Schulferien ausgeübten Beschäftigung bezieht. Ihr Sohn W. war laut Versicherungsdatenauszug der Österreichischen…
…ist nämlich nicht auf eine einzige Berufsausbildung beschränkt (siehe VwGH v. 31.10.2000, 2000/15/0035). Zur Auslegung des Begriffes "Schulferien" und "in Schulausbildung befindliches Kind" im Sinne des § 5 Abs. 1 lit. d FLAG in der Fassung vor 2001 hat der VwGH in…
…in der Woche zurück, was in diesen Zeiten 8 bis 10 Fahrten im Monat entspricht. In den Schulferien legte sie die Strecke nicht zurück. Die Entfernung zwischen ***Arbeitsort*** und ***Wohnort*** beträgt laut Pendlerrechner 112 km. Es verkehren auf dieser Strecke keine Massenbeförderungsmittel, mit welchen die…
…Dinge entsprechende Unterbrechungen für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, genauso wie Urlaube und Schulferien. Bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung bleibt hingegen der Familienbeihilfenanspruch nach § 2 Abs. 1 lit…
…Aufhebung des o.a. Bescheid. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. ... Der Beschwerde war ein Zeugnis des Gymnasiums vom 28.6.2019 beigefügt. Demnach sei ***6*** ***3*** Schülerin der 7. Klasse und wegen negativer Beurteilung in Deutsch, Englisch, Latein und Mathematik gemäß § 25 SchUG…
…Der Sohn P geht in Bulgarien zur Schule. Er wohnt während der Schulmonate bei seinen Großeltern in Bulgarien und während der Schulferien bei seinen Eltern in Wien. Die Bf. stellte beim Finanzamt im November 2015 Anträge auf Zuerkennung der Familienbeihilfe für ihre beiden Söhne ab…
…zum Beschwerdeführer nach Österreich statt, was ein Wesensmerkmal eines Pflegekindschaftsverhältnis ist. Dass weiterhin Kontakt zu seinen Eltern in der Slowakei besteht und der Minderjährige auch seine Schulferien in der Slowakei verbringt, ändert nichts an der Zugehörigkeit zum Haushalt des Beschwerdeführers, weil die tatsächliche und überwiegende…
…Ab 23.8.2009 wird L. aber ein Internat in der französischen Schweiz besuchen, also außerhäuslich (bis auf die Schulferien, die zwischen den Eltern aufzuteilen sind) versorgt sein. Laut dem beigelegten Unterhaltsvergleich vom 8.7.2009 gehen die gesamten sehr hohen Internatskosten ausschließlich zu meinen…
…die Schule in Stadt besucht und sich somit ständig im Ausland aufgehalten. Gegen diesen Bescheid hat die Bw. berufen und ausgeführt, ihre Kinder hätten weiterhin ihren Hauptwohnsitz in Wien und kämen zu jeder Schulferienzeit "zu uns nach Wien". Sie sehe nicht ein, dass die Kinder…
…der Vermittlung der deutschen Sprache und des deutschen Kulturgutes besteht. Zu diesem Zweck werden im Jahre 2013 in den Seminar- und Schulungsräumen eines Hotels während der Schulferien Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren zwei bis dreiwöchige "Summer Camps" samt Exkursionen und Museumsbesuchen angeboten…
…Unterrichtsmaterialienlager, etc. verfügen und in dieser Form schulähnlich aufgebaut sind. Die Programme finden - analog zum Schuljahr und unter Berücksichtigung der Schulferien - üblicherweise zwischen September und Juni statt. Der schulähnliche Zweck liegt darin, dass der Sprachunterricht der Bf., in Form von Kursen dem Stoff des österreichischen…
…Ausbildungsvorganges (zB Erkrankungen, die die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen, Urlaube und Schulferien) wären dagegen für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Es könne nicht mehr von einer bloßen (für den Familienbeihilfenanspruch nicht schädlichen) Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges gesprochen werden, wenn die…