…c FLAG 1967 beitragsfrei behandelt worden waren. Der Prüfer vertrat die Auffassung, dass "das Schenken dieser Vignette an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber nicht als Sachgeschenk einzureihen ist und somit die Befreiung nach § 3 Abs.1 Z 14 EStG 1988 nicht in Anspruch genommen werden kann…
…Betriebsausgabe liege demzufolge vor. Es werde darauf hingewiesen, dass provisionsähnliche "Sachgeschenke" an Geschäftspartner abzugsfähig seien. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Februar 2005 wies das FA die Berufung als unbegründet ab: "Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ausgaben und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung…
… 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988 - Erfolgsprämien in Form von Sachgeschenken (Rz 79 und Rz 1055) Siehe Rz 10079 Rz 11070: § 67 Abs. 3 EStG 1988 - Gesetzliche Abfertigung bei Erhöhung des Stundenausmaßes (Rz 1070) (2007) Bei einem Dienstgeber ist eine Arbeitnehmerin geringfügig beschäftigt…
…verbunden sind (Warnold, Besteuerung der Politiker, RdW 1999, 226). Kleinere Sachgeschenke werden in Literatur und Rechtsprechung teils als Repräsentation und teils als Aufwendungen der Lebensführung, jedenfalls als steuerlich nicht abzugsfähig gesehen. Unter Repräsentationsaufwendungen sind alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen…
…§ 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 - Erfolgsprämien in Form von Sachgeschenken (Rz 79 und Rz 1055) (2001) Ein größerer Arbeitgeberbetrieb beschließt, wegen des guten Geschäftsganges eine Prämie von 8.500 S je Arbeitnehmer auszuschütten. Von dieser Prämie sollen 6.000 S auf das Konto…
…Tz. 83). Der Verwaltungsgerichtshof versteht in seiner Rechtsprechung unter dem Begriff der Repräsentationsaufwendungen alle Aufwendungen, die dazu dienen, geschäftliche Kontakte aufzunehmen und zu pflegen. Kleinere Sachgeschenke, die auf Grund bestehender beruflicher Beziehungen an Klienten, Kunden oder sonstige Geschäftsfreunde im allgemeinen bei besonderen Gelegenheiten, wie Weihnachten…
…c FLAG 1967 beitragsfrei behandelt worden waren. Die Prüferin vertrat die Auffassung, dass das Schenken dieser Vignette an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber nicht als Sachgeschenk einzureihen ist und somit die Befreiung nach § 3 Abs.1 Z 14 EStG 1988 nicht in Anspruch genommen werden kann…
8.2. Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen (C28) 8.2.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Staatsgeschenke aller Art. Die Befreiung erfolgt jedoch unter der Voraussetzung, dass die Gegenstände nur gelegentlich zum Geschenk gemacht werden, ihrer Art, ihres Wertes oder ihrer Menge nach keinen kommerziellen Zweck erkennen…
3.2.5. Andere unentgeltliche Zuwendungen 3.2.5.1. Allgemeines Rz 369: Unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen, die nicht in der Entnahme von Gegenständen oder in Sachzuwendungen an das Personal bestehen, sind auch dann steuerbar, wenn der Unternehmer sie aus unternehmerischen Gründen zB zu Werbezwecken…
…Tätigkeit von einem besonderen Vertrauen des Auftraggebers in die Fähigkeiten und Seriosität des Leistungserbringers gekennzeichnet ist, kommt den von diesem gewährten Sachgeschenken keine für die Auftragserteilung maßgebliche Bedeutung zu (VwGH 15.7.1998, 93/13/0205). Geschenke an Arbeitnehmer sind als freiwilliger Sozialaufwand abzugsfähig (vgl…
