…die erbl. Enkelin nicht mit. In diesem Zusammenhang nimmt die erbl. Enkelin SD die ob der vertragsgegenständlichen Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellten Verbindlichkeiten zur Kenntnis, übernimmt aber diese lediglich als Realschuldner. Des weiteren wird vereinbart, dass im Zuge eines etwaigen Verkaufes dieser Liegenschaft, wozu die erbl. Enkelin…
…3.8.1995 nahm Herr L. bei der Bank Austria einen Kredit in Höhe von S 1.100.000,- auf, die Bw. war als Realschuldnerin angeführt. Für einen Kredithöchstbetrag von S 1.430.000,- wurde die zur Gänze der Bw. gehörige Liegenschaft EZ x, GB…
…€ 1.557.907,22 erhöht habe, der entsprechende Anteil des Bf betrage somit € 346.201,60. Der Tilgung der Realschulden durch die Erben stehe die entsprechende Forderung der Firma ***3*** gegenüber, weshalb das Nachlassvermögen nicht gemindert werde. Die behauptete Unzulänglichkeit des Nachlasses sei…
…€ 1.557.907,22 erhöht habe, der entsprechende Anteil des Bf betrage somit € 346.201,60. Der Tilgung der Realschulden durch die Erben stehe die entsprechende Forderung der Firma ***3*** gegenüber, weshalb das Nachlassvermögen nicht gemindert werde. Die behauptete Unzulänglichkeit des Nachlasses sei…
…8.2004 an den Bw und ein gleichlautendes Schreiben an seine Ehegattin über die Bürgschaftsverpflichtung für die Bw.GmbH vorgelegt. Ein weiteres Schreiben der Bank.B vom 7.9.2006 über die Bürgschaftsverpflichtung/ Realschuldnerschaft für die Forderungen gegen die Bw.GmbH i. Konkurs wurde vorgelegt…
…bereits mit Abschluss des Anwartschaftsvertrages aus dem mit dem Land NÖ bestehendem Schuldverhältnis als Personalschuldner aus und bleibe nur bis zur Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Käufer im Grundbuch formal Realschuldner. Diese Berufung wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 9…
…zugunsten der Bank in voller Höhe aushaften und dass beiden Lasten eine persönliche Schuld des Geschenkgebers zugrunde liegt, in die der Geschenknehmer nicht persönlich, sondern nur als Realschuldner eintritt. Punkt III. Abs. 4.) des Schenkungsvertrages lautet wie Folgt: "Der Geschenkgeber wird zwar selbst für die…
…für ***PS*** einverleibt war. Die diesem Pfandrecht zugrundeliegende Schuld stellte lediglich eine Realschuld der Gesellschaft dar und wurde von den Käufern der Gesellschaft nicht übernommen. Die Überweisung des Treuhänders an ***PS*** stellt eine Mittelverwendung des Beschwerdeführers ("an Zahlung statt") bzw. eine Verkürzung des Zahlungsweges dar.…
…die Zahlung eines Betrages in Höhe von 95.699,17 Euro im Jahr 2011 für die von der ***5*** Ges.m.b.H. im Jahr 2008 übernommene Haftung als Realschuldnerin für Verbindlichkeiten der ***6*** GmbH eine verdeckte Ausschüttung an den Beschwerdeführer darstellt. Nach § 93 Abs…
…Die Investoren hätten dem Verzicht von 50 % ihrer Forderungen nur unter den Bedingungen zugestimmt, dass die Beschwerdeführerin eine Haftung als Realschuldnerin der ihr gehörenden Liegenschaft in Höhe von 76.000 Euro übernehme, auf 50 % ihrer Forderungen samt aushaftenden und zukünftigen Zinsen aufgrund ihrer stillen Beteiligung…
