…außergewöhnliche Belastungen von 3.795,57 € und Sonderausgaben (Beiträge an gesetzliche anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften) von 300 € geltend gemacht. Auf Ersuchen des Finanzamtes legte der Bf als Nachweis für die Familienheimfahrten zwei Rechnungen der Turkish Airlines über insgesamt 1.805,05 € vor…
…die biblischen Grundsätze auf alle Bereiche des Lebens an. Sie folgen dem Beispiel des Sohnes Gottes, Jesus Christus, der durch sein Opfer die Rettung des Menschengeschlechtes bewirkt hat ... I Allgemeines 3) Die Religionsgesellschaft verfolgt das Ziel, allen Menschen zu helfen, ein persönliches Verhältnis zu ... Gott…
…ausgefertigten Anzeige beim für das Kulturwesen zuständigen Bundesministerium, welches das Einlangen schriftlich zu bestätigen hat. Das Gleiche gilt sinngemäß auch für alle anderen von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften nach ihrem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten juristischen Personen.
…Beitrages an die freie Christengemeinde W in der Bescheidbegründung darauf hingewiesen wurde, dass als Sonderausgaben nur Beiträge an nach österreichische Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden dürften. Dagegen erhob der Pflichtige mit Schreiben vom 29. Oktober 2008 Berufung und begehrte die (zusätzliche) Berücksichtigung folgender…
…Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen und Pfandleihanstalten. Diese sind auf Grund ihrer ausschließlich erwerbswirtschaftlichen Ausrichtung nicht den abgabenrechtlich begünstigungsfähigen Körperschaften zuzurechnen. Orden und Kongregationen sowie Religionsgesellschaften überhaupt, die auf Grund ihrer Verankerung als kirchliche Organisationen abgabenrechtlich zu den Körperschaften öffentlichen Rechtes zählen (vgl. Rz 31 ff…
…Rz 27: Ein Verein, dessen Aufgabe darin besteht, die - sei es auch religiösen - Zwecke einer Vereinigung, die nicht gesetzlich als Kirche oder Religionsgesellschaft anerkannt ist (siehe Rz 31 und 37), zu fördern, erfüllt nicht das Erfordernis der Unmittelbarkeit der Förderung begünstigter Zwecke gemäß § 40 Abs…
…270: Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind insbesondere anzusehen: Die Gebietskörperschaften: Das sind der Bund, die Länder, Gemeinden sowie Gemeindeverbände. Sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts: Die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung eingerichteten Berufsvertretungen (Kammern), die Fachverbände im Sinne des …
…wurde erhoben durch Einsicht in die Statuten der Bw. und in den Bescheid vom 20. Juli 1998 des Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten. Folgender Sachverhalt wurde festgestellt: Die Bw. ist eine Religionsgesellschaft, welche am 17. Juni 1987 den Antrag auf Anerkennung gemäß BGBl. Nr…
…findet fünf Mal in der Woche statt und 42 Stunden pro Woche. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Dieser Ausbildungslehrgang ist von der IGGÖ, der staatlich anerkannten Religionsgesellschaft der Muslime in der Republik Österreich, anerkannt. Die UIKZ ist berechtigt durch diesen islamisch Theologischen Ausbildungslehrgang Seelsorgerinnen…
7.12.2.2 Höchstbetrag für Kirchenbeiträge Rz 585: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können bis zu 600 Euro (bis 2023: 400 Euro) jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Eine Erhöhung des Höchstbetrages beim Alleinverdiener oder Alleinerzieher bzw. für Kinder ist nicht vorgesehen. 7…
…Nr. 229/1955) Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich (Orientalisch-orthodoxes Kirchengesetz, BGBl. I Nr. 20/2003) Neuapostolische Kirche in Österreich (BGBl. Nr. 524/1975) Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft (BGBl. Nr. 72/1983) Syrisch-Orthodoxe Kirche in Österreich (BGBl. Nr. 129/1988, vgl. auch Orientalisch-orthodoxes Kirchengesetz…
42.6.4.3 Besondere Vorschriften für Kirchen und Religionsgemeinschaften Rz 12027: Gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sind verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften Sonderausgaben. Absetzbar sind nur Zahlungen, die auf Grund einer Beitragspflicht nach der jeweiligen (Kirchen)Beitragsordnung geleistet werden (Rz…
…Jänner 2017 geleistete Spenden verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung ist die "Information des BMF zur Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben…
42.6.2 Betroffene Zuwendungen Rz 12002: Betroffen sind ausschließlich folgende Sonderausgabenkategorien (§ 18 EStG 1988): Verpflichtend zu leistende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, siehe dazu Rz 12027), Freigebige Zuwendungen im Sinne des § 4a Einkommensteuergesetz (insbesondere Spenden an begünstigte…
…Statuten hat der Bundeskanzler bis spätestens 1. März 2016 zu entscheiden. (3) Vereine, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre einer Religionsgesellschaft nach diesem Bundesgesetz besteht und die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bestehen, sind zum 1. März 2016 mit Bescheid des Bundesministers für…
…und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, höchstens jedoch 400 Euro jährlich. In Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften stehen Körperschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gleich, die einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen…
…Islam angehört, an den Verein für das Jahr 2011 einen Mitgliedsbeitrag über 120,-- Euro geleistet hat". Die Abgabenbehörde erster Instanz qualifizierte anlässlich der Arbeitnehmerveranlagung 2011 diesen Betrag nicht als Beitrag zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft. In einer rechtzeitig dagegen eingebrachten Berufung (i.d.F. Beschwerde…
…ist Privatsache") werde mit folgender Begründung als Sonderausgabe angesetzt: Das österreichische Einkommensteuergesetz kenne lediglich eine einzige Absetzmöglichkeit für Ausgaben, die ausschließlich in Zusammenhang mit der privaten Weltanschauung in Verbindung stehen, nämlich die Absetzbarkeit von "Pflichtbeiträgen" an eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft gem. § 18 Abs…
…das für Wohnraumschaffung aufgenommen wurde, sowie von Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Höhe von 100,-- €. Der Einkommensteuerbescheid 2012 erging zunächst am 22.2.2013 erklärungsgemäß und ergab eine Gutschrift von 392,00 €. Mit Bescheid vom 7.3.2013 wurde das…
…Entscheidungsgründe Der bw. Verein errichtete einen Saal und stellt diesen der Religionsgesellschaft Jehovas Zeugen zur Verfügung. Im angefochtenen Bescheid wurde ausgehend vom Einheitswert von 31.000 Euro ein Grundsteuermessbetrag von insgesamt 58,35 Euro festgesetzt. Gegen diesen Bescheid wurde vom Bw. innerhalb offener Frist berufen…