…Die Nachforderungen laut dieser Bescheide wurden als strafbestimmende Wertbeträge der Bestrafung durch den Spruchsenat zugrunde gelegt. Dabei hat der Spruchsenat übersehen, dass die (verspätete) Abgabe der (inhaltlich richtigen) Umsatz- und Einkommensteuererklärungen 2017 einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch im Sinne des § 14 Abs. 1 FinStrG darstellt…
…1 FinStrG gilt: wird der Täter wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Dazu…
…den Umstand, dass es teils beim Versuch geblieben sei und finanzielle Probleme als mildernd, als erschwerend das Zusammentreffen von zwei Vergehen. Zunächst ist festzustellen, dass der vom Spruchsenat bei der Strafbemessung zugrunde gelegte Erschwerungsgrund des Zusammentreffens zweier Finanzvergehen zu Unrecht angeführt wurde, weil sich nach…
…dar. Da die Verfolgungshandlung dem Bf. bekannt gewesen sei, trete Straffreiheit trotz Rücktritts vom Versuch nicht ein. Zur subjektiven Tatseite wurde ausgeführt, bei den nicht erklärten Einkünften handle es sich um einen Betrag, der rund einem Viertel des Gesamtbetrages der Einkünfte des Jahres 2001 entspreche…
…diesen Zeiträumen jedoch Umsatzsteuervoranmeldungen vor, damit war die Behörde bei Eintritt der Erklärungsverpflichtung in Kenntnis von der Entstehung von Abgabenansprüchen. Die Nachreichung der Jahreserklärungen stellt jeweils einen Rücktritt vom Versuch der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer und somit einen Strafaufhebungsgrund dar. Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit…
…Abs. 1 FinStrG wird der Täter wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Gemäß …
…Schuldsprüchen a) und b) des angefochtenen Erkenntnisses) war mit einer Strafneubemessung, ausgehend nunmehr von einem Gesamtverkürzungsbetrag von € 9.940,22, vorzugehen. Zum Verschulden des Bf. ist zu seinen Gunsten auszuführen, dass sein Verkürzungsvorsatz in Bezug auf die hier in Rede stehendenden Umsatzsteuervorauszahlungen 10/2017…
…1999 und 2000, da anders als bei dem von der Finanzstrafbehörde erster Instanz angenommen Strafaufhebungsgrund der Selbstanzeige nach § 29 FinStrG die Entrichtung der geschuldeten Abgaben für den Strafaufhebungsgrund des Rücktritts vom Versuch nicht Voraussetzung ist, insoweit aufzuheben. Zur Einkommensteuerverkürzung für das Jahr 1998, die laut…
…Auch hier habe er nicht angegeben, warum er der Rechtsansicht sei, dass ein Abzug von künftigen Ausgaben Berechtigt sei. Die aufgrund einer Aufforderung des Finanzamtes erfolgte nachträgliche Offenlegung der Berechnung sei kein Rücktritt vom Versuch. Ein solcher wäre es gewesen, wenn der Beschuldigte von sich…
Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Finanzamts-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die…
…eine Entrichtungsverpflichtung. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 13.7.2017 wurde gemäß § 29 Abs. 6 Finanzstrafgesetz (FinStrG) eine Abgabenerhöhung von € 168.105,76 aufgrund nachstehender…
…UStG ausging. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates stellt die Abgabe der Umsatzsteuer-erklärung 2008 im Zusammenhalt mit der übermittelten Einnahmen/Ausgaben-Rechnung (Bruttomethode), mit welcher eine Umsatzsteuerschuld eingestanden wurde, einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG entsprechend der Bestimmung des …
…Eine derartige Verfolgungshandlung wurde nämlich erst zeitlich später durch die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens am 9. Dezember 2002 gesetzt. Es liegt daher insoweit ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch in Bezug auf das Umsatzsteuerjahresdelikt des § 33 Abs. 1 FinStrG für die Jahre 1999 und 2000 vor…
…das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht, bei C. auch jenes nach § 38 FinStrG, bei A. im Zweifel nicht, kam es ihr doch nicht darauf an, sich selbst durch die wiederkehrende Begehung der gegenständlichen Abgabenhinterziehungen einen unmittelbaren fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu verschaffen…
…§ 44 Abs. 1 lit. a FinStrG idF BGBl. I 2010/104, und der strafbefreienden Wirkung eines Rücktrittes vom (beendeten) Versuch, ebenfalls zugrundeliegende Rechtsfrage, nämlich die Qualifikation des Handelns desjenigen, der, ohne selbst Abgabenschuldner iSd TabStG 1995 zu sein – vorsätzlich – dadurch, dass er aus einem Freilager…
…14 Abs.1 wird der Täter wegen einer versuchten Hinterziehung und der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch bei Betretung auf frischer Tat ist ausgeschlossen…
… 14 Abs. 1 FinStrG wird der Täter wegen Versuches oder Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt, oder falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Gemäß § 98 Abs…
…selbständiger Arbeit aus der Tätigkeit als Dolmetscher in Höhe von € 11.078,87 offengelegt. Die darauf entfallende Einkommensteuer beträgt € 5.317,86 (48% von € 11.087,87). Insoweit liegt ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch der Abgabenhinterziehung gemäß § 14 Abs. 1 FinStrG vor…
…FinStrG gilt, wird der Täter wegen des Versuches oder der Beteiligung daran nicht bestraft, wenn er die Ausführung aufgibt oder, falls mehrere daran beteiligt sind, verhindert oder wenn er den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Abs. 2…
…Abs. 3 lit. a i.V. § 13 FinStrG in Folge untauglicher Versuche nicht erfüllt. Zudem stellt die Übergabe der Unterlagen an die Betriebsprüferin Rücktritte vom Versuch dar, die als Strafaufhebungsgrund zu werten sind. Da jedoch jeweils der objektive Tatbestand des § 51 Abs. 1 lit. a…