Bei ausländischen vermögensverwaltenden Holdinggesellschaften ist zur Herbeiführung einer DBA-konformen Quellensteuerentlastung zwingend das Rückzahlungsverfahren anzuwenden (§ 3 DBA-EVO, BGBl. III Nr. 92/2005 und Z 19 AÖF Nr. 127/2006). Wurde allerdings einer ausländischen Holdinggesellschaft von der Abgabenbehörde die Quellensteuer abkommenskonform rückgezahlt, dann kann der…
1. Advance Ruling 1.1. Sachverhalt Ein Antrag schildert einen Sachverhalt und stellt hiezu Fragen im Bereich der Umgründung und der Gruppenbesteuerung. 1.2. Frage Handelt es sich dabei um einen Antrag oder um zwei Anträge und damit doppelten Verwaltungskostenbeitrag? 1.3. Lösung Prinzipiell ist…
…Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29. Rückzahlungssperre 29.1. Sachverhalt Ein Automaten-Service Unternehmen bringt eine Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen (§ 303 Abs. 4 BAO), und zwar betreffend…
…Landes und Gemeindeabgaben, nicht jedoch für Bundesabgaben. Sie gilt sowohl für Rückzahlungen von Guthaben auf Antrag als auch für Rückzahlungen von Amts wegen. Randzahlen 1959 bis 1969: derzeit frei 22.18. Rückzahlungssperre gemäß § 239a BAO Rz 1970: § 239a BAO gilt nur für Abgaben, soweit sie…
22.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO) Rz 1927: Durch § 239 Abs. 2 BAO soll vermieden werden, dass sich Zahlungen des Abgabepflichtigen mit Rückzahlungen kreuzen bzw. dass Rückzahlungen beim Abgabepflichtigen knapp vor neuen Fälligkeitsterminen einlangen. Rz 1928: Die Frist des § 239 Abs. 2…
39.10 Prämienstopp (§ 108 Abs. 10 EStG 1988) Rz 1320: Der Bausparvertrag kann nicht mehr Grundlage für eine Steuererstattung bilden, wenn das Guthaben aus dem Bausparvertrag ganz oder zum Teil zurückgezahlt wurde, die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung dienen, nach Ablauf von sechs Jahren…
…auf den Lohnsteuerabzug siehe § 41 Abs. 2 EStG 1988) wäre § 13a AVOG inhaltsleer, wollte man den vorstehend genannten zweiten Hinderungsgrund für ein Rückzahlungsverfahren in sämtlichen Fällen als Rückzahlungssperre ansehen. § 240 BAO wird daher in Zusammenschau mit § 13a AVOG so ausgelegt, dass eine Rückzahlung durch das…
…Patronatserklärungen, Kredit- oder Eigenkapitalzuschüsse in international agierenden Konzernen sind weder im Allgemeinen ungewöhnlich noch im zu beurteilenden Einzelfall, sondern sind gängige Praxis der Konzernfinanzierung. Dass Kreditfinanzierungen dabei möglicherweise einer Rückzahlungssperre des EKEG unterliegen, stellt dabei auch keine Besonderheit dar. Ebenso nicht der Umstand, dass es…
…ein Reorganisationsbedarf aktuell nicht vorliegt. Sollte diese Einschätzung aber unzutreffend sein oder werden - eine Haftung für diese Einschätzung wird ausdrücklich abgelehnt - und sollte ein Eigenkapitalersatz angenommen werden, führt dies zu einer Rückzahlungssperre, sodass das Gesellschafterdarlehen erst dann zurückbezahlt werden kann, wenn alle übrigen Gläubiger befriedigt…
…Die nunmehr in § 14 Abs. 1 EKEG normierte Rückzahlungssperre deckt sich im Wesentlichen mit den zuvor durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen. Zur Rechtslage vor Inkrafttreten des EKEG wurde vom Obersten Gerichtshof ausgesprochen, dass ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen bis zur nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft weder unmittelbar…
