4.3.3 Incentive-Reisen Rz 220: Veranstaltet der Arbeitgeber so genannte Incentive-Reisen, um bestimmte Arbeitnehmer für besondere Leistungen zu belohnen, so liegt grundsätzlich ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn die Reisen einschlägigen Touristikreisen entsprechen. Wird die Incentive-Reise vom eigenen Arbeitgeber…
…Reisenden (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Bei Waren im Gepäck von Reisenden, die nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt sind und das Zollgebiet der Union vorübergehend verlassen haben und wieder in dieses verbracht werden, gilt der zollrechtliche Status von Unionswaren als nachgewiesen, wenn der Reisende…
…Zur Fachliteratur: als Begründung wird auf die Textziffer 5 des Berichtes über die Außenprüfung vom 13.11.2015 verwiesen. Zu den Kosten für Reisen: als Begründung wird auf die Textziffer 6 des Berichtes über die Außenprüfung vom 13.11.2015 verwiesen." Die im Bericht über…
…Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2017 machte der Beschwerdeführer u.a. Werbungskosten für ein Kameraobjektiv (AfA für ein halbes Jahr) i.H.v. € 248,42, zwei (Foto-) Reisen nach Rom und Mailand i.H.v. € 896,42 (Flugtickets, Diäten Tag und Nacht), Fotokurse (Outdoorfotografie…
…Finanzamt seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 ein und beantragte ua. die im Lohnausweis vom 31. Dezember 2007 ausgewiesenen Spesenersätze (für Reisen, Verpflegung und Übernachtung) in Höhe von 7.344,00 CHF als nicht steuerbaren Lohn (§ 26 Z 4 EStG 1988) zu behandeln und Verpflegungsmehraufwendungen…
…€ 1.734,57 geltend gemacht. Aus den Beilagen ergibt sich, dass diese Aufwendungen für folgende Reisen angefallen sind: 1) Reise zur Messe "prowein" in Düsseldorf 2) Reise zur Jameson International Golf Challange in Irland (7.5. bis 11.5.) 3) Weinreise Chile und Argentinien…
…einem Heilpflanzenforscher, der in Dschungelgebiete reise, ebenfalls kein Reiseprogramm oder eine lehrgangsmäßige Abwicklung vorliegt, dass derartige Reisen aber wohl anerkannt würden. Im Fall des Bw läge eine ähnliche Ausnahmesituation vor, wobei es im Berufszweig eines Alternativmediziners in Zukunft vielleicht auch möglich sein wird, dass auf…
…Grund der aktuellen Rechtslage nicht danach zu fragen sei, ob der Steuerpflichtige die günstigsten Möglichkeiten der Verpflegung vor Ort kenne oder nicht. Es sei lediglich die zeitliche Folge von Reisen zu prüfen. Des weiteren sei anzuführen, dass die Regelungen der Lohnsteuerrichtlinien erst ab dem Jahr…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und…
…vom 29. Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli…
…Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 (Zollkodex…
…Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 (Zollkodex…
…Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 (Zollkodex…
…Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 (Zollkodex…
…Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 (Zollkodex…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
…festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236 Buchstabe A ZK-DVO galt, deren persönliches Gepäck gemäß Art. 45 der Verordnung (EWG) Nr. 918…
…festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236 Buchstabe A ZK-DVO galt, deren persönliches Gepäck gemäß Art. 45 der Verordnung (EWG) Nr. 918…
…festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236 Buchstabe A ZK-DVO galt, deren persönliches Gepäck gemäß Art. 45 der Verordnung (EWG) Nr. 918…
…festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236 Buchstabe A ZK-DVO galt, deren persönliches Gepäck gemäß Art. 45 der Verordnung (EWG) Nr. 918…