… 257, S 2623). Beruft daher ein Haftungspflichtiger gegen den Haftungsbescheid und gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch, so hängt seine Rechtsmittellegitimation gegen den zweitgenannten Bescheid vom Bestand des Haftungsbescheides ab. Wird dieser beispielsweise aufgehoben, so verliert der Haftungspflichtige seine Befugnis zur Anfechtung des Bescheides über…
…Person, die im Spruch des Bescheides genannt ist. Die Rechtsmittellegitimation setzt überdies voraus, dass der Bescheid dem Betreffenden gegenüber wirksam bekannt gegeben ist. Berufungswerber kann daher nur der sein, dem der Bescheid wirksam bekannt gegeben wurde und für den er auch inhaltlich bestimmt war (Ritz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, über die Beschwerde vom 13. Oktober 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Graz vom 10. September 2015, Zahl: xxxx, betreffend die Erstattung nicht geschuldeter Abgabenbeträge zu Recht…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RA, über die Beschwerden vom 05.11.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf betreffend Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Anspruchszinsen 2016 vom 31.08…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache AK, 1190 , betreffend die Beschwerde vom 27.5.2013 gegen die Strafverfügung vom 26.4.2013 Ma67 den Beschluss gefasst: Die Beschwerde wird…
…die (gemäß § 93 Abs 2 BAO) im Spruch des Bescheides genannt ist. Die Rechtsmittellegitimation setzt überdies voraus, dass der Bescheid dem Betroffenen gegenüber wirksam bekannt gegeben ist. Berufungswerber kann daher nur der sein, dem der Bescheid wirksam bekannt gegeben wurde und für den er auch…
…den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Ein Bescheid ergeht an die Person (Personenvereinigung,- gemeinschaft), die im Spruch des Bescheides genannt ist. Die Rechtsmittellegitimation setzt weiters voraus, dass der Bescheid dem Betroffenen gegenüber wirksam bekanntgegeben ist (siehe Ritz, Kommentar zur BAO, RZ 2). Nach …
Im vorliegenden Fall gewähren die Außenmauern des Siloteiles sowohl den betrieblichen Ablaufen als auch den in die betrieblichen Abläufe eingebundenen Menschen Schutz gegen äußere Einflüsse (zB werden die für die Einlagerung von Getreide benötigten Maschinen aber auch die mit Wartungsarbeiten beschäftigten Mitarbeiter vor Wind und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache GmbH, Ort, vertreten durch Dr. Peter Dösinger, Heinrichstraße 97, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 15.02.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 16.01.2018, betreffend Verspätungszuschlag…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Feldkirch vom 17. Oktober 2003, GZ. 900/02755/2003, betreffend Zürückweisung eines Rechtsbehelfs mangels Aktivlegitimation, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…
…dem gegenüber die Beschwerdevorentscheidung wirkt. Ein Bescheid ergeht an die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft), die gemäß § 93 Abs 2 BAO im Spruch des Bescheides genannt ist. Die Rechtsmittellegitimation setzt überdies voraus, dass der Bescheid dem Betreffenden gegenüber wirksam bekanntgegeben ist (97 BAO). (Vgl. Ritz/Koran, BAO…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Mag. Horst Bruckner, Dr. Herbert Emberger, Mag. Simone Ullrich-Pansi, Rechtsanwälte OG, 8430 Leibnitz, Kadagasse 19, vom 5. Juni 2008 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Graz vom 6. Mai 2008, GZ. 700000…
…Person, die (gem. § 93 Abs. 2 BAO) im Spruch des Bescheids genannt ist. Die Rechtsmittellegitimation setzt überdies voraus, dass der Bescheid dem Betreffenden gegenüber wirksam bekannt gegeben wird. Wann und wem gegenüber eine Zustellung wirksam ist, richtet sich nach dem Zustellgesetz (vgl. zum Beschwerdeverfahren, Ritz…
…die (gemäß § 93 Abs 2 BAO) im Spruch des Bescheides genannt ist. Die Rechtsmittellegitimation setzt überdies voraus, dass der Bescheid dem Betroffenen gegenüber wirksam bekannt gegeben ist. Berufungswerber kann daher nur der sein, dem der Bescheid wirksam bekannt gegeben wurde und für den er auch…
…der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Ein Bescheid ergeht folglich an die Person, die gemäß § 93 Abs. 2 BAO im Spruch des Bescheides genannt ist. Die Rechtsmittellegitimation setzt überdies voraus, dass der Bescheid dem Betreffenden gegenüber wirksam bekannt gegeben worden ist (§ 97 BAO; Ritz, BAO5, …
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin I. in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch KMU Wirtschaftstreuhand u. Steuerberater GmbH, Bambergerstraße 5, 9400 Wolfsberg, gegen die Bescheide der belangten Behörde FA St. Veit Wolfsberg vom 16.12.2011 betreffend Umsatzsteuer 2008 bis 2010 beschlossen: Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 29. November 1996, GZ. 100/61421/96, betreffend Zollschuld gemäß Artikel 203 Zollkodex (ZK), entschieden: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c…
…2005 ist an B. zwar rechtswidrig aber rechtswirksam ergangen und in Rechtskraft erwachsen. Zu einem Vorlageantrag legitimiert ist nur die vom Bescheid betroffene Partei. Der vom Ehegatten im eigenen Namen eingebrachte Vorlageantrag war somit wegen fehlender Rechtsmittellegitimation als unzulässig zurückzuweisen. Wien, am 4. Mai 2007
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die gem. Art.243 Abs.2 lit.b) Zollkodex iVm § 85c Abs.1 und 2 ZollR-DG von der WHG, W, vertreten durch Dr.Ingo Riß, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Seidengasse 28, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 21…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. betreffend die Beschwerde des Dr. Bf., Adresse, vom 26.01.2018 gegen die Mitteilung der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 22.01.2018, über den Wegfall des Anspruches auf Familienbeihilfe ab 1. Juni 2017 beschlossen: Die…