…hindurch als religiöse Bekennntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit bestanden zu haben, ermöglicht die staatliche Prüfung einer solchen Religionsgemeinschaft durch einen längeren Zeitraum hindurch, bevor die Anerkennung durch Verordnung verliehen wird. Es ist daher auch im Interesse des Staates, dass die die Religionsfreiheit in Anspruch nehmenden religiösen Gemeinschaften…
…hindurch als religiöse Bekennntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit bestanden zu haben, ermöglicht die staatliche Prüfung einer solchen Religionsgemeinschaft durch einen längeren Zeitraum hindurch, bevor die Anerkennung durch Verordnung verliehen wird. Es ist daher auch im Interesse des Staates, dass die die Religionsfreiheit in Anspruch nehmenden religiösen Gemeinschaften…
…hindurch als religiöse Bekennntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit bestanden zu haben, ermöglicht die staatliche Prüfung einer solchen Religionsgemeinschaft durch einen längeren Zeitraum hindurch, bevor die Anerkennung durch Verordnung verliehen wird. Es ist daher auch im Interesse des Staates, dass die die Religionsfreiheit in Anspruch nehmenden religiösen Gemeinschaften…
…hindurch als religiöse Bekennntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit bestanden zu haben, ermöglicht die staatliche Prüfung einer solchen Religionsgemeinschaft durch einen längeren Zeitraum hindurch, bevor die Anerkennung durch Verordnung verliehen wird. Es ist daher auch im Interesse des Staates, dass die die Religionsfreiheit in Anspruch nehmenden religiösen Gemeinschaften…
…10] als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes, 2. Anzahl der Angehörigen in der Höhe von mindestens 2 vT der Bevölkerung Österreichs nach der der letzten Volkszählung, 3. Verwendung der Einnahmen und des Vermögens für religiöse Zwecke (wozu auch in der religiösen Zielsetzung…
…Rechtspersönlichkeit zugestellt worden ist. Gemäß § 11 Abs. 1 RRBG 1998 sind zusätzliche Voraussetzungen zu den im Gesetz betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl. Nr. 68/1874, umschriebenen Voraussetzungen: 1. Bestand als Religionsgemeinschaft durch mindestens 20 Jahre, davon mindestens 10 Jahre als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit…
…Rechtspersönlichkeit zugestellt worden ist. Gemäß § 11 Abs. 1 RRBG 1998 sind zusätzliche Voraussetzungen zu den im Gesetz betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl. Nr. 68/1874, umschriebenen Voraussetzungen: 1. Bestand als Religionsgemeinschaft durch mindestens 20 Jahre, davon mindestens 10 Jahre als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit…
…religiösen Zielsetzungen oder an Sekten sind nicht absetzbar (vgl. Peyerl in Jakom, EStG, 2020; § 18 Rz 116, mwN). Bei der Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich handelt es sich nicht um eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft, sondern um eine - staatlich eingetragene - religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit…
…Verlauf einer sechsmonatigen Nichtuntersagungsfrist. Über den Erwerb der Rechtspersönlichkeit ist ein Feststellungsbescheid zu erlassen, mit welchem der Bundesminister für BildungUnterricht, WissenschaftKunst und Kultur die Auflösung jener Vereine zu verbinden hat, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre der betreffenden religiösen Bekenntnisgemeinschaft besteht. Abgabenrechtlich ist von…
…nur mehr möglich sein, wenn diese zumindest 15 Jahre lang als religiöse Bekenntnisgemeinschaft Rechtspersönlichkeit gehabt habe, wobei zugleich sämtliche derzeit laufenden Anerkennungsverfahren ex lege in andere Verfahren umgedeutet würden. Zusammen mit der Möglichkeit, die Konstituierung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft beliebig zu verzögern, führe dies zu einer…
…sogenannte "Hilfsvereine" berührt, welche nur der Unterstützung von Zielsetzungen einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft dienen (zB Moscheenbauvereine oder Vereine, die der religiösen Bekenntnisgemeinschaft Personal zur Verfügung stellen). Solche Hilfsvereine können sich jedoch anlässlich des Erwerbs der Rechtspersönlichkeit durch die betreffende religiöse Bekenntnisgemeinschaft freiwillig auflösen." Gemäß § 1 Abs…
…Bezeichnung zu enthalten hat. (4) Mit dem Erwerb der Rechtspersönlichkeit nach Abs. 3 sind jene Vereine aufzulösen, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre der betreffenden Religionsgesellschaft besteht. (5) Wird eine islamische Religionsgesellschaft unter Auflösung eines Vereines, der der Unterstützung des betreffenden religiösen Bekenntnisses dient…
…der Inhalt der Ausbildung werden auf der Internet-Homepage von IHH beschrieben. Beweis: Homepage von IHH (www.intohisharvest.com, ...). Die in Österreich staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft "freie Christengemeinde, Pfingstgemeinde" erkennt die Ausbildung von IHH an. Beweis: Schreiben der freien Christengemeinde-Pfingstgemeinde vom 12.10.2006…
…GZ. BMBWK-T12.056/0004-KA/c/2001, staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft, der seit 13.10.2001 der sich aus dem genannten Gesetz bzw. dem bezeichneten Bescheid ergebende Status der Rechtspersönlichkeit zukommt (Quelle: www.bundeskanzleramt.gv.at ). In der auf der Homepage des BMF gemäß …
…stellte. Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten vom 20. Juli 1998 wurde festgestellt, dass die Bw gemäß § 2 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften BGBl. I 19/1998 (im Weiteren kurz: BekGG) mit Wirksamkeit vom 11. Juli…
…Juli 2009, B 1397/08, zunächst darauf, dass die Zeugen Jehovas bis Mai 2009 eine in Österreich staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft war und dann mit BGBl II 139/2009 als Religionsgesellschaft iSd § 2 des Gesetzes vom 20. Mai 1874, betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften…
…und mit Zustimmung der Religionsgesellschaft gegründet werden. … Auszugsweise aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Islamgesetz 2015 (446 der Beilagen XXV. GP) zu den §§ 3 bis 5: … Durch § 3 Abs. 4 soll vermieden werden, dass für ein und dieselbe religiöse Bekenntnisgemeinschaft zwei Rechtspersönlichkeiten bestehen…
…Verfolgung "kirchlicher Zwecke" räumt der Beschwerdeführer ein, dass die Religions- und Bekenntnisgemeinschaft keine gesetzlich anerkannte Kirche im Sinne des § 38 Abs. 1 BAO ist....ist unter Verweis auf den Grundsatz der Zeitbezogenheit des Abgabenrechtes entgegenzuhalten, dass das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, BGBl…
…In Wien besteht ein Fachverein der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGO) mit dem Namen „lmam-Hatip“. Dieser Fachverein besitzt gemäß § 23 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die äußeren Rechtsverhältnisse Islamischer Religionsgesellschaften (IslamG 2015), BGBI. I Nr. 39/2015, Rechtspersönlichkeit auch für den staatlichen Bereich. 9…
…Ziele. Rz 40: Zu den Personalkörperschaften gehören insbesondere die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, nicht jedoch die religiösen Bekenntnisgemeinschaften (zB Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich); die nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen (Pfarrpfründe, Pfarren…