…Bereitschaft gezeigt gehabt habe, als Mitschuldner zu fungieren, wohingegen die Zeugin Mithaftende und Realschuldnerin gewesen sei. Auch auf diese Darstellung des Bf. sei die Abgabenbehörde zu Gunsten einer allgemein gehaltenen Anzweiflung der Glaubwürdigkeit der Zeugin nicht eingegangen. Selbst wenn die Glaubwürdigkeit der Zeugin in Zweifel…
…wirkende (= absolute) und dingliche Recht, sich bei Nichterfüllung der damit gesicherten Forderung aus der Sache vorzugsweise zu befriedigen. Der Eigentümer der Pfandsache (Realschuldner) muss nicht notwendigerweise mit dem persönlich haftenden Schuldner ident sein. Es gehört zur Natur des Pfandrechts, dass der (bloße) Pfandschuldner nur…
… 749.050,49, für welche die Erblasserin für Schulden der Firma G-2 als Realschuldnerin gehaftet und persönliche Garantieerklärungen abgegeben habe, seien hierbei nicht zu berücksichtigen. Bereits mit Vertrag vom 06.08.2010 sei das geerbte Einfamilienhaus samt Inventar um € 1.450.000,00…
…übermittelt: - die Urkunde über einen Abstattungskredit bei der G Sparkasse AG über ATS 2.500.000,00 vom 19.5.1992, den die Bf. als Realschuldnerin und Bürgin unterfertigt hatte; - eine ebenfalls von der Bf. unterfertigte Vereinbarung mit der G Sparkasse AG betreffend den Privatkredit…
…Darlehensschuld der BANK zu Kreditkonto Nr. **** gewesen seien. Die Bf. sei sohin bereits vor Abschluss der Vereinbarung mit dem Ehemann solidarisch haftende Personal- und Realschuldnerin dieses Kredites gewesen. Der Ehemann hafte weiterhin für diese Kreditschuld als Ausfallsbürge. Sohin liege keine Schuldübernahme durch die Bf. vor…
…Beschwerdeführerin ohne jeglichen Verpflichtungsgrund ihren Hauptgesellschafter Dkfm. I durch Zahlung von 220.000,00 € aus seiner Realschuldnerschaft bezüglich seines privaten Wertpapierdepots befreite und auch diese Zahlung über nicht gerechtfertigte Buchungen steuermindernd geltend machte (siehe unten Punkt III.3.). 3. Zur Rückstellung für Bürgschaften 3…
…Es erscheint daher geradezu denkunmöglich, würde Mag. Bw. als Bürge und Zahler, sowie als Realschuldner haften, ohne an den laufenden und zukünftigen Überschüssen und Verlusten aus den berufungsgegenständlichen Immobilienankäufe beteiligt zu sein. Dies gilt umgekehrt für die Haftungen von Mag. Bruder. Auch diesen Haftungen liegt…
…welche jedoch im Geschäftsjahr 1993/1994 im Ausmaß von rund 1,6 Mio S wieder aufgelöst worden sei. Fx*** L*** habe indirekt als Realschuldner zur Besicherung dieser Forderung gehaftet. Diese Haftung habe in auf Fx*** L*** gehörenden Liegenschaften im Gesamtwert von 18 Mio S eingetragenen…
…und Bürge G zugleich Geschäftsführer der wirtschaftlich wertlosen G-GmbH gewesen sei. Zu dem vom Finanzamt geforderten Nachweis wurde ergänzend folgendes ausgeführt: "Da der Erblasser gleichzeitig auch Realschuldner der Gläubigerin (X.-Bank) gewesen war, ergab sich aus Sicht der Bank auf Grund der pfandrechtlichen Sicherstellung…
…berücksichtigen. Es ist nicht zweifelhaft, dass der Erblasser bereits zu Lebzeiten als Bürge und Zahler (mit seinem gesamten Vermögen) und als Realschuldner (Haftung mit den verpfändeten Liegenschaften) verpflichtet war. Nach Fälligstellung der Verbindlichkeit konnte die Gläubigerin (Bank) daher direkt auf den Bürgen und Pfandbesteller greifen…