…Er sei bei der H GmbH nie beschäftigt gewesen, sondern habe nur eine "Gefälligkeitsmeldung" für ein Behördenverfahren gebraucht. Es habe sich daher um ein klassisches "Scheindienstverhältnis" gehandelt. Da der "Arbeitgeber" vermutlich in Konkurs sei, werde eine Kontaktaufnahme mit diesem zwecks Berichtigung des Lohnzettels nicht mehr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., vom 19. September 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes X., vertreten durch FA-Vertreter, vom 9. August 2000 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum für…
15.4.3.8 Dauer Rz 946: Gegenstand eines Dienstverhältnisses können sowohl auf längere Dauer angelegte Beschäftigungen als auch kurzfristige oder vorübergehende Tätigkeiten sein. 15.4.3.9 Disziplinarmaßnahmen Rz 947: Die Möglichkeit des Auftraggebers, bei Nichterreichen der vereinbarten Leistung dienstrechtliche Zwangsmaßnahmen zu setzen (zB…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn A.B., vom 26. Juni 2006, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 21. Juni 2006, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe und der erhöhten Familienbeihilfe für das Kind…
15.4 Dienstverhältnis (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) 15.4.1 Allgemeines Rz 930: Die Definition des Dienstverhältnisses in § 47 Abs. 2 EStG 1988 ist eine eigenständige des Steuerrechts und daher mit den korrespondierenden Begriffen des Arbeits- und Sozialrechtes nicht immer deckungsgleich. Auch wenn arbeits…
dass betreffend drei der eingeschaltet gewesenen GmbHs - der ***J*** GmbH (als 10. eingeschaltet), der ***L*** GmbH (als 12. eingeschaltet) und der ***O*** Handelsgesellschaft m.b.H. (als 15. eingeschaltet) - der rechtskräftig verurteilte *** ***S***, geb. ***R***, bei folgenden Betrugsszenarien mitgewirkt hat: - Ausstellen von Schein- bzw…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10.9.2012 betreffend Einkommensteuer 2009 beschlossen: Der Einkommensteuerbescheid 2009 wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter…
…Betriebsprüfung davon ausgeht, dass die Beschuldigte E. tatsächlich tätig geworden ist, geht das Amt für Betrugsbekämpfung davon aus dass ein Scheindienstverhältnis vorgelegen habe. Dabei ist zu den subjektiven Tatbestandsmerkmalen hinzuweisen, dass selbst ein bedingter Vorsatz eine zielgerechte subjektive Einstellung des Täters erfordere. Bloßer Leichtsinn oder…
…vernachlässigbare) Leistung erbracht wird. Klare Arbeitszeitregelungen haben Indizfunktion. Die Anerkennung des Dienstverhältnisses ist nicht von der Lohnhöhe abhängig. Liegt ein Scheindienstverhältnis vor, sind die Bruttobezüge und Lohnnebenkosten als verdeckte Ausschüttung zuzurechnen (VwGH 27.5.1998, 97/13/0031 - Anteilsinhaberin als Reinigungskraft, die sich an Details…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Bf. XY (C), Ort, vertreten durch StB., über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 17. Februar 2012, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Jänner 2012, betreffend die…
…werden gegen diese "Stein GmbH" gibt, es nie einen Telefonkontakt zu genannter "Stein GmbH" gab, da regelmäßig eine Weiterleitung an ein Call-Center in Deutschland erfolgte, und auch zuletzt Scheindienstverhältnisse vom oa. Masseverwalter festgestellt wurden, wobei es sich um rund 500! (fünfhundert) Mitarbeiter gehandelt haben…
15.4.5.25 Ordensangehörige, Geistliche Rz 997: Bezüge, die einem katholischen Weltgeistlichen bzw. einem evangelischen Geistlichen für die Ausübung der seelsorgerischen Tätigkeit von der vorgesetzten Kirchenbehörde gewährt werden, stellen - abgeleitet aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Geistlichen und der Kirchenbehörde - grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…Angehörigenjudikatur und aufgrund von zeitlichen Überschneidungen in den Arbeitszeitaufzeichnungen sei davon auszugehen, dass es sich beim Dienstverhältnis mit der Mutter des Bf. um ein Scheindienstverhältnis handle. Der Bescheid und die gesonderte Bescheidbegründung wurden dem Bf. am 22.11.2022 persönlich zugestellt. Gegen diesen Bescheid richtet…
…Lohnzettel gibt, ist auch ein Österreichbezug gegeben. Ohne konkreten Hinweise auf ein Scheindienstverhältnis (für fehlende Hinweise würde etwa auch eine antragsgemäß Veranlagung des Ehegatten in Österreich zur Einkommensteuer sprechen), kann dieses dem festzustellenden Sachverhalt auch nicht zugrunde gelegt werden. Die Auffassung des Finanzamts, dass aufgrund…
…habe daher damit zusammenhängend weder Vorsteuern noch Betriebsausgaben geltend gemacht. Wenn das Finanzamt in weiterer Folge behaupte, dass "es sich beim Dienstverhältnis des Berufungswerbers beim ***6*** wiederum um ein Scheindienstverhältnis" gehandelt habe, sei dies gleichsam falsch, weil die Nichtberücksichtigung des Dienstverhältnisses in den Einkommensteuerbescheiden die…
…reagiert. Das FA nehme daher an, dass sich die gesamte Familie im Streitzeitraum (oder auch schon früher) in GB aufgehalten habe und dass es sich bei dem Dienstverhältnis um ein Scheindienstverhältnis gehandelt habe. Da kein Anknüpfungspunkt zu Österreich bestehe, bestehe weder Anspruch auf eine Ausgleichszahlung…
…Hotels, "Hotel1" in Ort und Hotel "Hotel2" sowie "Hotel Hotel3", jeweils in Stadt. Das Finanzamt vermutete ein Scheindienstverhältnis und ersuchte die Wiener Gebietskrankenkasse um Überprüfung. Am 22.4.2009 verlangte der Bw. in einer Eingabe an das Finanzamt die Ausstellung eines Bescheides und erklärte, er…
…nehmen, da sie ohne sein Wissen und ohne seine Zustimmung erfolgt sei. Dem Bw. sei aus diesem "Scheindienstverhältnis" absolut kein Vorteil erwachsen. Es liege daher auch keine steuerlich relevante Besteuerungsgrundlage vor Für die Abgabenbehörde sollte es laut der steuerlichen Vertretung des Bw. möglich sein, vom…
…Bw. seine Gattin angestellt. Die Gattin sei halbtags beschäftigt und führe zu den oben genannten Tätigkeiten auch den Zahlungsverkehr sowie die Buchhaltungsvorbereitung durch. Das Dienstverhältnis sei kein Scheindienstverhältnis. Die Gattin werde lediglich für ihre Arbeitsleistung entlohnt. Das Gehalt der Gattin entspreche den kollektivvertraglichen Gehaltsschemen, sei…
…Bw. in dessen Praxis Arbeitsleistungen erbracht hat, welche jedenfalls eine Entlohnung rechtfertigen, die i.d.R. auch zu einem betrieblichen Aufwand führt. Von einem Scheindienstverhältnis ist also nicht auszugehen. Ein derartiger Aufwand stellt prinzipiell eine Betriebsausgabe i.S.d. § 4 Abs. 4 EStG 1988 dar…