…10 Säumniszuschläge zu entrichten. Dabei beträgt der, soweit die Entrichtung der Abgabe nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit (§ 226) erfolgt, festzusetzende (zweite) Säumniszuschlag 1 % des bis zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Hinsichtlich Fälligkeit und Vollstreckbarkeit der oa. Geldstrafe wird auf die…
…diesbezügliche Zahlungsaufforderung hat gelautet: "Die verhängte Geldstrafe sowie die Kosten werden gem. § 171 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft fällig und sind auf das Postsparkassenkonto des Finanzamtes Linz zu entrichten, widrigenfalls die Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden muss."…
…wurden. Die Festsetzung der Stundungszinsen beruht auf § 212 Abs. 2 BAO, wonach bei Gewährung einer Zahlungserleichterung für Geldstrafen Stundungszinsen zu entrichten sind. Diese stellen nicht eine Art Strafe für eine Säumnis dar, sondern ein wirtschaftliches Äquivalent für den Zinsenverlust, den der Fiskus dadurch erleidet, dass…
…oder mag sein, mehrfache Säumnis des Beschuldigten bei dieser Konstellation wäre der Berufungssenat geneigt gewesen, als nicht vorwerfbar zu akzeptieren, weil es im Bereich des Möglichen steht, dass ein weiterhin im Berufsleben stehender Entscheidungsträger durch seine Erkrankung so aus der Bahn geworfen wird, dass er…
…vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte höchstmögliche Geldstrafe € 44.542,57 beträgt. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung sind bei Bemessung der Strafe weiters die Erschwerungs- und Milderungsgründe…
…Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG sind bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit…
…dies beim Zahlungsaufschub von Abgaben der Fall ist, festzusetzen. Ein mehrjähriger Abstattungszeitraum wird daher in aller Regel nur bei hohen Geldstrafen bzw. sehr eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten in Betracht kommen. Laut Rechtsprechung des UFS/BFG werden zur Entrichtung von Geldstrafen in der Regel Raten für einen…
…nicht zu entrichten, als ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3, 5 oder 6 gehemmt ist. § 217 Abs. 7 BAO: Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften…
…Androhung einer Zwangsstrafe von € 100,00 an ihre Säumnis bei der Einreichung ihrer Steuererklärungen für 2003 erinnert (Verfahrensablauf Veranlagung 2003, Finanzstrafakt Bl. 16). Da weiterhin keine Steuererklärungen einlangten, erfolgte am 16. Dezember 2004 die Festsetzung der Umsatz- und Einkommensteuer für 2003 im Schätzungswege gemäß…
…angeführten Umsatzsteuerbeträge. Obwohl der Bw. die gesetzlichen Termine gekannt habe, habe er es vorsätzlich unterlassen, die im Spruch genannten Voranmeldungen rechtzeitig abzugeben und habe damit in Kauf genommen, dass es zumindest zu erheblichen Verspätungen bei der Entrichtung gekommen sei. Der festgestellte Sachverhalt gründe sich auf…
…und tatangemessen. Die exorbitant hohen Strafdrohungen sind auch bei generalpräventiven Überlegungen zu berücksichtigen. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten des Beschuldigten in unveränderter Höhe von € 500,00 gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe…
…185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig gewesen und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das Postsparkassenkonto des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden müsste. Linz, 20. September…
… 231 ausgesetzt ist (lit. d). § 217 Abs. 5 BAO zufolge entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages insofern nicht, als die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt (zur getrennten Verbuchung der Geldstrafen von den übrigen Abgaben vgl. § 213 Abs. 3 letzter Satz BAO). Gemäß…
…gemäß § 231 ausgesetzt ist (lit. d). § 217 Abs. 5 BAO zufolge entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages insofern nicht, als die Säumnis mehr als fünf Tage beträgt (zur getrennten Verbuchung der Geldsstrafen von den übrigen Abgaben vgl. § 213 Abs. 3 letzter Satz BAO). Gemäß …
…behördlichen Verfahrens (€ 60,00)- Gesamtsumme daher € 660,00- an den Magistrat der Stadt Wien zu entrichten. Informativ wird mitgeteilt, dass die Einzahlung auf folgendes Bankkonto des Magistrats der Stadt Wien bei der UniCredit Bank Austria AG erfolgen kann: Empfänger: MA 6- Abgabenstrafsachen, BIC…
…und diese Säumnis zu einer Verfahrensverzögerung geführt hat. Im gegenständlichen Fall ist den vorgelegten Unterlagen, insbesondere einem Ausdruck des Strafkontos Nr. 53/996/3942 vom 28. Juli 2009, zu entnehmen, dass bei der am 20. Dezember 2000 eingebuchten Geldstrafe von ATS 40.000,00 bzw…
…dass die Entrichtung der Geldstrafe unmöglich sei (bei Unmöglichkeit der Entrichtung wird im Allgemeinen kein grobes Verschulden an der Versäumung von Zahlungsfristen vorliegen; vgl. dazu Ritz, aaO, § 217 Tz. 47) und dass ein Antrag auf Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe gestellt worden…
…FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf das Postsparkassenkonto des Finanzamtes Grieskirchen Wels zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen werden müsste. Linz, 27. Oktober 2004 Der Vorsitzende: HR Dr…
…sofort rechtskräftig. Die Monatsfrist für den Eintritt der Fälligkeit beginnt zu laufen (Köck/Kalcher/Hacker/Schmitt Finanzstrafgesetz6 § 171 Rz 2). Daraus folgt, dass die unmittelbar nach Verkündung am 28.10.2025 aufgrund des erklärten Rechtsmittelverzichtes beider Parteien rechtskräftig gewordene Geldstrafe samt pauschalen Verfahrenskosten gemäß § 171…
…wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist eingebracht wird. Aus dem Strafkonto des Bf. Strafkonto 07*** ist ersichtlich, dass die Geldstrafe von € 24.000,00 am Fälligkeitstag zur Gänze unberichtigt aushaftete. Das Zahlungserleichterungsansuchen vom 09.10.2016…