…Der Bw. behandelte diese Zuwendungen an seine Arbeitnehmer als gemäß § 3 Z 14 Einkommensteuergesetz (EStG ) 1988 von der Einkommensteuer befreit. Nach Ansicht des Prüfungsorganes stellt die Übergabe der Autobahnvignetten bei Weihnachtsfeiern kein Sachgeschenk, sondern einen geldwerten Vorteil dar, worauf die Befreiungsbestimmung des § 3 Z 14…
…Werbungskosten geltend gemachten Ausgaben für Geschenke ist der Bf. darauf zu verweisen, dass Sachgeschenke in Literatur und Rechtsprechung teils als Repräsentation und teils als Aufwendungen der Lebensführung, jedenfalls als steuerlich nicht abzugsfähig gesehen werden. Wie bereits oben ausgeführt, sind unter Repräsentationsaufwendungen alle Aufwendungen zu verstehen…
…Süßigkeiten und Gutscheinen nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen. Dabei wurde von der Außenprüfung davon ausgegangen, dass es sich um Sachgeschenke (Flaschenwein, Schokolade, Geschenkboxen) handle und nicht um Aufwendungen für die Kundenbewirtung anlässlich von Messen. Die Wiederaufnahmen der Verfahren seien aus den im Außenprüfungsbericht angegebenen Gründen zu Recht erfolgt…
…verweist auf die Begründung der Beschwerdevorentscheidung 2015. Diese führt aus, dass kleinere Sachgeschenke durch die gesellschaftliche Stellung des Geschenkgebers bedingte Aufwendungen der Lebensführung seien. Als Werbungskosten seien lediglich die von Politikern üblicherweise im Rahmen des Wahlkampfes verteilten Werbegeschenke, die mit dem Namen des Politikers versehen…
…Internet 2007 i.H. von € 108,00 4. Nicht nachgewiesen Druckkosten für Wahl-Werbeflyer 2007: € 720,00 2009: € 8,00 5. Sachgeschenke (Blumen, Wein, Geburtstags-Weihnachtsgeschenke 2007: € 1.313,58 2009: € 1.294,88 "Kosten der Lebensführung, berufliche Veranlassung wurde…
…die der Werbung dienende Bewirtung, wogegen andere Repräsentationsaufwendungen nach dem Gesetzeswortlaut selbst dann vom Abzug ausgeschlossen sind, wenn sie der Werbung dienen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind daher kleinere Sachgeschenke als nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen anzusehen. Es ist dabei ohne Bedeutung, dass sie möglicherweise geeignet sind…
…sind die Leistungen auch dann nicht abzugsfähig, wenn diese Leistungen mit einer gewissen Werbewirkung für den Geber verbunden sind. Kleinere Sachgeschenke werden in Literatur und Rechtsprechung teils als Repräsentation und teils als Aufwendungen der Lebensführung, jedenfalls als steuerlich nicht abzugsfähig gesehen. Nach Warnold (RdW 1999…
…im Vordergrund, sind die Leistungen auch dann nicht abzugsfähig, wenn diese Leistungen mit einer gewissen Werbewirkung für den Geber verbunden sind. Kleinere Sachgeschenke werden in Literatur und Rechtsprechung teils als Repräsentation und teils als Aufwendungen der Lebensführung, jedenfalls als steuerlich nicht abzugsfähig gesehen. Nach Warnold…
…ausgeführt, dass das amtliche Kilometergeld nur für 30.000 km gewährt werden könne, wenn der Steuerpflichtige die tatsächlichen durch den Betrieb des Kraftfahrzeuges bedingten Kosten nicht nachweise. Weiters zählten die Aufwendungen für Sachgeschenke an Kunden, Klienten oder sonstige Geschäftsfreunde zu den Kosten der Lebensführung gemäß …
…abzugsfähig, auch wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolge. Zu dieser Bestimmung vertrete der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass kleinere Sachgeschenke, die aufgrund bestehender beruflicher Beziehungen an Klienten, Kunden und sonstige Geschäftsfreunde im allgemeinen bei besonderen Gelegenheiten (Weihnachten…