…oder nur ein Übergeberteil kann über das von ihm übergebene Vertragsvermögen frei verfügen." Nun ist der Erblasser ohne Hinterlassung von Nachkommen verstorben und es ist damit die Resolutivbedingung eingetreten. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien setzte letztlich mit dem angefochtenen Bescheid vom 10…
… 1072 Rz 31). Der Vorkaufsfall tritt daher ein, wenn der Vorkaufsverpflichtete und der Dritte eine Punktation oder einen - durch die Vorkaufsrealisierung bedingten - Kaufvertrag errichtet haben. Die Bedingung kann als Suspensiv - oder Resolutivbedingung ausgeformt werden, weil in beiden Fällen vermieden wird, dass der Vorkaufsverpflichtete in eine…
…In der Berufung geht es ausschließlich um die Frage, ob die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung (Suspensivbedingung) abhängig war oder nicht, weil eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auflösende Bedingung (Resolutivbedingung) die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht hindert. Die Bw. verweist in ihrer Berufung darauf…
…In der Berufung geht es ausschließlich um die Frage, ob die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung (Suspensivbedingung) abhängig war oder nicht, weil eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auflösende Bedingung (Resolutivbedingung) die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht hindert. Die Bw. verweist in ihrer Berufung darauf…
…Bedingung im Recht der Gebühren und Verkehrsteuern, JBl 1999, 137: "Ich schlage daher vor, den Eintritt einer gewillkürten Resolutivbedingung dem Aufhebungstatbestand des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG zu unterstellen und damit die zitierte Bestimmung von vornherein als lex specialis iSd § 1 BewG 1955 anzusehen…
…üblicherweise in schriftlicher Form abgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn der Bestandgegenstand ein ganzes Gebäude umfasst und demnach der Mietzins ein nicht unbeträchtliches Ausmaß erreicht und darüber hinaus die Vereinbarung unter einer Resolutivbedingung abgeschlossen wird. Gegenständlich sollte - nach Angabe des Bf. - der Nießbrauch…
…In Streit gezogen ist allein die Frage, ob die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung (Suspensivbedingung) abhängig war oder nicht, weil eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auflösende Bedingung (Resolutivbedingung) die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht hindert (vgl. VwGH 19.12.1985, 83/16/0185). Eine…
…aus, dass diese Entscheidung offensichtlich nur auf eine aufschiebende Bedingung abstelle, während die Bw. auch mit einer Resolutivbedingung konfrontiert hätte sein können. Nämlich dass die Schenkung hinfällig geworden wäre, wenn die Beträge verbraucht hätten werden müssen. Gerade die Formulierung mit dem Wort endgültig in der…
…Umstand abhängig gemacht wird. Sollen die Rechtswirkungen eines Geschäftes sofort eintreten, aber wieder aufhören, wenn und sobald ein ungewisses Ereignis eintitt, so ist das Geschäft unter einer auflösenden Bedingung (Resolutivbedingung) geschlossen (s. Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts, Bd.I, 12.Aufl., S 174 f…
…wird. Sollen die Rechtswirkungen eines Geschäftes sofort eintreten, aber wieder aufhören, wenn und sobald ein ungewisses Ereignis eintritt, so ist das Geschäft unter einer auflösenden Bedingung (Resolutivbedingung) geschlossen (vgl. u.a. die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 21.Mai 1990, 88/15/0171 und vom 7…
…aus: Ergänzend ist auszuführen, dass im hier zu beurteilenden Fall KEINE aufschiebend bedingte Verbindlichkeit im handels- und ertragsteuerlichen Sinn vorliegt. Eine auflösende Bedingung (Resolutivbedingung) wird in der Lehre und Rechtsprechung ganz allgemein dahingehend interpretiert, dass eine solche dann vorliegt, wenn die Rechtswirkungen eines Geschäftes sofort…
…aus: Ergänzend ist auszuführen, dass im hier zu beurteilenden Fall KEINE aufschiebend bedingte Verbindlichkeit im handels- und ertragsteuerlichen Sinn vorliegt. Eine auflösende Bedingung (Resolutivbedingung) wird in der Lehre und Rechtsprechung ganz allgemein dahingehend interpretiert, dass eine solche dann vorliegt, wenn die Rechtswirkungen eines Geschäftes sofort…
…aus: Ergänzend ist auszuführen, dass im hier zu beurteilenden Fall KEINE aufschiebend bedingte Verbindlichkeit im handels- und ertragsteuerlichen Sinn vorliegt. Eine auflösende Bedingung (Resolutivbedingung) wird in der Lehre und Rechtsprechung ganz allgemein dahingehend interpretiert, dass eine solche dann vorliegt, wenn die Rechtswirkungen eines Geschäftes sofort…
…die Frage, ob die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung (Suspensivbedingung) abhängig war oder nicht, weil eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auflösende Bedingung (Resolutivbedingung) die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht hindert. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis 16.11.1989, 89/16/0165, ÖStZB 1990…
…die Frage, ob die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung (Suspensivbedingung) abhängig war oder nicht, weil eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auflösende Bedingung (Resolutivbedingung) die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht hindert. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis 16.11.1989, 89/16/0165, ÖStZB 1990…
…Rz 577). Von § 26 GebG erfasst sind sowohl aufschiebende Bedingungen (Suspensivbedingungen) als auch auflösende Bedingungen (Resolutivbedingungen). Dadurch sind einerseits aufschiebend bedingte Leistungen und Lasten - unabhängig von einem künftigen Bedingungseintritt - bereits im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld bei der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen. Andererseits hat im Fall…
…und ein damit verbundener Zufluss an einen Dritten wäre lediglich das Vorliegen einer Einkommensverwendung des durch den Gewinnverteilungsbeschluss vom 30. April 2004 entstandenen Dividendenanspruches der Bw. Suspensiv- und Resolutivbedingungen sind im Einzelfall zum Teil schwer voneinander abgrenzbar, weil der Unterschied oft nicht in der Wirkung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch HULE BACHMAYR-HEYDA NORDBERG Rechtsanwälte GmbH, Franz-Josefs-Kai 47, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 22. Mai 2018 gegen den Bescheid…
BFG 07.10.2019, RV/7101823/2017, BFG 04.12.2019, RV/7102148/2018. Die gegen die Entscheidungen BFG 04.04.2017, RV/1100501/2016, BFG 19.12.2017, RV/7101160/2017, 04.07.2019, RV/7103228/2019 sowie BFG 16.04.2020, RV/7102968…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Eckert Fries Carter Rechtsanwälte GmbH, Erzherzog Rainer-Ring 23, 2500 Baden, über die Beschwerde vom 24. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…