…aber zu 100% nicht. Seine Beschwerde begründete der Beschwerdeführer damit, dass die Sachverhaltsfeststellung betreffend des Subunternehmen ***Subu1*** falsch seien und dieses als Scheinfirma beurteilt wurde und so unberechtigterweise der Betriebsausgabenabzug versagt wurde. Er beantragte die Entscheidung durch den gesamten Senat sowie die Durchführung einer mündlichen…
BESCHLUSS ÜBER die Bewilligung einer Konteneinschau gem. § 8 KontRegG Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Eva Maria Gögl über den Antrag des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 17.1.2023 auf Bewilligung eines Auskunftsverlangens an Kreditinstitute gemäß § 8 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) betreffend der Girokonten…
…zwei alternativen Erklärungsmodellen aus, warum der Bf durch die hinter der Scheinfirma "***1***" stehenden Personen anhand missbräuchlich erworbenen Sozialversicherungsdaten - durch Erstellung eines Lohnzettels und Anmeldung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse im Zuge der im Jahr 2014 vom FA vorgenommenen Betriebsprüfung - im Nachhinein, für den strittigen Zeitraum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adr.Bw., vertreten durch Dkfm. Heidrun Nefischer, Steuerberater, 2285 Leopoldsdorf, Seegasse 22, vom 5. Mai 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 6. Mai 2008 betreffend…
…UStG entsprechen. Unter anderem muss daher die Rechnung den Namen und die Anschrift des liefernden Unternehmers enthalten. Laut dem Bericht der Insolvenzverwalterin wird aber die Firma "K" als Scheinfirma eingestuft, da kein kaufmännischer Geschäftsbetrieb eingerichtet wurde und auch keine Anzeichen auf betriebliche Tätigkeit vorliegen. Daher…
…weswegen es sich um eine Scheinfirma handle. Im Zuge der Schlussbesprechung seien von der steuerlichen Vertreterin eine im Zuge der Außenprüfung angeforderte Niederschrift über die Gründung der ***1*** eines deutschen Notars ***10*** ***12*** in ***11*** und Kopien der Quittungen von Überweisungen an die ***1*** vorgelegt…
…2016: Auch hier gilt das zu Punkt II. 2 b (Zahlungen an ***6*** ***5***) gesagte. Es besteht kein Zweifel daran, dass die im Namen der Scheinfirma ***1*** verrechneten Bauleistungen wirklich erbracht wurden, was ein Anwenden des § 162 BAO, wie vom Finanzamt gewünscht ermöglichen würde. Allerdings…
…BN. mitgeteilt worden, dass es sich bei dieser Firma um eine Scheinfirma handle und daher kein Lohnzettel erstellt werde. Bezüglich der Firma "F-GmbH" seien die Unterlagen bezüglich der Lohnzettel-Erstellung am 23. Juli 2012 an das Finanzamt Wien 8/16/17 übermittelt worden. Der…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn XY, vertreten durch HS, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
…an diverse inländische Distributoren gelangt seien. Die betreffenden Waren hätten somit nachweislich das Inland nicht verlassen und stelle auch der in den jeweiligen Fakturen aufscheinende Abnehmer eine Scheinfirma dar. In einer dazu abgegebenen Gegenäußerung führte die Masseverwalterin der GmbH aus, dass die Feststellungen der BP…
Wenn die GmbH nun vorbringt, sie habe keinerlei Kenntnis gehabt, dass die Fa. I nicht existiert habe, so kann mit dieser Argumentation aus folgenden Gründen eine Steuerbefreiung nicht erwirkt werden. Wie sich aus gegenständlichem Sachverhalt ergibt, traf die GmbH zunächst keinerlei Vorkehrungen und setzte keine…
…2011 jeweils über netto € 20.900,- über die Lieferung von 22 Paletten Kalium Carbonat gelegt. In einem Bericht zu einer Außenprüfung bei der D1 (Prüfungszeitraum 2/2011) wurde unter Tz. 1 zwar festgestellt, dass es sich um eine Scheinfirma handelt, unter der do. Tz…
…festgestellt und im zitierten Berufungsverfahren RV/0769-L/08 bestätigt wurde, waren die Personen, die für die Berufungswerberin tätig wurden, sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer bei Scheinfirmen bzw. solchen Firmen angemeldet, die lediglich auf dem Papier bestanden, tatsächlich jedoch keine Leistungen erbrachten und weder Sozial- noch Lohnabgaben…
…aber auch als faktischer Geschäftsführer von Firmen, bei denen er offiziell nicht aufgetreten sei. Bei dem italienischen Unternehmen "AXA" mit Adresse in ltalien (XXXI) handelte es sich um eine Scheinfirma, die von ihm betrieben werde und ihm zuzurechnen sei. Im Zuge von Kontrollen durch die…
…hat. 14.8. A hat daher auch eine gewerbsmäßige Vorgangsweise zu verantworten, zumal er sich zur Verdunkelung seiner Abgabenhinterziehungen auch eines besonderen Mittels, nämlich der Scheinfirma "AXA", bedient hat und zusätzlich bereits zweimal wegen Abgabenhinterziehungen bestraft worden ist (siehe oben Pkt. L, M und 7…
Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Es gelten die §§ 32 bis 35…
…sei festgestellt worden, dass es sich bei der Firma DM-KEG um eine Scheinfirma handle, die zur Verschleierung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit formal aufrecht erhalten werde um diesen Vorgängen einen legalistischen Deckmantel zu gewährleisten. Von Herrn DM seien aufgrund eines Vorhaltes des FA X…
…vom 26. September 2005 im Konkurs über das Vermögen des Bw. führt dieser aus, dass es sich bei der Einzelfirma des Bw. um eine reine Scheinfirma gehandelt habe. Sämtliche auf den Bw. angemeldeten Dienstnehmer seien tatsächlich bei der Fa W-KEG beschäftigt gewesen. Für die…
…habe bereits monatelang vor Auftragserteilung bestanden, das Finanzamt habe keinen Verdacht geschöpft, dass es sich um eine Scheinfirma gehandelt könnte, weshalb die Beschaffung des Steueraktes der H.GmbH sowie die Einvernahme eines informierten Vertreters des zuständigen Finanzamtes beantragt werde. 2. Der Magistrat der Stadt Wien…
…KG nicht als Empfängerin im Sinne des § 162 BAO in Frage, da es sich dabei nach Ansicht der Prüferin um eine Scheinfirma handle (siehe auch Vorlagebericht vom 09.12.2013). X-KG als Empfängerin Bleibt die Bf. dabei, dass die X-KG die Empfängerin gewesen…