…ist. Wenn ein solcher Gesellschafter seiner Gesellschaft einen Kredit bzw. ein Darlehen in der Krise gewährt, so ist dieses für die Zeit der Krise eigenkapitalersetzend. Daraus folgt, dass eine Rückzahlungssperre während der Zeit der Krise vorliegt (Marschner, Einlagen in Kapitalgesellschaften, 5.5. Verdecktes Eigenkapital, 2015)…
…zur Einzahlung gebracht und somit die gesamte Steuerschuld beglichen. Weil ein etwaiger Rückzahlungsanspruch bereits verjährt sei, bzw. auch eine Rückzahlungssperre zur Anwendung komme, bleibe der bekämpfte Zuteilungsbescheid ohne praktischen Anwendungsbereich, weshalb schon aus Gründen der Sparsamkeit der Verwaltung der Zuteilungsbescheid für gegenstandlos zu erklären sei. …
…Die nunmehr in § 14 Abs. 1 EKEG normierte Rückzahlungssperre deckt sich im Wesentlichen mit den zuvor durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen. Zur Rechtslage vor Inkrafttreten des EKEG wurde vom Obersten Gerichtshof ausgesprochen, dass ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen bis zur nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft weder unmittelbar…
…19,25 | 066 | 36.838,20 | 60.974,99 | sonstige Berichtigungen | 090 | -215.589,89 | -689.560,74 | Umsatzsteuer | | 186.578,20 | -209.496,29 8. Hinweis auf die Rückzahlungssperre gemäß § 239a BAO: Nach …
…bei der Rückstehung der Ehegatten ***Bf*** angesichts dessen, dass die Insolvenzeröffnung erst knapp fünf Jahren nach Abschluss des Bestandvertrages erfolgte, um eine (nicht eigenkapitalersetzende und damit nicht der Rückzahlungssperre des § 14 EKEG unterliegende) Verlängerung bzw. Stundung eines vor der Krise gewährten Kredites im Sinne des …
…Die nunmehr in § 14 Abs. 1 EKEG normierte Rückzahlungssperre deckt sich im Wesentlichen mit den zuvor durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen. Zur Rechtslage vor Inkrafttreten des EKEG wurde vom Obersten Gerichtshof ausgesprochen, dass ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen bis zur nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft weder unmittelbar…
…auch der Intention des Eigenkapitalersatzrechts. Die in § 14 Abs. 1 EKEG normierte Rückzahlungssperre deckt sich im Wesentlichen mit den zuvor durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen. Zur Rechtslage vor Inkrafttreten des EKEG wurde vom Obersten Gerichtshof ausgesprochen, dass ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen bis zur nachhaltigen Sanierung…
…Abgabenschuld durch diese gerechnet werden könne. Die Bf bot dazu an, nach Rückbuchung der Haftungssumme das am Abgabenkonto der Bf jeweils bestehende Guthaben mit einer Rückzahlungssperre zu versehen. Dadurch solle auch verhindert werden, dass durch die Haftungsinanspruchnahme der Bf bei gleichzeitigen Zahlungen der GmbH rückzahlbare…
…der Folge bis zum Ergehen des Sicherstellungsauftrages kein Rückzahlungsantrag mehr gestellt worden. Dem Finanzamt müsse dabei klar geworden sein, dass trotz dieser massiven "Defacto Rückzahlungssperre" der Unternehmensbetrieb aufrechterhalten werden konnte. Auch dieser Umstand zeige, dass die Finanzverwaltung vor Ausstellung des Sicherstellungsauftrages eine diesbezügliche Prüfung nicht…
…der zu viel verrechneten Steuer an die Kunden offensichtlich nicht erfolgt ist, wodurch der Bw (bei einer Abänderung der Bescheide) um die zu Unrecht erhobene Umsatzsteuer bereichert wäre, würde die Rückzahlungssperre des § 239a BAO eine positive Ermessensübung ausschließen, da es aus verfahrensrechtlicher Sicht unökonomisch erschiene…