…1 lit. a FinStrG herzuleitenden rechtlich geschützten Werten (Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben infolge angespannter wirtschaftlicher Situation) und andererseits durch die Schwere und Nachhaltigkeit der Rechtsgutbeeinträchtigungen (Verkürzungsbetrag, Faktenanzahl) bestimmten Schuldausmaß sind dabei unter den Aspekten des § 23 Abs. 1 FinStrG sowohl spezial- als auch generalpräventive Überlegungen angemessen…
Betreffend den Lohnzahlungszeitraum Juli 2011 hätte B als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der C-GmbH bis zum Ablauf des 15. August 2011 Lohnsteuern in Höhe von € 303,83, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von € 219,90 und Zuschläge zu diesen in…
13.4. Betreffend den Voranmeldungszeitraum März 2014 hätte der Beschuldigte bis zum Ablauf des Fälligkeitstages, den 15. Mai 2014, für die B-GmbH eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.233,49 zu entrichten gehabt, ebenso hätte der Steuerberater bis zu diesem Zeitpunkt…
Die Kostenentscheidung stützt sich auf § 185 FinStrG, wonach der Bestrafte einen Pauschalbetrag von 10% der verhängten Geldstrafe als Kostenbeitrag zu leisten hat." In der dagegen fristgerecht am 23. November 2018 eingebrachten Beschwerde wurde unter einem zunächst ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe gestellt. Da…
Am 15. Dezember 2006 waren dem Beschuldigten Formulare zur Abgabe der Umsatz- und Einkommensteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2006 zugesandt worden. In Anbetracht der ursprünglichen steuerlichen Vertretung war der Beschuldigte auch in der Quotenregelung zur Abgabe der Steuererklärungen erfasst gewesen - ein Umstand, der mit der Beendigung…
Dem Bf. wurden sowohl die Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 20.11.2015 als auch mit Vorhalt vom 8.1.2020 die Feststellungen des Finanzamtes (diese entsprechen der BVE vom 29.10.2018 zu den Lohnabgaben 2013 und 2014) übermittelt. Daraus ist u.a. ersichtlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn Bf., Wien, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Sebastian Lenz, Laurenzerberg 1/20, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
eine Nachfrist bis zum 27. Jänner 2003 zugestanden. Die Entrichtung erfolgte am 25. Februar 2003 (Arbeitsbogen zu ABNr. 231016/02, Buchungsabfrage vom 2. Mai 2005). Für eine strafbefreiende Wirkung der "Selbstanzeige" fehlt es - nach Meinung des Berufungssenates - an einem derartigen Anbringen, jedenfalls aber an der…
6. Am 12. 11. 2018 war ich mit meiner Ehefrau MF wegen dem Zollverfahren bei dem Zollamt in Ort6. /Es kann meine Ehefrau MF bestätigen./ 7. Ich möchte wissen, woher wusste Hr. U. A. in seiner Anzeige die Fahrgestellnummer eines der roten Fahrzeuge? Oder habe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Dr. Wolfgang Pagitsch in der Finanzstrafsache gegen 1.) ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** als Beschuldigten und 2.) ***Bf2***, ***Bf2-Adr*** als belangten Verband, beide vertreten durch Mag. Wolfgang Anton Winkler, Ditscheinergasse 2 Tür 4, 1030 Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Frau ***Bf1***, geboren 1986, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christoph Naske, Wipplingerstraße 21, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a des…
Die haftungsgegenständlichen Lohnabgaben 11/2016 bis 3/2017 wurden dem Finanzamt ebenfalls von der Primärschuldnerin als Ergebnis der von ihr vorgenommenen Selbstberechnung bekannt gegeben. In der Revision gegen das Erkenntnis vom 6.9.2022 war erstmals vorgebracht worden, dass die den Lohnabgaben zugrunde liegenden Gehälter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***11*** Steuerberatungsgesellschaft für freie Berufe OG, ***12***, über die Beschwerde vom 8. Oktober 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** DS ***1*** vom 24. September 2025 betreffend…
Als Ursache wurden finanzielle Schwierigkeiten genannt, die dazu geführt haben, dass der Steuerberater mangels Bezahlung seine Tätigkeit nicht wunschgemäß ausgeübt bzw. eingestellt hat. Das stellt lediglich ein Tatsachengeständnis dar, kann den Beschuldigten aber nicht von seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen entbinden. Er wusste bereits Monate vor Eintritt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Kanzlei 1080 Rechtsanwälte Dr. Alice Gao-Galler, Lerchenfelderstraße 88-90/11, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 23. November 2020 gegen den Bescheid des ehemaligen Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat durch in der Finanzstrafsache gegen N.M., (Bf.) vertreten durch Dr. Obermayer Rechtsanwalt GmbH, Disslergasse 1, 1030 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 2 lit. a des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Handelsvertreterin und Humanenergetikerin, whft. XXX, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung (Beschwerde) der Beschuldigten vom 11…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 8 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Christoph Bauer und KR Ing. Günther Pitsch als weitere Mitglieder des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Beste & Partner Steuerberatung GmbH, Perlhofgasse 2/2/8, 2372 Gießhübel, über die Beschwerde vom 1.7.2013 gegen den Haftungsbescheid des ***MA*** vom 28.5.2013…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Ursula Leopold und die weiteren Mitglieder Dr. Andrea Ornig, Mag. Petra Kühberger und Dr. Bernhard Koller über die Berufung des Bw., vertreten durch Baldinger & Partner Unternehmens- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, 1180 Wien, Ferrogasse 37, vom 2. Februar…