…niedrigeren Betrag, zu berechnen, einzubehalten und abzuführen. In der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung sei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls ein Verschulden zu erblicken. Hinsichtlich der übrigen Abgaben, sei es Sache der gemäß § 80 BAO befugten Vertreterin gewesen, darzutun, weshalb sie nicht dafür Sorge tragen haben…
…im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG ist nicht erfolgt, weshalb der Selbstanzeige auch aus diesem Grund strafbefreiende Wirkung nicht zukommt. Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, sofern das Rechtsmittel nicht gemäß § 156 zurückzuweisen ist, grundsätzlich in der Sache selbst zu…
…Abs.4 (bzw. Abs.3) FLAG 1967 (ständiger Aufenthaltes des Kindes im Ausland). Der Bezeichnung des angefochtenen Bescheides erster Instanz kommt daher wegen der damit vorgenommenen formellen Umschreibung der Sache des Rechtsmittelverfahrens besondere Bedeutung zu kommt (Ritz, BAO³, § 288 Tz 11). Die Berufung des Bw…
…2000 abweisend entschieden worden. Damit liege das Faktum der "entschiedenen Sache" vor. Eine abermalige Entscheidung widerspreche dem aus der materiellen Rechtskraft ableitbaren Wiederholungsverbot. Dagegen wurde fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung erhoben und begründend ausgeführt: Aus der ständigen Rechtsprechung des VwGH gehe eindeutig hervor, dass dann…
…Beschwerdevorbringen und ist darauf nicht näher einzugehen. Wie auch die belangte Behörde in der Beschwerdevorentscheidung bereits ausgeführt hat, ist dessen ungeachtet im Hinblick auf den im Zuge des Rechtsmittelverfahrens vorgelegten, zwischen denselben Vertragsparteien abgeschlossenen und dasselbe Bestandobjekt betreffenden Vertrag vom 20.8.2019 zu prüfen…
…des nunmehr angefochtenen Straferkenntnisses des bezeichneten Spruchsenates dem Bw. zugestellt. Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, sofern das Rechtsmittel nicht gemäß § 156 zurückzuweisen ist, in der Sache selbst zu entscheiden. "Sache" des Rechtsmittelverfahrens ist dabei jene Angelegenheit, die den Inhalt des…
…Menschen gelegentlich unterläuft. Dabei sind jeweils die Umstände des Einzelfalles und die Erfahrung und Stellung der Wirtschaftsbeteiligten mit zu berücksichtigen. Solche Fragen sind in der Judikatur und Literatur an zahlreichen Fällen ausdiskutiert." Bezogen auf diesen Fall: Diese Sache fällt - sofern ein Fehlverhalten überhaupt vorliegt; selbst…
…Beschwerde des Beschuldigten wird wie folgt ausgeführt: Dagegen richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 5. September 2024 samt Antrag auf mündliche Verhandlung mit folgender Begründung: "Der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses grenzt die Prüfkompetenz auf die "Sache" ein, über die das Bundesfinanzgericht im Rechtsmittelverfahren…
…für einen anderen Anmeldezeitraum durch das Verwaltungsgericht die Sache des Beschwerdeverfahrens überschreiten würde und somit unzulässig ist (siehe zur insoweit vergleichbaren alten Rechtslage Scheichl/Zauner, ALSAG [2010] § 9 Rz 20), wird der angefochtene Bescheid ersatzlos zu beheben sein." 4. Bisheriger Verlauf des Finanzstrafverfahrens: 4.1…
…Lohnsteuern) hätten ausgezahlt werden dürfen (VwGH 29.06.1999, 99/14/0040). Zur Umsatzsteuer und den anderen haftungsgegenständlichen Abgaben (ausgenommen Lohnsteuer): Ebenso wie bei den anderen Abgaben (mit Ausnahme von Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) ist es auch bei der Umsatzsteuer Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen…
…4 UFSG). Ist die Berufung weder zurückzuweisen noch als zurückgenommen oder als gegenstandslos zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden…
…Spruch des angefochtenen Bescheides eine Abgabenfestsetzung und keine Geltendmachung einer Haftung erfolgt sei. Die Erlassung eines Abgabenbescheides gegenüber der Bw. sei jedenfalls nicht zulässig und würde die Abänderung eines Abgabenbescheides in einen Haftungsbescheid durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz die durch die "Sache" des Rechtsmittelverfahrens begrenzte…
…der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Rechtsmittelerledigung zu treffen bzw. bei Erlassung der Berufungsentscheidung auf die während des Rechtsmittelverfahrens festgestellten Tatsachen Bedacht zu nehmen ist (VwGH 3.7.2003, 2003/15/0047), im vorliegenden Fall festgestellt werden musste, dass zum Zeitpunkt der Einleitung des…
… 292 BAO wird wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang Hinsichtlich des Verfahrensganges wird auf die Feststellungen verwiesen. Feststellungen: Mit…
…0012). 4. Jede Wiederaufnahme eines Verfahrens begründet stets eine Durchbrechung eines bereits, rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens und ist stets nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Und: Es ist nicht Sache des Abgabepflichtigen, das Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmsgrundes nachzuweisen, sondern es ist vielmehr Aufgabe der Abgabenbehörden, die…
…PV / Vertreter des Finanzamtes = FA) "PV: Der Optionsvertrag wurde tatsächlich nicht abgeschlossen. Die Liegenschaft wurde direkt von der STADT an die Bf. verkauft. FA: Es gibt ebenfalls keine Ergänzungen." Zur rechtlichen Beurteilung führt der PV aus wie in den bisherigen Schriftsätzen im Rechtsmittelverfahren und…
…könne hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 keine Verjährung eingetreten sein. Denn dann müsste die Behörde aufgrund der Zurückweisungsbescheide gemäß § 295 BAO einen neuen abgeleiteten Bescheid erlassen, da sie den abgeleiteten Bescheid rechtswidrig aufgrund eines Nichtbescheides neu erlassen habe. Zwingendes Ergebnis des Rechtsmittelverfahrens gegen die nichtigen Bescheide…
…hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides für 1989 keine Verjährung eingetreten sein könne. Denn dann hätte die Behörde aufgrund der Zurückweisungsbescheide gemäß § 295 BAO einen neuen abgeleiteten Bescheid erlassen müssen, da sie den abgeleiteten Bescheid rechtswidrig aufgrund eines Nichtbescheides neu erlassen habe. Als zwingendes Ergebnis des Rechtsmittelverfahrens gegen…
…hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides für 1989 keine Verjährung eingetreten sein könne. Denn dann hätte die Behörde aufgrund der Zurückweisungsbescheide gemäß § 295 BAO einen neuen abgeleiteten Bescheid erlassen müssen, da sie den abgeleiteten Bescheid rechtswidrig aufgrund eines Nichtbescheides neu erlassen habe. Als zwingendes Ergebnis des Rechtsmittelverfahrens gegen…
…hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides für 1989 keine Verjährung eingetreten sein könne. Denn dann hätte die Behörde aufgrund der Zurückweisungsbescheide gemäß § 295 BAO einen neuen abgeleiteten Bescheid erlassen müssen, da sie den abgeleiteten Bescheid rechtswidrig aufgrund eines Nichtbescheides neu erlassen habe. Als zwingendes Ergebnis des Rechtsmittelverfahrens gegen…