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UFSZ3K ZRV/0023-Z3K/04Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.04.2004

…ist u.a. gegen Berufungsvorentscheidungen der Berufungs- und Rechtsmittelbehörde als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK) die Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat zulässig. Da gemäß § 85b Abs. 5 ZollR-DG gegen die Berufungsvorentscheidung einerseits ein Rechtsbehelf nur gemäß § 85c zulässig…

UFSZ3K ZRV/0344-Z3K/02Fehlende Legitimation zur Einbringung einer Beschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.04.2004

…der M. I. zugestellt. Gegen diese an die M. I. gerichtete und ihr zugestellte Berufungsvorentscheidung wendet sich die Bf. mit als Beschwerde zu wertender Berufung vom 18. September 2002. Gemäß § 85c Abs. 1 ZollR-DG ist gegen u.a. Berufungsvorentscheidungen als Rechtsbehelf der zweiten Stufe…

UFSZ3K ZRV/0065-Z3K/13Vorlageerinnerung im Zollverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.08.2013

…der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der ersten Stufe als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK) die Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat als Rechtsbehelfsbehörde der zweiten Stufe (§ 1 UFSG) zulässig. Gemäß § 85c Abs. 8 ZollR-DG gelten für die Einbringung der…

UFSZ3K ZRV/0121-Z3K/07Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbotes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.07.2009

…ist gegen Berufungsvorentscheidungen sowie wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der ersten Rechtsstufe als Rechtsbehelf der zweiten Stufe [Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften - ZK idgF…

UFSZ3K ZRV/0193-Z3K/08Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbotes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)28.04.2009Teil 1/2

…Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b Zollkodex - ZK) die Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat zulässig. Nach § 85c Abs. 8 ZollR-DG gelten für die Einbringung der Beschwerde, für das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie für deren Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der…

UFSZ3K ZRV/0010-Z3K/08Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbotes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)28.04.2009Teil 1/2

…Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b Zollkodex - ZK) die Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat zulässig. Nach § 85c Abs. 8 ZollR-DG gelten für die Einbringung der Beschwerde, für das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie für deren Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der…

UFSZ3K ZRV/0009-Z3K/08Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbotes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)28.04.2009Teil 1/2

…Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b Zollkodex - ZK) die Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat zulässig. Nach § 85c Abs. 8 ZollR-DG gelten für die Einbringung der Beschwerde, für das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie für deren Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der…

UFSZ3K ZRV/0318-Z3K/07Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbotes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)28.04.2009Teil 1/2

…Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b Zollkodex - ZK) die Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat zulässig. Nach § 85c Abs. 8 ZollR-DG gelten für die Einbringung der Beschwerde, für das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie für deren Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der…

UFSZ3K ZRV/0276-Z3K/07Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbotes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)28.04.2009Teil 1/2

…als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK) die Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat zulässig. Nach § 85c Abs. 8 ZollR-DG gelten für die Einbringung der Beschwerde, für das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie für deren Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der…

UFSZ3K ZRV/0013-Z3K/08Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbotes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.03.2009

…ist gegen Berufungsvorentscheidungen sowie wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der ersten Rechtsstufe als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften - ZK idgF…

UFSZ3K ZRV/0207-Z3K/09Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe wegen Missachtung eines Beweisverwertungsverbotes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.01.2010

…Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b Zollkodex - ZK) die Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat zulässig. Nach § 85c Abs. 8 ZollR-DG gelten für die Einbringung der Beschwerde, für das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie für deren Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der…

UFSZ3K ZRV/0097-Z3K/12Aufhebung gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.06.2013Teil 1/2

…als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK) die Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat zulässig. § 85c Abs. 8 ZollR-DG: Für die Einbringung der Beschwerde, für das Verfahren des unabhängigen Finanzsenates sowie für deren Entscheidungen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO…

UFSZ3K ZRV/0347-Z3K/10Nebenwegverkehr, Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.10.2011

…als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK) die Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat zulässig. § 85c Abs. 8 ZollR-DG: Für die Einbringung der Beschwerde, für das Verfahren des unabhängigen Finanzsenates sowie für deren Entscheidungen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO…

UFSZ3K ZRV/0048-Z3K/09Eingangsabgabenbefreiung für Übersiedlungsgut, Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde erster Stufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.01.2010

…Regelungen zur Durchführung des Zollrechtes der Europäischen Gemeinschaften (Zollrechts-Durchführungsgesetz - ZollR-DG, BGBl.Nr. 659/1994 idgF) ist gegen Berufungsvorentscheidungen sowie wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der ersten Stufe als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung (EWG)…

UFSZ3K ZRV/0145-Z3K/03Aufhebung gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde der ersten Stufe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)29.06.2006Teil 1/2

…Rechtsstufe als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften - ZK idgF) die Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat zulässig. Daraus ergibt sich, dass der angefochtene…

UFSZ3K ZRV/0067-Z3K/121. Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Vollstreckungstitels 2. Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde (Rechtsbehelfsbehörde) der ersten Stufe wegen der berechtigten Einrede der öffentlichen Ordnung (ordre public)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.03.2013

…Berufungsbehörde der ersten Stufe ist als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK) die Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat zulässig. § 289 Abs. 2 BAO in Verbindung mit § 85c Abs. 1 ZollR-DG: Außer in den Fällen des Abs. 1 hat der…

UFSZ1W ZRV/0002-Z1W/03Berufung gegen einen in der Postverzollung erstellten Bescheid, wobei die Ware laut Abfertigung aus der Schweiz ( Versendungsland ) kam, während die Berufungswerberin Eingangsabgabenfreiheit geltend macht wegen Ursprungs der Ware in einem EU - Staat und nur Transport über die Schweiz erfolgte. Wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde 1. Stufe Übergang der Entscheidungskompetenz auf den UFS.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.06.2003

…bei Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der ersten Stufe als Rechtsbehelf der zweiten Stufe ( Art. 243 Abs.2 Buchstabe b ZK ) die Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat zulässig. Gemäß § 85 Abs. 6 ZollR-DG ist eine solche Beschwerde abzuweisen, wenn die Verletzung der Entscheidungspflicht…

UFSZ3K ZRV/0052-Z3K/03Eingangsabgaben betreffend Zigaretten, Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde erster Stufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2006

…Abgabenbehörden erster Instanz zurück verweisende Erledigung durch Abgabenbehörden zweiter Instanz liegt im Ermessen derselben (arg. "kann" in § 289 Abs. 1 BAO). Gemäß § 85c ZollR-DG ist gegen Berufungsvorentscheidungen sowie wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der ersten Stufe als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art…

UFSL ZRV/0245-Z2L/2002Unzulässigkeit einer meritorischen Berufungsentscheidung bei unbehobenen inhaltlichen Mängeln der Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.07.2005

…§ 85c Abs. 1 ZollR-DG (Zollrechts-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr. 659/1994) ist gegen Berufungsvorentscheidungen sowie wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der ersten Stufe als Rechtsbehelf der zweiten Stufe gem. Art. 243 Abs. 2 lit. b ZK (Zollkodex-Verordnung (EWG) Nr. 2913/92) die…

UFSZ3K ZRV/0018-Z3K/04Zurückweisung eines nach Beendigung des Rechtsbehelfsverfahrens gestellten Antrages auf Aussetzung der Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.02.2004

…Buchstabe a) und auf einer zweiten Stufe bei einer unabhängigen Instanz (Buchstabe b erster Halbsatz). Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt (Art. 244 erster Satz ZK). Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus…