…unter Artikel 10 Abs. 3 des Abkommens in der Stammfassung fallen (konzerninterne Dividenden), in beiden Staaten noch vollständig von der Quellenbesteuerung entlastet werden. Im Ergebnis werden daher in beiden Staaten sämtliche Neuregelungen des Revisionsprotokolls ab 1. Jänner 1991 zur Anwendung kommen. 28. Dezember 1990 …
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** über die Revision des Finanzamtes Österreich vom 11.8.2021, vertreten durch Herrn Dr. VN ***1***, gegen das Erkenntnis des BFG vom 5.7.2021, Zl RV/4100132/2018 betreffend Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2013-2015…
…15/0037, mwN). Gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist gemäß Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 B-VG die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine…
…wurde die Beschwerde gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer 2008 und 2010 bis 2012 sowie Umsatzsteuer 2008 und 2010 bis 2012 als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis wendet sich die vorliegende Revision der Antragstellerin verbunden mit dem Antrag auf aufschiebende Wirkung. Gemäß …
Auf Grund des mit 1. Jänner 1996 wirksam gewordenen Revisionsprotokolls zum DBA-Schweiz wurde Artikel 23 des Abkommens so geändert, dass Österreich nunmehr als Ansässigkeitsstaat berechtigt ist, unter Artikel 19 DBA-Schweiz fallende Bezüge (Bezüge aus öffentlichen Kassen) unter Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer zu…
…07.2024, Ra 2024/13/0062, Rn 7 mwN). Denn bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung könnte die Abgabenbehörde weder notwendige Sicherheiten erwerben noch auf neu auftauchendes Vermögen der Revisionswerberin greifen. Dies kann zu endgültigen Forderungsverlusten führen, was zwingenden öffentlichen Interessen widerspricht (vgl. VwGH 26…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Wieser in der Revisionssache ***R1***, ***R1-Adr***, vertreten durch Braunegg Palkovits & Partner Wirtschaftstreuhand u. SteuerberatungsGmbH, Obere Donaustraße 37, 1020 Wien, gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes RV/4100352/2020 vom 27.02.2025 betreffend Kapitalertragsteuer 2012, Kapitalertragsteuer…
…Interesse an der Prüfung der Gesellschaft. Zu beachten sei auch, dass das Finanzamt bis heute keinen das Verfahren abschließenden Bescheid erlassen habe, sodass die Revisionswerberin keine Möglichkeit habe, anderweitig gegen die Einleitung oder Durchführung der Prüfung vorzugehen. Außerdem bestehe grundsätzlich kein Beweisverwertungsverbot und keine Möglichkeit…
…und Einkommensteuer 2011 (Bescheid vom 29.5.2013), als unbegründet abgewiesen. Dagegen wurde mit Schriftsatz vom 29.12.2016 (außerordentliche) Revision an den Verwaltungsgerichtshof eingebracht und die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Zu Letzterem wurde ausgeführt, dass der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung keine öffentlichen Interessen…
…der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 06.05.2015 über den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…Mai 2026 in den direkt vor dem Postamt ***3*** angebrachten Postkasten eingeworfene, in einem vollständig frankierten Kuvert befindliche Revisionsschriftsatz auch ordnungsgemäß zugestellt werde. Dass der Schriftsatz bei dem am Standort Innrain 32 befindlichen (und damit örtlich gesehen dem Postamt gleichsam gegenüber gelegenen) Bundesfinanzgericht nicht einlangen…
…Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG iVm § 30a Abs. 3 VwGG wird dem Antrag stattgegeben und der Revision aufschiebende Wirkung zuerkannt. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (§ 25a Abs. 2 Z 1 VwGG) oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (§ 88a Abs. 2 VfGG…
…zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Amtlicher Befund …
…zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Amtlicher Befund …
…07.2024, Ra 2024/13/0062, Rn 7 mwN). Denn bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung könnte die Abgabenbehörde weder notwendige Sicherheiten erwerben noch auf neu auftauchendes Vermögen der Revisionswerberin greifen. Dies kann zu endgültigen Forderungsverlusten führen, was zwingenden öffentlichen Interessen widerspricht (vgl. VwGH 26…
…3 VwGG eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (§ 25a Abs. 2 Z 1 VwGG) oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (§ 88a Abs. 2 VfGG) nicht zulässig. Begründung Mit Erkenntnis des BFG vom 29.1.2024, RV/7100832/2020 wurde die Bescheidbeschwerde des Revisionswerbers vom 24.07…
…BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 18.4.2023…
…01.2024, RV/7102853/2023, betreffend Einkommensteuer 2020 erhobenen außerordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, den Beschluss: Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 30a Abs. 3 VwGG eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (§ 25a Abs. 2 Z…
…Fassung BGBl. I Nr. 33/2013, lautet auszugsweise wie folgt: Für Revisionen, Fristsetzungsanträge und Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 240 Euro. …
…Gebühren und 2. Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt und Verfahrensgang Das Finanzamt hat gegenständliche Beschwerde…