Anhang 21: Richtlinien zur Bewilligungserteilung Allgemeines Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt ist, gelten die Ausführungen im Merkblatt zum Bewilligungsantrag/Vorübergehende Verwendung sinngemäß. Die Bewilligung ist ausschließlich mittelsgemäß der auf Formularbasis (Formulartextfelder, KontrollkästchenMenüführung der Anwendung CDA zu erstellen, Dropdownfelder) auszufüllenden Standardsetvorlage auszustellen. Bei den Tabellen kann…
…Richtlinien für die automatisationsunterstützte Bestandsführung (DV-Schema) 7.1. Anwendungsbereich Die nachstehenden Richtlinien für die automatisationsunterstützte Führung von Bestandsaufzeichnungen (kurz: RL/DV) gelten gleichermaßen für Zoll- und Verwahrungslager. Die RL/DV ergänzen die allgemeinen Richtlinien für Bestandsaufzeichnungen (Abschnitt 2.5.3.) um Standards und DV…
…ist (VwGH 2.7.2002, 96/14/0076). Dies geschieht nach RAE Rz 1216 (Richtlinien für die Abgabeneinhebung) zweckmäßigerweise durch Zusendung einer Ausfertigung oder Ablichtung des an den Erstschuldner gerichteten Abgabenbescheides (gegebenenfalls einschließlich einer an den Erstschuldner gerichteten Beschwerdevorentscheidung). Dies gilt gleichermaßen, wenn ein Haftungsbescheid …
Die Begründung hat den Sachverhalt, den die Abgabenbehörde als erwiesen annimmt, anzuführen (vgl. zB VwGH 17.5.2006, 2004/14/0102; VwGH 27.1.2011, 2007/15/0226). Aus der Begründung hat hervorzugehen, aus welchen Erwägungen die Behörde zur Ansicht gelangt ist, dass gerade der…
1. Allgemeines 1.1 Rechtsgrundlagen 1.1.1 Durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 682/1994 wurde in § 11 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG 1987) die Befugnis zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Parteienvertreter ermöglicht. 1.1.2 Mit den Bundesgesetzen BGBl. I Nr. 22/2012 und BGBl. I…
1. Anwendungsbereich Der wesentlichste Teil des Spruches des Auskunftsbescheides besteht in der die Abgabenbehörde bindenden abgabenrechtlichen Beurteilung eines im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklichten Sachverhaltes. Der Auskunftsbescheid ist eine Zusage. Gegenstand von Auskunftsbescheiden sind nach § 118 Abs. 2 BAO Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen…
…Fall, dass die Feststellung zu unterbleiben hat, weil nur einem der Gesellschafter die Einkünfte zuzurechnen sind), sowie für die abgeleiteten Bescheide (zB Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) der betreffenden Gesellschafter. Siehe auch Abschnitt 31.1 der Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung (LRL 1997), AÖF Nr. 47/1998. 6. Bescheidadressierung…
…des Ermessens (§ 20 BAO) ist vor allem der Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (der Rechtsrichtigkeit) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten. Bedeutsam können weiters beispielsweise sein: der Grundsatz von Treu und Glauben (siehe Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben, Erlass des BMF…
… 217 Abs. 9 BAO (für rückwirkende Zuerkennungen oder Verlängerungen von Zahlungsfristen) bedeutsam (vgl. Richtlinien für die Abgabeneinhebung - RAE Rz 987 bis Rz 992). 6. Zeitliche Grenzen Berichtigungen gemäß § 293b BAO sind auch vor Eintritt der Rechtskraft (im formellen Sinn) des betreffenden Bescheides zulässig. Berichtigungen sind…
Allgemeines Diese Richtlinien dienen einer Erleichterung der Lagerbewertung im Buchhandel. Ihr Zweck ist einerseits eine gleichmäßigen Bewertung im gesamten Bundesgebietes zu ermöglichen, andererseits soll eine den praktischen Erfordernissen des Buchhandels Rechnung tragende Bewertung innerhalb der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende…
…20.03.2006, 2002/17/0023). Dies ist beispielsweise für § 217 Abs. 9 BAO (für rückwirkende Zuerkennungen oder Verlängerungen von Zahlungsfristen) bedeutsam (vgl. Richtlinien für die Abgabeneinhebung - RAE Rz 987 bis Rz 992). 5.4. Begründung In der Begründung (§ 93 Abs. 3 lit. a BAO…
Gliederung: 1. Anwendungsbereich des § 85 Abs. 2 BAO 2. Formgebrechen 2.1. Definition 2.2. Beispiele 2.2.1. Amtssprache 2.2.2. Schrift 2.2.3. Nachweis der Zustimmung 3. Fehlende Unterschrift 4. Sinngemäße Anwendung des § 85 Abs. 2 BAO 4.1. Fehlender Nachweis…
…und Verwaltungsökonomie grundsätzlich beibehalten. Die inzwischen eingetretenen Änderungen der Rechtslage und das Bestreben nach möglichst weitgehender Vereinfachung des Verfahrens bewirken im Wesentlichen die Unterschiede zum Wiener Verfahren 1989. Das Schätzungsverfahren wird im Folgenden dargestellt und kann in der Regel als Richtlinie zur Schätzung dienen: 1…
…und 217 Abs. 8 BAO vor. Die nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschuld ist somit zu berücksichtigen auf Antrag bei der Berechnung der Stundungszinsen, von Amts wegen bei der Berechnung der Aussetzungszinsen, auf Antrag bei der Berechnung der Säumniszuschläge. Siehe hiezu Richtlinien für die Abgabeneinhebung, RAE Rz…
…des Grundsatzes von Treu und Glauben). Zu Treu und Glauben siehe zB Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben, BMF-010103/0023-VI/2006 vom 6. April 2006, AÖF Nr. 126/2006. Zu den §§ 235 und 236 BAO siehe zB Richtlinien für die Abgabeneinhebung (RAE)…
…Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben ist eine solche sachliche Unbilligkeit (vgl. zB VwGH 22.4.2004, 2000/15/0196; Richtlinien für die Abgabeneinhebung - RAE, Rz 1664 und 1666). Noch nicht entrichtete Abgaben können (dem § 236 Abs. 1 BAO zufolge) nur nachgesehen werden…
…er gegen Gesetze, gegen Verordnungen (iSd Art 18 Abs. 2 B-VG) oder gegen Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union (Primärrecht oder Sekundärrecht wie zB Richtlinien oder Verordnungen) verstößt. Der Bescheidspruch ist nicht nur bei unzutreffender Auslegung von Rechtsvorschriften inhaltlich rechtswidrig. Er ist auch rechtswidrig, wenn entscheidungserhebliche…
Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter stellen einen Auslegungsbehelf zu den einschlägigen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 in der Fassung des BGBl. I Nr. 140/2021 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten…
1. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit 1.1. Begriffsbestimmungen 1.1.1. Der Begriff der "Zuständigkeit" Rz 1: Seit 1. Jänner 2021 gibt es zwei bundesweit zuständige Finanzämter: das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Dass das Finanzamt Österreich infolge seines bundesweiten Aufgabenbereichs…
1.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen Rz 11: Anbringen (§ 85 BAO) einer Partei sind grundsätzlich bei dem für die betreffende Angelegenheit zuständigen Finanzamt einzureichen. Langt bei einem Finanzamt ein Anbringen ein, für dessen Behandlung es nicht zuständig ist, hat es dieses ohne unnötigen…