…die Schätzung keinesfalls den Charakter einer Strafbesteuerung haben darf (siehe Ritz, BAO 6 , § 184 Tz 3 mwN). Dies ist im gegenständlichen Fall auch nicht gegeben - die Schätzung auf Basis der Öffnungszeiten ist systemlogisch und nicht überhöht, zumal es vor und nach den Öffnungszeiten nach der…
…der Grundlagen (Abs. 1) wesentlich sind. Abs. 3 Zu schätzen ist ferner, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind…
…worden und nicht in den Lohnaufwand eingegangen. Die diesbezügliche Zurechnung sei unrichtig. In der Bescheidbegründung sei weder auf die nicht vorhandene Betriebsbesichtigung eingegangen worden noch auf die Auslastung der Dienstnehmer in Bezug auf die jeweiligen Lokale und Öffnungszeiten, die im Rahmen der Betriebsprüfung ebenfalls beanstandet…
…Vorbringen der Verfahrensparteien, den von Ihnen vorgelegten oben beschriebenen Unterlagen und den Einblick in die Datenbanken der Finanzverwaltung sowie des Gewerbeinformationssystems Austria und der durchgeführten Internetrecherche. Das Vorbringen der Verfahrensparteien unterscheidet sich darin, dass das Finanzamt basierend auf einer Schätzung nach § 184 BAO (Bundesabgabenordnung, BGBl…
…2450/56). Das Ergebnis der Schätzung, das in der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen besteht, muss mit den Lebenserfahrungen im Einklang stehen (VwGH 22. 9. 1982, 82/13/0022). Diese fundamentalen Grundlagen der Schätzung nach § 184 BAO hat die Behörde unter anderem jedenfalls wie bereits von mir…
…Betrieb nicht bekannt gegeben worden wäre und es zudem keinen Vergleichsbetrieb in derselben Stadt gebe, der erst im Jahr 2005 eröffnet habe und im Aufbau begriffen sei. Ferner sei die Schätzung dem Grund und der Höhe nach nicht begründet. Es wären auch, keine Mittel vorhanden…
…man schon diese Grundlage heranziehen wolle — durch andere Schätzungsmethoden zu plausibilisieren. Wie bereits in der Beschwerde ausgeführt müsse das Ergebnis einer Schätzung nach der Judikatur des VwGH mit der Lebenserfahrung in Einklang stehen und das Verfahren auf das Ziel gerichtet sein, diejenige Besteuerungsgrundlage zu ermitteln…
…Preis verlangt worden wäre. Die Öffnungszeiten wären von 19 bis 2 Uhr, sodass die Happy-Hour zumindest mit 20 % gewichtet hätte werden müssen. Normal wären etwa 30 %, da das Lokal erfahrungsgemäß zwischen 19 und 21 Uhr noch nicht voll ausgelastet wäre. Es hätte somit ein…
…erschienen, sei die Abgabenbehörde zur Schätzung berechtigt. Hierbei sei zwischen gravierenden und geringfügigen (die ihrer Art, Schwere, Zahl und Tragweite nach das sachliche Ergebnis nicht berühren) Fehlern zu unterscheiden. Die Finanzverwaltung habe ihre Schätzungsberechtigung auf die Punkte gemäß Tz 6 lit a) und b) gestützt…
…Plätze hätte und 18 Stunden täglich geöffnet sein. Diese Vorgangsweise wird entschieden abgelehnt. Weder lassen die 100 Sitzplätze irgendwelche Rückschlüsse zu, noch können Öffnungszeiten ein Kriterium sein. 6 Gäste pro Stunde ist ein Wunschtraum eines jeden Gastwirtes. Wenn dies jedem Lokal in Wien unterstellt wird…
…unterwerfen. 4. Mit Schriftsatz vom 21. März 2011 nahm die BP zur Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide 2006 bis 2008 Stellung (Auszug): a. Schätzung nach § 184 BAO: (1) Wie im Besprechungsprogramm (datiert vom 26. November 2010) angeführt bzw auch in der Berufung ausgeführt, seien die Kuverts…
…Buchhaltung und Einnahmen-Ausgabenrechnung wurden keine Umsätze aus der Prostitution erklärt. Bereits durch die Nichterklärung der Umsätze und die anschließende Nichtvorlage von Unterlagen betreffend die Umsätze aus Prostitution war die durch die belangte Behörde durchgeführte Schätzung nach § 184 BAO zulässig und erforderlich. Neben den berücksichtigten…
…zuzurechnen. Bei Durchführung eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens wäre das Finanzamt zum Sachverhalt gelangt, dass ***X*** im Zeitraum von zumindest 2011 bis 2014 Dienstnehmer der ***A GmbH*** gewesen sei und die Umsätze der ***A GmbH*** zuzurechnen seien. Schätzung nach § 184 BAO: Das Finanzamt nehme die Bemessungsgrundlage pauschal…
…***GF*** sei etwa einmal in der Woche bei den einzelnen Betrieben gewesen. Die Umsätze seien daher der ***A GmbH*** zuzurechnen. Schätzung nach § 184 BAO: Das Finanzamt nehme die Bemessungsgrundlage pauschal wie folgt an: - Erklärte Umsätze der ***A GmbH*** - Kreditkartenumsätze der ***A GmbH*** Durch die Zusammenrechnung…
…sei, dem Ersuchen die Erklärungen bis 05. November 2020 nachzuholen und der Androhung einer Schätzung nach § 184 BAO. Die Umsatzsteuerjahreserklärung 2019 wurde am 18.12.2020 elektronisch eingereicht und führte zum Erstbescheid vom 13.1.2021 mit einer Zahllast von € 5.233,82. Zuvor…
…2500 (Stand Jänner 2019). ln ***5*** gebe es noch eine zweite Pizzeria, die im Gegensatz zum Beschwerdeführer auch Pizzalieferungen anbietet. Das Lokal verfüge über 84 Sitzplätze. Die Öffnungszeiten seien im Prüfungszeitraum Mittwoch bis Sonntag 11 bis 21 Uhr gewesen. Im Geschäft seien 7 Personen inklusive…
…Februar 2015 mit Y). Gemäß § 184 Abs. 3 BAO ist zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind…
…der Algorithmus des Excel Makros weder bekannt gegeben noch erläutert wurde, weil die Ergebnisse für Laien unverständlich und überdies nicht logisch nachvollziehbar sind, weil die Nullwerte bei Schließtagen nur unvollständig berücksichtigt wurden und Umsätze in Tagen mit erweiterten Öffnungszeiten nicht aus der Berechnung eliminiert wurden.…
…€ erzielt worden seien. Es werde eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO vorgenommen, wobei hinsichtlich 1-2/03 die seitens der Bundespolizeidirektion mitgeteilten Umsätze herangezogen worden seien. Für den Zeitraum 3-11/03 sei die Schätzung nach dem internen Betriebsvergleich erfolgt (analog zu 2001…
…nicht nachvollziehbar, da es weder Feststellungen zur Größe des Lokals noch Feststellungen darüber gebe, an welchen Tagen welche Räumlichkeiten des Lokals überhaupt für das Publikum zugänglich gewesen seien. Darüber hinaus fehlten auch Feststellungen über die Öffnungszeiten. Auch lasse sich den Feststellungen nicht entnehmen, welches Fassungsvermögen…