Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch St., vom 7. Oktober 1996 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten vom 13. September 1996 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO und Sachbescheide hinsichtlich Körperschaftsteuer für die Jahre 1992…
…spricht, wird sie auf die Berufungsentscheidung vom 5. Juli 2004, RV/4498-W/02, verwiesen, in der ihr behauptetes Laboratorium als Scheinbetrieb beurteilt wurde. Soweit die Bw von einem Arbeitszimmer spricht, wird sie auf die Berufungsentscheidungen vom 18. Oktober 2005, RV/1789-W/03, und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M., vertreten durch ME., vom 7. Oktober 1996 gegen die Bescheide des Finanzamtes A. vom 13. September 1996 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO (Körperschaftsteuer 1992 und 1993, Gewerbesteuermessbetrag 1992 und Gewerbesteuer 1993…
Es reicht für die Anerkennung von Betriebsausgaben nicht aus, dass Formalschritte gesetzt werden (wie Rechnungserstellung und Zahlungsnachweis), wenn jedwede logische Nachvollziehbarkeit derartiger "Betriebsaufwendungen" fehlt. Dies trifft auf die gegenständlichen Aufwendungen zu. Weshalb soll eine Schweizer Gesellschaft, ohne wirtschaftliches Substrat, wie die "C. " oder die "GZ…
…hat, ebenfalls einen (Zweit-)Wohnsitz haben, um die Kleinunternehmerbefreiung in Anspruch nehmen zu können? Genügt als Anknüpfungspunkt die Betriebsstätte, sofern diese eine echte Betriebsstätte ist und keine Scheinbetriebsadresse (nur Postkasten/gelegentliche Postabholung) darstellt? 2. Welches Finanzamt ist für die Erhebung der Steuern (Einkommensteuer/Lohnsteuer, Familienbeihilfe…
…Bioaktinitik, die Verwertung von Werknutzungsrechten und die schriftstellerische Tätigkeit. Kurz zusammengefasst ergibt sich diese Feststellung, weil das Labor und die Verwertung von Rechten als Scheinbetriebe und die schriftstellerische Tätigkeit als eine auf eine persönliche Neigung zurückzuführende Tätigkeit iSd § 1 Abs. 2 LVO anzusehen sind. Bezüglich…
…angeschafften Bindfaden trägt der Bw vor, ihn zum Binden für ein Werk der EK verwendet zu haben. EK gehört mit Ausnahme ihres im Jahr 1999 erschienen Werkes "PW" dem Scheinbetrieb an. Zum im Dezember angeschafften Bindfaden hat der Bw kein Vorbringen erstattet. Es wird angenommen…
…00. Die zwischen dem Bw und Dipl.-Komm. KG behaupteten Geschäfte wurden vom unabhängigen Finanzsenat, Außenstelle Wien, in die Vorjahre betreffenden Berufungsentscheidungen dem Scheinbetrieb zugeordnet, wozu einerseits nochmals auf VwGH 4.6.2008, 2004/13/0124, sowie auf die an KG in eigener Sache ergangene…
…von Betriebsräumen spricht, wird sie auf die Berufungsentscheidung vom 5. Juli 2004, RV/4498-W/02, verwiesen, in der ihr behauptetes Laboratorium als Scheinbetrieb beurteilt wurde. Soweit die Bw von einem Arbeitszimmer spricht, wird sie auf die Berufungsentscheidungen vom 18. Oktober 2005, RV/1789-W…
…Bl 45, 46). Mit Schriftsatz vom 21. Juli 2006 wird vorgebracht, im Jahr 2003 sei ein Handel mit Rechten als Scheinbetrieb nicht nachvollziehbar. Die überwiegende Fremdüblichkeit der Vermietung an EK ergebe sich aus der Tatsache, dass lediglich Frau F einen schriftlichen Vertrag gehabt habe. Privatanteile…
…ausgeübt wurde. Dem gegenüber war bereits für die Jahre 2000 und 2001 zum Betrieb "Handel mit Rechten" festzustellen, dass der Betrieb in Wahrheit nicht existiert, sondern vielmehr als Scheinbetrieb anzusehen ist. Da der Bw im gegenständlichen Verfahren auf der Sachverhaltsebene kein Vorbringen erstattet hat, ist…
…kam der unabhängige Finanzsenat zu dem Ergebnis, dass es in Wahrheit keinen zu beurteilenden abgabenrechtlich relevanten Sachverhalt gibt, sondern ein Scheinbetrieb vorliege. Die Bw wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass eine zum Vorjahr ergangene Berufungsentscheidung Vorhaltscharakter im Folgejahr hat, wenn im Folgejahr derselbe rechtserhebliche Sachverhalt in…
…dass die Fa. C-GmbH ein Einfamilienhaus (300 Quadratmeter und Gartenbenützung) unter keinesfalls fremdüblichen Bedingungen zu einem überwiegenden Teil unter dem Titel scheinbetrieblicher Verwendung an die beiden Gesellschafter (Ehepaar F.) vermietet habe. Für den Prüfer habe sich eine Vorgangsweise dargestellt, dass die Adaptierung und Vermietung…
…Firmenaufschrift. Die Leerung erfolgt von der Sekretärin des dort ansässigen Steuerbüros. Die Post wird ungeöffnet an die österreichische Niederlassung der DT weitergeleitet. Es handelt sich allem Anschein nach um eine Scheinbetriebsstätte. Ein Verkauf der Schutz- und Vertriebsrechte konnte daher nicht nachvollzogen werden. Es wird vermutet…
1.2. Beweiswürdigung: Diese entscheidungswesentlichen Feststellungen beruhen auf der dem Bundesfinanzgericht übermittelten Akten, den Ermittlungen des BFG und den Ausführungen in der Niederschrift vom 29. April 2026. Zudem liegt laut Aktenlage und Vorbingen der belangten Behörde in der mündlichen Verhandlung und in der E-Mail…
3.2.2.1. Nicht einmal die Behörde zieht - zu Recht - das Bestehen einer Leistungsbeziehung zu den (damaligen) Subunternehmern in Zweifel. Es habe also Leistungsbeziehungen dorthin aus dem alleinigen Grund gegeben, die Kundenaufträge ordnungsgemäß durchführen zu können und die Auftraggeber solcherart zufrieden zu stellen. 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten durch Mag. Dino Šrndić, Rechtsanwalt, Mariahilfer Straße 118/1/33, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 13. März 2025 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung vom…
Bei den Geschäftsfällen im Juni und Juli 2004 wurde von einem Angestellten der F-GmbH der Name des jeweiligen Fahrers samt Reisepass- bzw Führerscheinkopie und Unterschrift im Einzelnen festgehalten (Niederschrift mit A**** G**** am 13.6.2007, UFS-Akt und in der mündlichen Berufungsverhandlung; Ausweiskopien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** über die Beschwerde der ***Bf1***, ***1***, vertreten durch ***Steuerberater***, ***Adr Stb***, vom 5. November 2018 gegen den Einkommensteuerbescheid 2017 des ***FA*** (vormals ***FA***) vom 3. Oktober 2018 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 10. Februar 2020, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, Marxergasse 4, 1030 Wien, vom 31. Jänner 2020 betreffend Feststellung der Scheinunternehmerschaft (§ 8…